Verfasst am: 23.04.2010, 11:38 Titel: Kostenübernahme Schulbegleitung bei Klassenfahrt
Hallo miteinander,
mein großer erhält seit einem Monat bis zum Ende des Schuljahres einen Schulbegleiter über das JA, trotz das er schon die Internatkostenübernahme von denen erhält. Nun steht im Juni eine Klassenfahrt an, wo er auch gerne mitmöchte. Die Schule bzw. Internat sieht sich aber nur dazu bereit, wenn die Schulbegleitung mitkommt und bat mich einem entsprechenden Antrag beim JA zu stellen.
Wie stelle ich so einen ANtrag, bzw schreibe ich es und wie sieht da die rechtliche Seite zur Kostenübernahme aus? Sind die verpflichtet die zu leisten?
Über Eure ANtworten dazu wäre ich dankbar _________________ ____________________
A. 08/98 (ADHS, Asperger, Depressionen und Angstzustände gemischt,),und
S. 05/03 (Kleinwuchs, Mukovizidose,Reflux,ADHS, v.A AS) aber freundliche Wesen
auch die Kostenübernahme für die Begleitung für die Klassenfahrt läuft über die Eingliederungshilfe - bei euch nach § 35 a SGB VIII. Lass dir von der Schule schriftlich geben, dass dein Sohn nur mitfahren kann, wenn auch eine Begleitung für ihn mitkommt. Dann kannst du mit deinen Worten noch begründen, warum auch die Begleitung für erforderlich hälst.
danke schön. Die Schule hat mir schon geschrieben, dass Sie nur ihn unter den Umständen mitnehmen und ich einen Antrag beim JA deshalb stellen soll. Werde dann das Schreiben einfach mit Beiheften und formlos einen Antrag stellen...
Liebe Grüße Danny _________________ ____________________
A. 08/98 (ADHS, Asperger, Depressionen und Angstzustände gemischt,),und
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