von Ina wurde dies auf Seite 9 in diesem Thema sehr gut erklärt:
Ina1983 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,
nun mal ganz vereinfacht:
Bis Ende 2014 gab es die Zusätzlichen Betreuungsleistungen. Diese wurden genutzt für die Betreuung von den Empfängern!!!
Dann erkannte der Gesetzgeber, dass die Empfänger eben nicht nur Betreuung benötigten, sondern deren Familien auch Entlastung!
Also heißt es nun Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Ab 2015 ist es den Empfängern überlassen, ob sie das Geld für Betreuung oder Entlastung oder eben beides nutzen.
Fakt ist:
Es gibt 104 € bei einfachem Bedarf bzw 208€ bei erhöhtem Bedarf!!!
Anrecht hat jeder Empfänger bzw "Besitzer" (klingt blöd, ich weiß) einer Pflegestufe.
Dabei ist es egal, ob man das PS ausgezahlt bekommt oder die PSL in Anspruch nehmt.
So, ich hoffe, das war nun verständlich.
Nachzulesen in http://www.sindbad-mds.de/infomed/sindb ... 141219.pdf (Plug-In erlauben)
LG
Ina