als ob ich in letzter Zeit nicht genug irrsinnigen Schriftverkehr führen musste. Heute bekam ich ein Schreiben der Familienkasse wegen dem Kindergeld. Als ich den Briefumschlag öffnete, machte sich schon ein "Was kommt jetzt wieder" Gefühl breit.

Sie beziehen Kindergeld unter Berücksichtigung des oben genanten Kindes, das einen Ausbildungsplatz sucht beziehungsweise für eine beabsichtigte Berufsausbildung noch keinen Nachweis vorliegt. Das weitere Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für dieses Kind muss mindestens halbjährlich nachgewiesen werden. Ich soll den beigefügten Vordruck "Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz" ausfüllen. Sollte sich ihr Kind inzwischen in einer Ausbildung befinden, benötigt die Familienkasse hierüber entsprechende Nachweise, wie z. B. eine Kopie des Ausbildungsvertrages oder eine Studienbescheinigung.

Aktuell macht mein Sohn ja gar nichts. Da er eine volle Erwerbsminderung hat und Grundsicherung bezieht steht mir doch sowieso das Kindergeld zu. Einen Bogen über das 18. Lebensjahr hinaus und die Angaben zur Behinderung wurden schon im letzten Jahr erfragt.
Was mache ich denn nun? Mein Sohn ist doch nicht ausbildungssuchend, er wartet auf die Genehmigung für das Eingangsverfahren in die WfbM.
