Hallo,
Wir haben vor nun fast fünf Wochen Hilfsmittel bei der DBV beantragt und bis jetzt nix gehört.
Auf Nachfragen wurde ich vertröstet und auf meinen Hinweis, dass die Bearbeitung eigentlich nur drei Wochen dauern dürfe, wurde mir gesagt, dass diese Frist nur für die gkv gelte.
Stimmt das?
Gibt es keine einheitlichen Fristen?
Judith
Fristen Hilfsmittelbeantragung PKV/Beihilfe
Moderator: Moderatorengruppe
-
- Stamm-User
- Beiträge: 234
- Registriert: 15.12.2016, 12:05
- Wohnort: Ostfildern
Hallo um welches Hilfsmittel handelt sich. Den LG Makbule
Geboren am 22.06.1995 Tetraspastik,Epilepsie,Muskelhypotonie Rumpfbetont,Shuntversorgter Hydrocephalus Asthma Balkenfehlbildung, Neurologische Schluckstörung Speiseröhre Funktionstörung , Rollstuhlfahrerin seit 2008 Shunt-Op 05/2018 V.a Unklare Gendefekt
-
- Stamm-User
- Beiträge: 234
- Registriert: 15.12.2016, 12:05
- Wohnort: Ostfildern
Hallo Mamamara 2016 kann nur von GKV erzählen .mein KK hat Rum gezickt habe nach Hausbesuch genehmigt beantragt wurde Sitzschale und Untergestell und Pulsoximeter wegen bekannte Epilepsie...
leider brauche ich neuen Rollstuhl tja ist ungeplant....erst haben sie abgelehnt LG Makbule

Geboren am 22.06.1995 Tetraspastik,Epilepsie,Muskelhypotonie Rumpfbetont,Shuntversorgter Hydrocephalus Asthma Balkenfehlbildung, Neurologische Schluckstörung Speiseröhre Funktionstörung , Rollstuhlfahrerin seit 2008 Shunt-Op 05/2018 V.a Unklare Gendefekt
Hallo Makbuled,
leider helfen deine Erfahrungen überhaupt nicht weiter, da sie die GKV betreffen und das hier nichts mit der PKV zu tun hat.
Hallo Judith,
es ist m.E. richtig, dass die Drei-/ Fünf-Wochenfrist nur für die GKV gilt und nicht für die PKV. Für die PKV müsstest du mal schauen, ob dazu etwas in deinem Versicherungsvertrag steht, in den Versicherungsbedingungen o.ä.
Ansonsten könntest du es unter Berufung auf § 192 Abs. 8 VVG (der aber auch nicht wirklich greift, weil er eigentlich dem Wortlaut nach für Heilbehandlungen gilt) versuchen, der sieht eine Vierwochenfrist vor. Aber du musst dazu eben einen Kostenvoranschlag einreichen.
Gruß
Jörg
leider helfen deine Erfahrungen überhaupt nicht weiter, da sie die GKV betreffen und das hier nichts mit der PKV zu tun hat.
Hallo Judith,
es ist m.E. richtig, dass die Drei-/ Fünf-Wochenfrist nur für die GKV gilt und nicht für die PKV. Für die PKV müsstest du mal schauen, ob dazu etwas in deinem Versicherungsvertrag steht, in den Versicherungsbedingungen o.ä.
Ansonsten könntest du es unter Berufung auf § 192 Abs. 8 VVG (der aber auch nicht wirklich greift, weil er eigentlich dem Wortlaut nach für Heilbehandlungen gilt) versuchen, der sieht eine Vierwochenfrist vor. Aber du musst dazu eben einen Kostenvoranschlag einreichen.
Gruß
Jörg
K., *2013, Extremfrühchen (27. +3 SSW), ICP, GdB 100 G aG H B, PS II+/ PG 4
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
J., *2016, aktuell keine Besonderheiten
Unsere Vorstellung
-
- Stamm-User
- Beiträge: 234
- Registriert: 15.12.2016, 12:05
- Wohnort: Ostfildern
Hallo,
außer beim NF-Walker (für den dann auch ein Gutachter in einem teuren Oberklasse-Auto kam
) haben wir bisher nichts vorher von der PKV genehmigen lassen und auch von unserer Beihilfe kriegen wir keine Aussage vorher. Allerdings ist der Hilfsmittelkatalog dieser PKV halboffen und wir haben natürlich vorher geschaut, ob man das irgendwie unter den Katalog und die für uns geltende Beihilfeverordnung fassen kann (hilfreich war da insbesondere dieses Urteil). Endgültig abgelehnt wurde uns bisher von der PKV nach meiner Erinnerung nichts (abgesehen natürlich von der Deckelung des Rollstuhles, die ausdrücklich im Vertrag steht), in seltenen Fällen war nach der Einreichung der Rechnung ein weiteres Schreiben erforderlich. Nur wegen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mussten wir einmal vors Sozialgericht, haben allerdings da auch gewonnen (ging um die Feststellung, ob mit den abgerechneten Maßnehmen für alle Zeit wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erschöpft seien, also nichts, wo wir auf verauslagtem Geld sitzen geblieben sind.) Ich gestehe allerdings zu, dass uns eine Nichterstattung zwar in deutlich finanzielle Schwierigkeiten bringen würde, allerdings nicht existenzgefährdend.
Liebe Grüße, Rachael
außer beim NF-Walker (für den dann auch ein Gutachter in einem teuren Oberklasse-Auto kam

Liebe Grüße, Rachael
Florian (*04/2002): Pitt Hopkins Syndrom; ein fröhliches Schulkind mit dem Schalk im Nacken
, Felix (*6/2008).
Unsere Galerie

Unsere Galerie
Wir haben Beihilfe und Debeka als PKV.
Müssen alles vorher genehmigen lassen.
Dauert bis zu 8'Wochen.
Beihilfe will häufig auf Debeka Bescheid warten, da sie sich nicht auskennen.
Dann dauert es f. Die Beihilfe nochmal 4,Wochen und länger.
dafür haben sie an Hilfsmitteln bisher nur ein Rollstuhlfahrrad abgelehnt.
2. sitzschale meinten sie man könne doch die eine hin u. Her transportieren, ließen sich dann aber überzeugen.
VG Nadine
Müssen alles vorher genehmigen lassen.
Dauert bis zu 8'Wochen.
Beihilfe will häufig auf Debeka Bescheid warten, da sie sich nicht auskennen.
Dann dauert es f. Die Beihilfe nochmal 4,Wochen und länger.
dafür haben sie an Hilfsmitteln bisher nur ein Rollstuhlfahrrad abgelehnt.
2. sitzschale meinten sie man könne doch die eine hin u. Her transportieren, ließen sich dann aber überzeugen.
VG Nadine
Henry 25.06.13 Goldberg-Sphrintzen-Megakolon-Syndrom
PEG, spastische Zerebralparese, Katarakt bds, Glaukom
Zwillingsbruder Tom gesund
Schwester Lena 24.10.14 gesund
PEG, spastische Zerebralparese, Katarakt bds, Glaukom
Zwillingsbruder Tom gesund
Schwester Lena 24.10.14 gesund