jetzt muss ich mich an euch wenden, da ich im Moment echt nicht weiß, wie ich am Besten weitermachen soll....und hier im Forum so viele "alte Hasen" oder auch "junge" mit gutem Wissen und Erfahrung sitzen, hoffe ich dass ihr den entscheidenden Tip für mich habt.
Nun also zu meinem Problem:
Nachdem Ende letzten Jahres auch die AOK eine Pauschale für Inkontinenzversorgung in Höhe von 38 €/mtl. eingeführt hat, bat ich am 31.10.2014 schriftlich um eine Einzelfallentscheidung für den Mehrbedarf und die Windelwahl meines Sohnes.
Bisher habe ich aber noch keine Entscheidung erhalten, nur das Schreiben dass der Antrag eingegangen ist, noch ärztliche Angaben fehlen und somit §13 Abs.3a S. 1 SGB V nicht zur Anwendung kommt. Nach meiner tel. Nachfrage am 21.01.15 (wo ich zurückgerufen werden sollte, aber ich am nä. Tag wieder anrief, da bei uns kein Telefon klingelte

Tel. Rückfragen von mir am 24.02., 26.02. und 05.03.15! Jeweils wurde mir von der Sachbearbeiterin ein Rückruf zugesichert, den ich aber nie erhalten habe.

Jetzt meinte aber die RAW unseres Versorgers, dass diese Fristen hier nicht greifen, da es sich um eine Mehrbedarfsgenehmigung handelt und die Pauschale der Inko-Versorgung ja bereits genehmigt ist.
Wenn die AOK einen Mehrbedarf genehmigen würde, dann nur auf Kulanz.
Aber die Fristen für Hilfsmittel fallen hier nicht an.
Sorry, war jetzt etwas ausführlich, aber so seid ihr wenigsten im Bilde...

Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich weiter verfahren soll...Wie kann ich der KK Druck machen?
Hat irgend jemand hier im Forum schon eine Mehrbedarfsgenehmigung bei der bayrischen AOK durchbekommen?
Wenn ja bitte melden....Gerne auch per PN

Liebe Grüße
Sabine