Hallo Sabine,Sabine1970 hat geschrieben:
Schon das ( vorformulierte ) Anschreiben ist frech formuliert, so von wegen, wehe Du machst diese Angaben nicht und traust Dich, etwas gefordertes nicht beizulegen...).
solche Schreiben kennen wir auch.

Unsere Tochter ist 30 Jahre alt, wir haben also schon einige Jahre mit Sozialämtern zu tun. Ich habe mir aus schlechten Erfahrungen heraus abgewöhnt persönlich zum Amt zu gehen, schont meine Nerven erheblich. Anrufen tue ich dort auch nicht mehr. Bei uns läuft alles nur noch schriftlich, nur so hat man auch einen Nachweis für falsche Behauptungen. Es ist schon sehr erstaunlich was viele Sachbearbeiter sich trauen einem schriftlich zukommen zu lassen.

Wie Rita2 ja oben schon geschrieben hat muss die volle Erwerbsminderung festgestellt werden:
https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf
Bei meiner Tochter war in dem Alter schon klar das sie nie auf dem ersten Arbeitsmarkt unterkommen wird. Falls das bei Deinem Kind auch so ist würde ich für die Grundsicherung (SGB XII) kämpfen.
Es gibt ja schon einige positive Urteile

https://bvkm.de/wp-content/uploads/Must ... r-2018.pdf
Hier gibt es ja auch Berichte von Eltern deren Kinder (noch Schüler) schon Grundsicherung (SGB XII) bekommen:
phpBB2/ftopic132361.html
LG
Monika