[quote="Lilly Marie"]
Im Hinblick darauf, dass sich möglicherweise nun inzwischen doch nach den Kriterien eine zusätzliche Behinderung " geringe geistige Behinderung" abzeichnet, wäre also vieleicht doch eine Betreuung sinvoller wahrscheinlich, obwohl auch gering geistig Behinderte nicht automatisch immer alle geschäftsunfähig sind.
Was mein Sohn auf jeden Fall NICHT will, ist, dass eine fremde Person oder ein Amt womöglich die Betreuung bekommt .
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Hallo Lilly Marie,
Dein Sohn kann selber entscheiden wen er als Betreuer haben möchte.
Ausserdem bekommt man eine Betreuung nur in den Angelegenheit in den man Hilfe benötigt und wird nicht automatisch geschäftsunfähig.
Schau mal hier-
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II. Rechtliche Betreuung
Ist ein volljähriger Mensch aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, wird ihm auf Antrag oder von Amts wegen ein rechtlicher Betreuer bestellt. Zuständig hierfür ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die man Betreuungsgericht nennt. Geschäftsunfähigkeit ist keine Voraussetzung für die rechtliche Betreuung. Auch volljährige Menschen, die geschäftsfähig sind, können einen Betreuer bekommen, wenn sie aufgrund einer Behinderung rechtliche Unterstützung bei der Erledigung bestimmter Angelegenheiten benötigen.
http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechts ... derung.pdf
In dem Link findest Du viele Infos zu dem Thema-
18 werden mit Behinderung–
Was ändert sich bei Volljährigkeit?
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Liebe Grüße
Monika