Hallo kholl! (kenne leider deinen Namen nicht)
Bekommt ihr denn Pflegesachleistungen oder das monatliche Pflegegeld ausgezahlt?
Dann spielt das Ganze für Dich evtl. keine Rolle.
Liebe Grüße,
Anne
Niedrigschwellige Entlastungsleistungen
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- Ellert
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Die Kassen verwirrt das selbst ja alle
darum geben sie auch immer andere Infos raus, egal wen man da fragt.
Wenn man wirklich ne "Putzfrau" nutzen könnte würde ich die 200.- gerne aufteilen
die dann definitiv nur Ellerts Zimmer und Bad einmal die Woche macht, eine Stunde sollte da reichen.
Meine Kasse aber meint das ginge nicht, dafür sei das Geld nicht gedacht
darum geben sie auch immer andere Infos raus, egal wen man da fragt.
Wenn man wirklich ne "Putzfrau" nutzen könnte würde ich die 200.- gerne aufteilen
die dann definitiv nur Ellerts Zimmer und Bad einmal die Woche macht, eine Stunde sollte da reichen.
Meine Kasse aber meint das ginge nicht, dafür sei das Geld nicht gedacht
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- Ellert
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Darum sage ich ja, die wissen nicht ws sie sagen !
Theoretisch könnte ich mir versuchen einen Anbieter zu suchen und mal ne Rechnung einzureichen
wenn es nicht klappt trage ich halt das Risiko des Selbstzahlens.
Denn die wollen ja auch bestimmte Dienste haben zum Abrechnen
aber haben keine Liste wen sie akzeptieren (Debeka)
Theoretisch könnte ich mir versuchen einen Anbieter zu suchen und mal ne Rechnung einzureichen
wenn es nicht klappt trage ich halt das Risiko des Selbstzahlens.
Denn die wollen ja auch bestimmte Dienste haben zum Abrechnen
aber haben keine Liste wen sie akzeptieren (Debeka)
Hallo Ihr Lieben,
nun mal ganz vereinfacht:
Bis Ende 2014 gab es die Zusätzlichen Betreuungsleistungen. Diese wurden genutzt für die Betreuung von den Empfängern!!!
Dann erkannte der Gesetzgeber, dass die Empfänger eben nicht nur Betreuung benötigten, sondern deren Familien auch Entlastung!
Also heißt es nun Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Ab 2015 ist es den Empfängern überlassen, ob sie das Geld für Betreuung oder Entlastung oder eben beides nutzen.
Fakt ist:
Es gibt 104 € bei einfachem Bedarf bzw 208€ bei erhöhtem Bedarf!!!
Anrecht hat jeder Empfänger bzw "Besitzer" (klingt blöd, ich weiß) einer Pflegestufe.
Dabei ist es egal, ob man das PS ausgezahlt bekommt oder die PSL in Anspruch nehmt.
So, ich hoffe, das war nun verständlich.
Nachzulesen in http://www.sindbad-mds.de/infomed/sindb ... 141219.pdf (Plug-In erlauben)
LG
Ina
nun mal ganz vereinfacht:
Bis Ende 2014 gab es die Zusätzlichen Betreuungsleistungen. Diese wurden genutzt für die Betreuung von den Empfängern!!!
Dann erkannte der Gesetzgeber, dass die Empfänger eben nicht nur Betreuung benötigten, sondern deren Familien auch Entlastung!
Also heißt es nun Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Ab 2015 ist es den Empfängern überlassen, ob sie das Geld für Betreuung oder Entlastung oder eben beides nutzen.
Fakt ist:
Es gibt 104 € bei einfachem Bedarf bzw 208€ bei erhöhtem Bedarf!!!
Anrecht hat jeder Empfänger bzw "Besitzer" (klingt blöd, ich weiß) einer Pflegestufe.
Dabei ist es egal, ob man das PS ausgezahlt bekommt oder die PSL in Anspruch nehmt.
So, ich hoffe, das war nun verständlich.
Nachzulesen in http://www.sindbad-mds.de/infomed/sindb ... 141219.pdf (Plug-In erlauben)
LG
Ina
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Hey. Ich denke es kommt nicht auf die Bundesländer an.
Meine Kasse / Berlin sagt sobald die zbl Person nen Pflegekurs hat kann ich sie auch über
Die Nachbarschaftshilfe abrechnen.
Ich kenne aber auch ganz viele die das nicht so machen können ( auch hier in Berlin)
Bei uns hat es auch ohne Probleme geklappt die Entlastungsleistungen zu bekommen.
Hab jetzt eine Hauswirtschafterin
Lieben Gruß corina
Meine Kasse / Berlin sagt sobald die zbl Person nen Pflegekurs hat kann ich sie auch über
Die Nachbarschaftshilfe abrechnen.
Ich kenne aber auch ganz viele die das nicht so machen können ( auch hier in Berlin)
Bei uns hat es auch ohne Probleme geklappt die Entlastungsleistungen zu bekommen.
Hab jetzt eine Hauswirtschafterin
Lieben Gruß corina
Corina'78 Carsten'71 mit Lukas'96 Finn'05 und Mattis'09 perinataler Asphyxie Abgar 3/3/6 Ph.6,81
Mikrozephalie,CP, mehr geistig betroffen als körperlich (keine Spastik).
Mikrozephalie,CP, mehr geistig betroffen als körperlich (keine Spastik).
Hallo ihr lieben.
Jetzt haben wir schon Mitte April....
Weiß einer von euch wie es in unserer Dikussion weiter gegangen ist?
Es sollte doch gewartet werden, bis auf Länderebene entschieden worden ist welche Anbieter zugelassen werden für die Entlastungsleistungen?!
Bei mir klappt es seit ner Weile schon. Hab jetzt auch die erste Abrechnung erstattet bekommen.
Da ich aber pkv bin ist es ja sowieso ein bischen anders.
Meine Freundin wartet aber dringend auf den Startschuss, dass sie auch mit dem Träger der Entlastungsleistungen anbietet zusammen arbeiten darf.
Wo erfährt man denn wie und ob sich die gkv entschieden haben auf Länderebne?
Liebe Grüße corina
Jetzt haben wir schon Mitte April....
Weiß einer von euch wie es in unserer Dikussion weiter gegangen ist?
Es sollte doch gewartet werden, bis auf Länderebene entschieden worden ist welche Anbieter zugelassen werden für die Entlastungsleistungen?!
Bei mir klappt es seit ner Weile schon. Hab jetzt auch die erste Abrechnung erstattet bekommen.
Da ich aber pkv bin ist es ja sowieso ein bischen anders.
Meine Freundin wartet aber dringend auf den Startschuss, dass sie auch mit dem Träger der Entlastungsleistungen anbietet zusammen arbeiten darf.
Wo erfährt man denn wie und ob sich die gkv entschieden haben auf Länderebne?
Liebe Grüße corina
Corina'78 Carsten'71 mit Lukas'96 Finn'05 und Mattis'09 perinataler Asphyxie Abgar 3/3/6 Ph.6,81
Mikrozephalie,CP, mehr geistig betroffen als körperlich (keine Spastik).
Mikrozephalie,CP, mehr geistig betroffen als körperlich (keine Spastik).
Hallo,
ich wollte den Thread auch nochmal nach oben schieben und fragen, wie es jetzt mit den niedrigschwelligen Entlastungsleistungen aussieht. Wer darf die durchführen und was genau darf gemacht werden?
Uns wurden keine zusätzlichen Betreuungsleistungen genehmigt, so könnten wir aber die niedrigschwelligen Entlastungsleistungen nutzen? Oder aber nicht, weil L. so klein ist und eh noch nix im Haushalt machen würde und die Entlastung ja für den Pflegebedürftigen ist und nicht für den Pflegenden?
Viele Grüße
Julia
ich wollte den Thread auch nochmal nach oben schieben und fragen, wie es jetzt mit den niedrigschwelligen Entlastungsleistungen aussieht. Wer darf die durchführen und was genau darf gemacht werden?
Uns wurden keine zusätzlichen Betreuungsleistungen genehmigt, so könnten wir aber die niedrigschwelligen Entlastungsleistungen nutzen? Oder aber nicht, weil L. so klein ist und eh noch nix im Haushalt machen würde und die Entlastung ja für den Pflegebedürftigen ist und nicht für den Pflegenden?
Viele Grüße
Julia
Julia mit L.(09/2013, Frühchen 25+0 SSW, Hirnblutung III° rechts, I° links, HC, Shunt, Sepsis, CMV Infektion, Epilepsie) GdB 80% G, H, B; Pflegegrad 3
Unsere Vorstellung
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