Guten Morgen
Wir haben endlich unser Gutachten von der Rentenversicherung bekommen das wir Grundsicherung beantragen können .
Den Antrag dafür habe ich .
Muss ich alle Ausgaben/ Eingaben von uns Eltern ich bin nur die Stiefmutter angeben .?
Wegen der Steuerermässigung auf das Kfz haben wir das Auto auf unser Kind zugelassen.
Gehört es ihr damit auch weil im Antrag muss man ja Angaben machen über das Auto oder gehört es dem der im Kaufvertrag steht?
Wo kriege ich den so ein Wertgutachten her und wer bezahlt uns das ?
LG Andrea
Antrag Grundsicherung
Moderator: Moderatorengruppe
Hallo Andrea,
zum Auto gibt es hier Infos:
phpBB2/ftopic126227.html
phpBB2/viewtopic.php?p=1580752#1580752
Zu den Angaben im Antrag findest Du hier im aktuellen Thread Infos:
http://www.intakt.info/forum/forum/them ... #post91264
Im Merkblatt für Grundsicherung vom bvkm gibt es ausführliche
Erklärungen zur Grundsicherung. Das Merkblatt ist im Intakt-Thread
verlinkt.
LG
Monika
zum Auto gibt es hier Infos:
phpBB2/ftopic126227.html
phpBB2/viewtopic.php?p=1580752#1580752
Zu den Angaben im Antrag findest Du hier im aktuellen Thread Infos:
http://www.intakt.info/forum/forum/them ... #post91264
Im Merkblatt für Grundsicherung vom bvkm gibt es ausführliche
Erklärungen zur Grundsicherung. Das Merkblatt ist im Intakt-Thread
verlinkt.
LG
Monika
Hallo
Also bei intakt steht das man nur die Angaben vom Kind angeben muss.
In unserem Antrag steht aber noch Einnahmen / Ausgaben aller im Haushalt lebenden Personen kann ich das trotzdem frei lassen ?
Bei Einkommen über 100.000€ gibt es ja keine Grusi wie wird das dann überprüft reicht das wenn ich den Jahresausdruck vom AG mit schicke der eigentlich für das Finanzamt ist
LG Andrea
Also bei intakt steht das man nur die Angaben vom Kind angeben muss.
In unserem Antrag steht aber noch Einnahmen / Ausgaben aller im Haushalt lebenden Personen kann ich das trotzdem frei lassen ?
Bei Einkommen über 100.000€ gibt es ja keine Grusi wie wird das dann überprüft reicht das wenn ich den Jahresausdruck vom AG mit schicke der eigentlich für das Finanzamt ist
LG Andrea
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- Beiträge: 402
- Registriert: 23.03.2016, 20:28
Wir mussten einen Einkommensnachweis erbringen als wir Grusi beantragt haben. Es reichte aber der Nachweis vom Arbeitgeber der für die Einkommensteurerklärung gedacht war. Beim Nachfolgeantrag wollte keiner mehr den Einkommensnachweis der Eltern sehen. Wir liegen ja weit unter 100.000 €.
Einkommen der mit im Haus lebenden Geschwister habe ich nicht angegeben und das wurde so problemlos anerkannt.
Einkommen der mit im Haus lebenden Geschwister habe ich nicht angegeben und das wurde so problemlos anerkannt.
Liebe Grüße von Chantal-Marie und Mama
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