unser Sohn ist 2,5 Jahre, passt nicht mehr in seinen normalen Hochstuhl und in seinen Kinderwagen. Wir haben uns das erste Mal mit der Finanzierung von Kinderhilfsmitteln über die private Krankenkasse auseinander setzen müssen. In dem Leistungskatalog sind allerdings keine "größeren" Mittel veranschlagt, sondern nur Toilettenstuhl, Toilettenaufsatz etc. Alles nur Dinge, die von stabileren Kindern genutzt werden können. Den Rehabuggy haben wir mit Ach und Krach bekommen. Den Therapiestuhl versuchen wir momentan durchzusetzen. Kinderollstühle sind ebenfalls nicht enthalten. Luca kann nicht alleine sitzen, er muss fixiert werden.
Hat jemand Erfahrung mit der Problematik bei Privatkassen?
auch unser Sohn war privat versichert, hatte nicht alle Hilfsmittel im Leistungsverzeichnis seines Vertrages. Unsere Kasse hat 80 % aus Kulanz zum Sauerstoffgerät, den Absauggeräten und Katheter bezahlt. Aus Kulanz zu 100 % den Pulsoxymeter und den Umbau unseres Kinderwagens. Pflegebett gab es neu von der Pflegekasse bezahlt. Wir können sehr froh sein, dass unsere Kasse so kulant war, denn sonst hätten uns die Hilfsmittel viele tausend Euro gekostet, so haben wir max. 20 % allein bezahlt.
Ich muß dazu sagen, der Chef der Leistungsabteilung hat im Bekanntenkreis ein behindertes Kind und viel Verständnis für die Problematik, auch der finanziellen.
Mandy _________________ Mandy mit Vivien (04/94) Tom (08/02) und unser Engelchen Nils Ole * 13.03.2006 † 23.02.2007 SMA Typ I, Helena 06/2010
wir sind auch privat versichert und Joost hat bislang alle Hilfsmittel bezahlt bekommen- Gott sei Dank.
Der Anfang war nicht so leicht- da gab es zu den Hilfsmitteln mehrere Briefwechsel und Telefonate.
Es bleibt nur- hartnäckig bleiben. Mein Lieblingswort in diesem Zusammenhang "positive Penetranz"!
Ich wünsche Euch viel Erfolg- meistens regeln sich einige Sachen bei einem freundlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin.
Viele User hier haben allerdings auch schon geklagt!
Viel Erfolg und lg
Anke _________________ Anke mit Joost (*16.03.04), massiver HC, massive Hirnfehlbidung mit Nichtanlagen, ICP, blind und seinen großen Schwestern Anna (*95), Clara (*02) und Lucas (*08) und natürlich Papa Dirk
Hallo,
seid Ihr nur privat oder anteilig auch über Beihilfe versichert?
Wir haben das Glück, dass unsere Beihilfestelle recht großzügig entscheidet. Damit sind dann schon mal 80 % sicher. Normalerweise lehnt die Debeka uns ihren 20%-Anteil ab, muss dann aber doch bezahlen, weil wir den Tarif BE (Kasse muss immer zahlen, wenn die Beihilfe anerkennt) haben. Das Problem ist, dass das SGB IX, wonach für Behinderte ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht, nur für die gesetzl. KK, nicht aber für Privatkassen und Beihilfestellen verbindlich ist. Wenn Du noch konkrete Fragen hast, bitte PN, weil ich nicht immer alles lese.
lg _________________ Andrea mit Felix (4/01, ICP, entw.verz., Epi, sehgeschädigt), Anna 4/01,
Nick 4/99, NRW
Hallo,
generell haben private Krankenkassen Verträge, in denen evtl. eine Abgrenzung von Hilfsmitteln aufgeführt ist. Allerdings steht die Grundversorgung außer Frage. Ich rate immer dazu, egal ob gesetzlich oder privat Versichert, bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse - egal welches notwendige Hilfsmittel abgelehnt wurde - immer Widerspruch einlegen. Am erfolgreichsten sind die Widersprüche, die über VDK oder einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Dann weis die Kasse, dass mit den Eltern nicht zu spaßen ist.
MFG
Bianca
ganz so stimmt das leider nicht. Grundversorgung ist ein "weites Feld" und als juristischen Begriff gibt es das nicht.
Es handelt sich bei einer PKV um einen privaten Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und versicherter Person. Die Vertragsbedingungen sind in den "allgemeinen Versicherungsbedingungen" definiert. Leistungspflichtig ist eine PKV nur bei Behandlungen / Hilfsmitteln, die positiv im Vertrag aufgeführt sind.
Und entscheidend: bei diesen Verträgen greift nicht das Sozialrecht sondern das BGB - Privatrecht / Vertragsrecht.
Sind Hilfsmittel nicht aufgeführt, so gibt es 2 Möglichkeiten:
1. es finden sich unklare und damit interpretationsfähige Formulierungen, die zugunsten der versicherten Person auslegbar sind - hier ist ein Rechtsanwalt hilfreich.
2. die Versicherung läßt sich auf die Kulanz ein. Das geschieht im Regelfall nur, wenn entsprechender Druck aufgebaut wird - "positive Penetranz".
Ich kann aus eigener Erfahrung nur den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen und rate dazu den alten Spontispruch zu beherzigen: "Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt."
Christoph _________________ Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
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