Hallo!
Ich hoffe, dass ich hier in der richtigen Rubrik schreibe und möchte euch einfach mein Anliegen kurz vortragen.
Und zwar möchte ich gerne 2018 nach meiner Elternzeit ins Referendariat starten. Nun habe ich im Internet gefunden, dass dies wohl 14 Stunden Schule und 7 Stunden Universität beinhaltet, sodass mir das Pflegegeld für unsere Große nicht gestrichen würde, weil ich unter den 30 Stunden wöchentlich bliebe.
Nun merkte mein Mann aber völlig zurecht an, dass man ja auch vor- und nachbereiten muss und ob dies denn unberücksichtigt bleibt beim Pflegegeld. Dies scheint in den 21 Stunden nicht berücksichtigt zu sein.
Wisst ihr näheres dazu oder war wer schon mal in einer ähnlichen Lage und kann mir berichten, wie es bei ihm/ihr gehandhabt wurde?
Liebe Grüße
Referendariat und Pflegegeld
Moderator: Moderatorengruppe
Referendariat und Pflegegeld
Maus *Epilepsie, Veränderung auf APBA2 im Bereich c.1592A>G; p.Asn531Ser, erster weltweit bekannter Fall, Pflegegrad 5.
Mama *1988, Gerinnungsstörungen, Thrombosen.
Papa *1987, autistische Züge.
Würmchen, *11/2014, gesund.
Mini *10/2016, gesund.
*Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!*
Mama *1988, Gerinnungsstörungen, Thrombosen.
Papa *1987, autistische Züge.
Würmchen, *11/2014, gesund.
Mini *10/2016, gesund.
*Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende!*
Hallo,
das Pflegegeld wird dir auf keinen Fall gestrichen. Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige um seine Pflege sicherzustellen - der Pflegebedürftige leitet es praktisch zu diesem Zweck an den Pflegenden weiter. Was du meinst sind die Rentenversicherungsbeiträge, wenn du über 30 Stunden pro Woche arbeitest entfallen diese.
Viele Grüße
das Pflegegeld wird dir auf keinen Fall gestrichen. Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige um seine Pflege sicherzustellen - der Pflegebedürftige leitet es praktisch zu diesem Zweck an den Pflegenden weiter. Was du meinst sind die Rentenversicherungsbeiträge, wenn du über 30 Stunden pro Woche arbeitest entfallen diese.
Viele Grüße
Roy 69, GöGa 74, D. 98, A. 05
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
Alle mit Talent zum Glücklichsein
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
Alle mit Talent zum Glücklichsein

Hallo,
Roy hat es ja schon geschrieben,
das was Du meinst ist:
Ende der Versicherungspflicht
Ihre Rentenversicherungspflicht endet grundsätzlich
mit dem Tag, an dem eine der Voraussetzungen für die
Versicherungspflicht entfällt. Das kann zum Beispiel sein:
> Tod des Pflegebedürftigen,
> Reduzierung Ihrer Pflegetätigkeiten auf insgesamt
unter 14 Stunden pro Woche,
> Anhebung der nebenher ausgeübten Beschäftigung
auf mehr als 30 Stunden pro Woche oder
> Beginn des Bezugs einer deutschen Altersvollrente,
einer Pension oder eines Ruhegehalts wegen Alters.....
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rsonen.pdf
LG
Monika
Roy hat es ja schon geschrieben,
das was Du meinst ist:
Ende der Versicherungspflicht
Ihre Rentenversicherungspflicht endet grundsätzlich
mit dem Tag, an dem eine der Voraussetzungen für die
Versicherungspflicht entfällt. Das kann zum Beispiel sein:
> Tod des Pflegebedürftigen,
> Reduzierung Ihrer Pflegetätigkeiten auf insgesamt
unter 14 Stunden pro Woche,
> Anhebung der nebenher ausgeübten Beschäftigung
auf mehr als 30 Stunden pro Woche oder
> Beginn des Bezugs einer deutschen Altersvollrente,
einer Pension oder eines Ruhegehalts wegen Alters.....
https://www.deutsche-rentenversicherung ... rsonen.pdf
LG
Monika
Hallo,
normalerweise können die Pflegekassen da gut Auskunft geben. Es betrifft wie schon geschrieben die Beiträge zur gesetzlichen RV.
So als grober Richtwert 30 Stunden Beschäftigung entsprechen natürlich nicht 30 Schulstunden. In meinem Fall sind 30 Stunden Beschäftigung gleich 17,×× Schulstunden.
Hatte ich fürs Elterngeld gebraucht. Unsere Vollzeitkräfte müssen 24 Stunden unterrichten.
Vielleicht hilft das ein bisschen weiter.
Viel Erfolg fürs anstrengende Ref.
Gruß melanie03
normalerweise können die Pflegekassen da gut Auskunft geben. Es betrifft wie schon geschrieben die Beiträge zur gesetzlichen RV.
So als grober Richtwert 30 Stunden Beschäftigung entsprechen natürlich nicht 30 Schulstunden. In meinem Fall sind 30 Stunden Beschäftigung gleich 17,×× Schulstunden.
Hatte ich fürs Elterngeld gebraucht. Unsere Vollzeitkräfte müssen 24 Stunden unterrichten.
Vielleicht hilft das ein bisschen weiter.
Viel Erfolg fürs anstrengende Ref.
Gruß melanie03