Verfasst am: 20.02.2010, 09:55 Titel: Kurzzeitpflege-Kosten werden nicht übernommen
Hallo!
Heute kam ein Brief vom LVR zur Kenntnisnahme. Tim war vom 10. bis 24.10.2009 in der Kurzzeitpflege. Die Kosten von 2.368,92 Euro werden nicht vom LVR übernommen Begründung: seit dem 01.02.2009 bekommt Tim die 200 Euro zusätzlicher Betreuungsbedarf. Da diese Leistung vorrangig vor der Eingliederungshilfe zur Deckung der Kosten der Kurzzeitunterbringung einzusetzen sind , kann der Betrag nicht übernommen werden. Aber seit dem 1.2.2009 hab ich dieses 200 Euro schon mtl. ausgegeben (über einen anderen Dienst). Die Pflegekasse rechnet mit diesem Betreuungsdienst mtl. ab und es gab bisher keine Schwierigkeiten. Hätte ich das Geld für die Kurzzeitpflege aufbewahren müssen? Das hat mir die Pflegekasse allerdings nicht gesagt. Kann es passieren, daß ich die Kleine Oase jetzt selber zahlen muss??
leider kenne ich mich mit Kurzzeitpflege nicht aus, aber da wirst Du sicher noch gute Antworten bekommen.
Falls nicht, dann lege auf jeden Fall sofort Widerspruch ein und frage nach den rechtlichen Grundlagen dieses Bescheides.
Viel Glück und gute Nerven. _________________
Viele Grüße von Inge
* * * * *
"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt." Bert Brecht
Die 200 € sind ZUSÄTZLICHER Betreuungsaufwand. Wenn der LVR recht hätte, würde das ja eine Ungleichbehandlung bedeuten. Die Kinder, die keine zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten, bekommen Geld für Kurzzeitpflege, diejenigen die diese Betreuungsleistungen bekommen nicht?
Auf jeden Fall Widerspruch erheben (wegen der Frist!), Begründung kannst Du ja nachreichen. Ich persönlich denke, dass evtl. die 200 € für Oktober gestrichen werden könnten. Hol Dir Rat! Ach so: Kurzzeitpflege ist doch eine Leistung der Pflegekasse!? Diese Leistungen beruhen allesamt auf dem SGB, vielleicht kann dir der VdK oder so helfen! Es besteht Beratungspflicht der Behörden...
Anne _________________ DUM SPIRO SPERO
(solange ich atme, habe ich Hoffnung) CICERO
Benedict 06/99, Osteopathia striata, Z. n. Analatresie,neurogene Blasenentleerungsstörung, tracheotomiert, re. blind., Syndakt. beider Hände, Fibulaapplasie beidseits,Makrocephalie, Gaumenspalt u. e. mehr
Tochter A. 01/96, in der Grundschulzeit Absencen
die zusätzlichen Betreuungsleistungen "können" auf die Kurzzeitpflege umgelegt werden. Das heisst, wenn das Geld für die Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, "kann" das Geld der zusätzlichen Betreuungsleistungen für den Zahlungsausgleich genommen werden. Da du das Geld für die zus. Betrl. schon verbraucht hast, kann dies nicht mehr für die Kurzzeitpflege verwendet werden.
Schreib den LVR an und schildere die Sachlage, vorsorglich dem Bescheid widersprechen und Auskunft über die rechtliche Grundlage der Berechnung erbitten.
Du kannst auch bestimmt die Kurzzeitpflegeeinrichtung um Rat fragen. Normalerweise müssen die dich vorher über die Finanzierung aufklären.
LG
Sandy _________________ Mama (72) schwerhörig,depr. Anpassungsstörung
T. (98) hochgradig schwerhörig u. Gleichgewichtstörungen
K. (01) ICP, Epilepsie, geist. Beh., Microcephalus, Behinderung entstanden durch Geburtsfehler,
Aber sooooooo happy und nicht unterzukriegen....
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic50737.html
Hi,
also bei uns unterschreiben wir immer, wenn wir die Kurzzeitpflege beantragen, so ein Formular, wo wir begründen und bestätigen, dass wir die anderen Gelder (Verhinderungspflege + Zusätzliche Betreuungsleistungen) bereits anderweitig ausgeben bzw. ausgegeben haben.
Damit ist das dann kein Problem.
Hallo Ilona,
ruf doch Herrn Dr. Wittig von der Kleinen Oase an, bzw schreib ihm eine mail (findest Du auf der HP der KO).
er kann Dir da mit Sicherheit weiterhelfen.
Soweit ich weiss, musst Du in keinem Fall die Kosten übernehmen.
Hattest Du den nicht VORHER einen Antrag auf Kostenübernahme beim LVR gestellt?
Natürlich können die Leistungen der bes. Betreuungsleistungen für die Kurzzeitpflege gebraucht werden- muss aber nicht, wenn Du begründest, wo Du sie anderweitig bereits verplant hast.
LG, Anne _________________ A (41), R (44), L(10/03) und E (02/06), ataktische Cerebralparese, Button, allgemeine schwere kognitive Entwicklungsverzögerung
Klar hab ich - schon Wochen vorher - einen Antrag auf Kostenübernahme beim LVR gestellt. Seit 1.2.2009 kommt jemand vom Betreuungsdienst für ca. 12 Stunden im Monat. Es wurde überhaupt nicht erwähnt, dass die zusätzl. Betreuungskosten für die Kurzzeitpflege sein sollen. Werde am Montag mich mal bei Dr. Wittig melden - ich denke auch, dass das am besten wäre.
LG
Ilona
was ist die LVR?
Wenn ich mich recht erinnere, mußten wir immer vor Antritt der Kurzzeitpflege die Kostenübernahme der KK haben. Sonst nehmen die meisten Kurzzeitpflegeeinrichtungen eh nicht auf
LG
Gisi _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
Habe gerade in goggle.de geschaut: LVR=Landschaftsverband Rheinland.
Soviel ich weiß, muß erst die Kurzzeitpflege eintreten, bevor andere öffentliche Stellen die Kosten übernehmen! _________________ Sabine mit Fenja 6/98
und Nina 10/01 frühkindlicher Autismus, seit Juni 2009 in einer Wohngruppe
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"!
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