Das sehe ich genauso. Es ist menschlich nicht okay (vor allem bei der Schwere der "Vergehen") und auch pädagogisch zeugt es eher von Überforderung als von Kompetenz. Aber einen Rechtsanspruch auf ein Nutellabrot, nur weil die anderen Kinder eins bekommen, gibt es bestimmt nicht.... und warum nicht? Welche Gesetze verbieten dies und seit wann?Hallo. Es darf kein Kind mehr auf den Stuhl gesetzt werden, am Arm festgehalten werden, Nachtisch verweigerung und und... das hat schwerwiegende Konsequenzen - Strafanzeige. Kinderrechte! Neue Regelungen!
VG
Das die ein oder andere oben genannte Massnahme pädagogisch nicht sinnvoll oder kontraproduktiv ist, ist klar.
Dasselbe bei Nachtisch-streichen, auf den Stuhl setzen, am Arm festhalten...
...Rechtshanhabe hat man, wenn dem Kind das Essen über einen längeren Zeitraum z.B. den ganzen Tag (ob "strafhalber" oder nicht) komplett vorenthalten wird, wenn es z. B. allein wo eingesperrt wird oder wenn es durch festhalten bzw. "kämpfen" sichtbare Verletzungen hat. Bei seelischer Gewalt (verbale Demütigungen, , Beleidigungen, Beschimpfungen, "runter machen",...) ist eine Handhabe auch ziemlich schwer (vor allem dann, wenn man keinen Beweis außer der Aussage des Kindes hat).
Auf jeden Fall würde ich die Kirche im Dorf lassen. Die pädagogischen Maßnahmen sind nicht okay, daher würde ich das ansprechen. Eine Sache für den Richter oder ein Grund , das Kind aus der Einrichtung zu nehmen, sind sie aber nicht!