
zählt das zu versteuernde einkommen? denn da liegen wir drunter, oder das jahreseinkommen?
außerdem haben sie von amtswegen nor 1000 euro werbungskosten abegezogen, ist das richtig? wir haben ja mehr ausgaben!! mein sohn geht noch zur schule und ich bin seit dem unfall unsrer tochter zu hause.
sollte ich in den wiederspruch gehen?
antrag wurde gestellt lt. §41 abs 1 SGB XII
ablehnung beruft sich auf §43 abs. 5 satz 1 SGB XII im sinne §16 SGB XII keine leistungsberechtigung nach §43 abs. 5 satz 3 SGB XII
für mich böhmische dörfer

veilleicht kannst du mir einen rat geben
danke!!!!