https://politgirl.files.wordpress.com/2 ... 6-2016.pdf
https://www.berlin.de/imperia/md/conten ... isiert.pdfDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 25. November 2014 festgestellt, dass § 33 Abs. 3 SopädVO nichtig ist, "weil es für diese Regelung des Verordnungsgebers an einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichenden Rechtsgrundlage im Schulgesetz fehlt".
https://politgirl.wordpress.com/2015/03 ... erordnung/
Hier kann man direkt nachfragen.
Liebe Grüße
Anita