oder ist es so, dass der Friseursalon Hans 1000€ (=30%) zahlen will...und der IFD soll nochmal 70% oben drauf legen??
Irgendwie etwas verwirrend alles.... Wurde auch nicht wirklich erklärt im Interview.

Moderator: Moderatorengruppe
in meiner Antwort geht es gar nicht um den Artikel, sondern nur darum, dass du die Existenz solcher ungelernten Stellen bei irgendwelchen Luxussalons vermutet hast. Also was du in deinem „P.S.“ schreibst.Hi Ulla,@Marianne,
doch, sowas gibt es gelegentlich.
Bei meiner Friseurin (Meisterin) arbeitet eine reguläre Angestellte sowie eine weitere stundenweise, die sich dann ums Fegen, Handtücher wegräumen, Kaffee bringen, ans Telefon gehen, Haare waschen kümmert. Also ein ähnliches Spektrum wie oben genannt, halt „ungelernt“.
Manchmal darf sie seit kurzem auch Haare auf Lockenwickler drehen u.ä., aber dann sind die Kundinnen meistens auch Bekannte von ihr und/oder der Chefin - alles sehr familiär da, eine wirklich kleine, wenig schicke „Friseurbutze“![]()
Eigentlich hat sie noch einen anderen (regulären, gelernten) Beruf, ist aber eine Freundin der Chefin und darf sich da stundenweise was dazuverdienen.
Klar kann man sich durch fegen etc stundenweise etwas dazuverdienen, wie die Bekannte deiner Friseur in!
Hier geht es aber anscheinend darum, dass für 16 Stunden "Arbeit" pro Woche (von denen nur ca 30% wirklich produktiv sind) ein Vollzeit—Gehalt inkl. aller Lohnnebenkosten gezahlt werden soll, und zwar größtenteils (zu 70%) vom Steuerzahler.
LG,Marianne
P.S. Ich kann die Mama von Hans natürlich verstehen, wenn sie es toll fände, dass ihr Junge einen sozialversicherungspflichtigen Job hätte.... Aber mit nur 16Std Arbeit pro Woche ist das schon für eine gelernte und produktive Kraft schwierig!
Und der Friseurmeister fände es wahrscheinlich auch toll, einen Mitarbeiter für die ungeliebten, langweiligen Aufgaben zu haben, der ihn fast nichts kostet und der gleichzeitig eine tolle Werbung ist.[/b]
Hans bekommt sein Netto raus, wie wir alle, da dürfte er ungefähr auf bissl über GruSi-Niveau sein.entscheidet aufgrund einer Beurteilung des Behinderten auch, welche Förderung infrage kommt: Eine, die den 18-Jährigen in einen sozialversicherungspflichtigen Job bringt, mit dem bescheinigt wird, „dass er gemäß des Vertrages 30 Prozent Leistung bringt“, erklärt die Mutter. In diesem Fall würde der Friseur 70 Prozent Lohnkostenzuschuss erhalten. Oder: Hans wird als Arbeitnehmer betrachtet, der „nicht in einem in vollem Umfang sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden kann“. Weil seine Arbeit weniger als 30 Prozent für den Betrieb erbringe. „Dann bekommt der Friseur einen Zuschuss von 95 Prozent.“ Das bedeute, dass Hans eine intensive Betreuung – wie in einer Behindertenwerkstatt – benötige.
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