Hallo Ihr Lieben, ich bin Lily und Mama von 2 wundervollen Kindern. Mein Sohn ist 11 und hat ein Balkenmangel und seit einem halben Jahr die Diagnose ASS.Meine Tochter ist 21, hat verschiedene Baustelle und hat Grundsicherung. Außerdem kämpfen wir gerade mit dem Krankenkasse, so hoffe ich hier noch Anregungen für das Durchkämpfen das meine Tochter die noch zuhause wohnt und Familieversichert ist die Zuzahlungsbefreiung im laufenden
Jahr bekommt und nicht auch der Arbeitslohnes ihre Vater mitgezählt werd. Freue mich auf Austausch.
Lily mit zwei Kindern (Balkenmangel, ASS, etc)
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Re: Lily mit zwei Kindern
Hello Lily,
mein Sohn bezieht auch Grundsicherung, wohnt zuhause ( mit Mietvertrag in unserem Wohneigentum)und ist bei meinem Mann (freiwillig versichert) familienversichert. Und natürlich aufgrund seines geringen Einkommens von den Zuzahlungen befreit.
Hab einen guten Austausch hier, sehr viele nette Menschen mit einem Haufen Erfahrungen und Tipps unterwegs.
LG Sabine
mein Sohn bezieht auch Grundsicherung, wohnt zuhause ( mit Mietvertrag in unserem Wohneigentum)und ist bei meinem Mann (freiwillig versichert) familienversichert. Und natürlich aufgrund seines geringen Einkommens von den Zuzahlungen befreit.
Hab einen guten Austausch hier, sehr viele nette Menschen mit einem Haufen Erfahrungen und Tipps unterwegs.
LG Sabine
Re: Lily mit zwei Kindern
Hallo Sabine, unsere Krankenkasse sagt und schreibt, weil unsere Tochter Familienversichert ist und bei uns zuhause wohnt, die ganze Familie-Einkommen zählt und nicht nur ihre Grundsicherung. Hadt du oder jemanden hier vielleicht die Rechtsgrundlagen?
LG Lily
LG Lily
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Re: Lily mit zwei Kindern
Guten Morgen Lily,
unser Sohn zählt als eigenständige Person( ab 18 Jahren) und das Familieneinkommen ist deshalb unrelevant.
Den Verbeleib in der Familienversicherung habe ich am Telefon "klargemacht" und tags daruf eine schriftliche Bestätigung der Kasse ( BKK) erhalten. Rechtlich habe ich dazu leider keie Infos oder Quellen.
LG Sabine
unser Sohn zählt als eigenständige Person( ab 18 Jahren) und das Familieneinkommen ist deshalb unrelevant.
Den Verbeleib in der Familienversicherung habe ich am Telefon "klargemacht" und tags daruf eine schriftliche Bestätigung der Kasse ( BKK) erhalten. Rechtlich habe ich dazu leider keie Infos oder Quellen.
LG Sabine