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Rückwirkende Steuererstattung

 
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Beate Kuhl
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Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 16:51    Titel: Rückwirkende Steuererstattung Antworten mit Zitat

Hallo
Habe Bescheid vom Finanzamt bekommen
Hatte Rückwirkende Steuererstattung ab Geburt beantragt.Nun hat das finanzamt nur 48 Mon. Zinsen gezahlt.
Es geht um das Jahr 1993.von 1995-1999 haben sie gezahlt.Warum?????????????????Fehlen ja 10 Jahre.Auch die Fahrtkosten kann ich nicht finden;
. Kann mir jemand helfen?????????????????
GGlG Beate
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SonjaRe
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Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Beate,

ich hatte vor einiger Zeit auch schon einmal danach gegooglet und den link zufällig noch gespeichert:

http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article4653214.html

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die Aussage so wirklich stimmt (ist ja auch nur von einem Laien geschrieben), aber das würde die 48 Monate zumindest erklären.
Oder einfach beim Finanzamt noch einmal explizit nachfragen, die machen ja auch Fehler (und nicht zu wenige).
Die Berücksichtigung der Fahrtkosten muss explizit beantragt werden (zumindest war das bei uns so). Und bei den außergewöhlichen Belastungen gibt es eine zumutbare Belastung.

Edit: Ich habe noch einmal in Deinem früheren Beitrag gelesen. Dort hast Du geschrieben, dass Du versuchen willst, die Berücksichtigung Fahrtkosten ohne Nachweis zu bekommen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Finanzamt ohne Nachweis bzw. Glaubhaftmachung die Fahrtkosten nicht anerkennt (bzw. nur 3000 km pro Jahr)

VG, Sonja

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Beate Kuhl
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Anmeldedatum: 21.08.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sonja
Und was heißt das jetzt genau???????????????????????
Die Fahrtkosten habe ich explizit beantragt

GGLG BEATE
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SonjaRe
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Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 20.02.2010, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den Fahrtkosten:
Wir haben nur die Pauschale von 3000 km beantragt, die kam aber nur in einem Jahr zum Tragen, da unsere zumutbare Belastung höher war.
Soweit ich mich hier aber schon durchgelesen habe: wenn 15000 km berücksichtigt werden sollen, musst Du diese glaubhaft machen. Also z.B durch eine Tabelle, wann Du wo hingefahren bist und wieviel km das jeweils waren. Aber dazu können Dir hier andere sicher mehr dazu sagen.
Zur Zinsberechnung schreibe ich Dir noch eine pn.

VG, Sonja

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