zunächst, ich bin noch neu hier (Vorstellung hier).
Wegen der Probleme in der Schule wurde uns nun geraten, einen Antrag auf Eingliederungshilfe in Form eines Schulbegleiters zu stellen. Ich habe hier schon Einiges rumgelesen und gemerkt, dass es unter Umständen nicht ganz einfach werden könnte



Bei der Schule mache ich mir weniger Gedanken, wir stehen ja in sehr gutem Kontakt und werden sicher von dieser Seite umfassend informiert werden. Bei der Fachärztlichen Seite habe ich da eher Bedenken, da bekommen wir gar keine Informationen, was sie von der Schule erhalten (Schweigepflichtsentbindungen haben wir da schon erteilt), das kriegen wir dann aber von der Klassenlehrerin

Vielen lieben Dank schon mal,
die noch sehr verunsicherte Sophie-11
Hiermit ermächtigen wir, die Eltern des o.g. Kindes, den Servicebereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stadt [...], in Person von [………] Informationen über Untersuchungsergebnisse und Ergebnisse der Beratung von
ο Schule: ………………………………………………………………………………………………...
ο Kinderarzt o.ä.: ……………….………………………………………………………………………
ο Facharzt der Diagnostik: …………………………………………………………………………….
ο Logo-, Ergo-, Lern-Therapeuten o.ä.: ……………………………………………………………...
o Kindergarten: ………………………………………………………………………………………….
o …………………………………………………………………………………………………………..
einholen zu dürfen.
Die Informationen sollen verwendet werden:
zur Fallberatung im Team des Servicebereichs Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stadt [...]
zur Vorbereitung eines Fachgespräches mit einem Experten, ggf. Unterrichtshospitation
zur Vervollständigung der Dokumentation in der Verfahrensakte
nach Entscheidung über die Hilfeart und Hilfeform zur Information der leistungserbringenden Stelle
…………………………………………………………………………………………………………..
Ausdrücklich entbinden wir zu diesem Zweck die Mitarbeiter(innen) der o. g. Einrichtung von der Schweigepflicht. Uns ist bekannt, dass wir diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können.
Die Mitarbeiter(innen) des Servicebereichs Kinder-, Jugend- und Familienhilfe der Stadt [...] sind zum besonderen Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe gemäß § 65 SGB VIII verpflichtet.