Danke Yvonne für die Info - so würde es auch Sinn machen (anteiliges Pflegegeld bei Werkstatt und ganz bei Wohngruppe)!
Aber es ist schon so, dass die Klienten in einer Werkstätte auch Geld verdienen? Natürlich nur ein Taschengeldbeitrag wie ich gehört habe, aber immerhin etwas und natürlich ein "Symbol" für die Betroffenen selbst!
Wie das dann mit der Versicherung ist würde mich allerdings auch interessieren, sind sie dann selbst versichert oder nach wie vor mitversichert? Gibt's da dann auch einen richtigen Arbeitsvertrag mit rechten und Pflichten oder ist das alles mehr oder weniger "alibimäßig"?
Greift in solchen Fällen dann auch die Mindestsicherung?
@Jonsi, du hast geschrieben das Pflegegeld bekommt der gesetzliche Vertreter! Das sind ja wohl die Eltern - oder muss man die Obsorge automatisch abtreten, wenn man das Kind in eine Wohngruppe gibt?

Liebe Grüße und Frohe Ostern!!