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Leomax REHAkids Urgestein

Anmeldedatum: 22.06.2005 Beiträge: 1917
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Verfasst am: 03.08.2005, 20:40 Titel: Rundfunkgebührenbefreiung bei 50% Merkzeichen BGH? |
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Hallo Ihr Lieben!
Ich hatte immer eine Rundfunkgebührenbefeiung.Dann ist das neue Gesetz raus gekommen.Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 60% aber kein Merkzeichen bekomme volle Erwerbsminderungsrente.
Meine Tochter ist 3Jahre und 7 Monate und hat 50& und die Merkzeichen BGH und hat die Pflegestufe 2.Wer kann mir helfen warum ich keine Befreiung mehr bekomme und ich zahlen muß?Mir wurde am Telefon gesagt, ich würde mit meinem Einkommen drüber liegen.Bei mir selber wurde eine weitere unheilbare Behinderung festgestellt und habe beim Amt einen Antrag auf Höherstufung gestellt und es kam die Ablehnung ich bin in Widerspruch und warte jetzt und denke es kommt wieder eine Ablehnung.Ich habe eine Mukoviszidose wie meine Tochter, ich weiss nicht warum das Amt diese zusätzliche Krankeit nicht berücksichtigt hat.
Ich freue mich über jede Information.
Liebe Grüße Jeannette |
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Verfasst am: Titel: Anzeige |
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jessie Stamm-User


Anmeldedatum: 19.07.2004 Beiträge: 503
Wohnort: HSK
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Verfasst am: 03.08.2005, 21:32 Titel: |
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hallo
um die rundfunkgebührenbefreiung über den schwerbehindertenausweis zu haben, mußt du das merkmal RF haben. mit diesem merkmal hättest du auch wieder eine gebührenbefreiung.
sonst kann man sich über das sozialamt von den gebühren befreien lassen, das ist allerdings einkommensabhängig, und so wie die auskunft lautet, liegst du da mittlerweile drüber. lass überprüfen, ob die einkommensberechnungen korrekt sind.
gruß jessie _________________ "wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe) |
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AngelikaB Stamm-User

Anmeldedatum: 21.07.2005 Beiträge: 821
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Verfasst am: 03.08.2005, 21:57 Titel: |
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Hallo und guten Abend,
ich wundere mich darüber, dass deine Tochter nur 50% mit den Merkmalen BGH hat. Hast du schon einmal versucht da mehr Prozente zu bekommen? Und dann würde ich auch gleich das RF mitbeantragen, jedenfalls würde ich dass versuchen.
Gruß, Angelika. |
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Fiona Stamm-User


Anmeldedatum: 04.11.2005 Beiträge: 243
Wohnort: Kreis Aachen
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Verfasst am: 25.11.2005, 15:42 Titel: |
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hallo,
wir haben seit 1999 merkzeichen rf, bringt aber nicht viel, da die eltern den fernseher nicht einfach ab- und aufs kind wieder anmelden dürfen. das kind muß selber einen fernseher zum empfang bereit sein und willentlich in der lage sein, das fernsehprogramm auszuwählen. außerdem wird bei rf davon ausgegangen, das der behinderte ständig nicht an öffentlichen veranstaltungen etc. teilnehmen kann. ist leider so.
lg fiona _________________ Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben. |
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anneliese Gast
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Verfasst am: 28.11.2005, 08:58 Titel: RF Befreiung |
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Hallo an Alle,
wir haben auch einen Antrg auf RF befreiung gestellt da unsere 17jährige Tochte seit September in eine WG umgezogen ist.
Uner Hausarzt hat einen Fragebogen zum Ausfüllen erhalten, in dem auch gefrag wird ob sie OHNE Begleitung an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann. Ohne kann sie nicht aber mit. Nun sind wir sehr gespannt ob es klappt.
Bis vor Kurzem hatte sie noch die Merkmale GHB nun hat man uns das H gestrichen weil der Schulrektor einen positiven Bescheid geschrieben hat, dass unsere Tochter in der Schulzeit viel dazugelernt hätte. Aller Widerspruch hat nix genützt und nun müssten wir klagen. Hat das schon mal jemand versucht oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele GRüsse
Annelise |
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Lisa(2) Mitglied

Anmeldedatum: 08.07.2005 Beiträge: 33
Wohnort: Bad Soden
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Verfasst am: 28.11.2005, 11:37 Titel: |
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Hallo,
den Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung (den man noch beim Sozialamt erhält) muß man jetzt direkt an die GEZ stellen. Dazu müssen auch alle Einkünfte offengelegt werden.
Sofern man Hartz IV erhält und kein Zusatzeinkommen hat, bekommt man weiterhin die Befreiung. Leider befristet auf den Hartz IV Antrag - also muß man (je nach Laufzeit des Hartz IV) alle paar Monate einen neuen Antrag stellen.
Ebenso muß der Hartz IV-Bescheid im Original an die GEZ gesandt werden. Fax wird nicht akzeptiert.
Die Befreiung ist nur für den Haushaltsvorstand, bzw. Familienmitglieder mit eigenem Einkommen und eigenem TV/Radio möglich. Weitere Familienmitglieder bleiben ggf. dennoch zahlungspflichtig. Das RF wird ebenfalls nur beim Haushaltsvorstand oder eigenem Einkommen berücksichtigt.
Ich finde, das ist inzwischen nahezu Willkür und auch Datenmißbrauch !
Liebe Grüße
Lisa |
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