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Schulbegleiter - wo beantragen?

 
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Sandra16816
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Anmeldedatum: 14.03.2011
Beiträge: 4
Wohnort: Neuruppin

BeitragVerfasst am: 07.04.2011, 08:59    Titel: Schulbegleiter - wo beantragen? Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Sohn (10 J. 4. Klasse) ist verhaltensauffällig und die Lehrer kommen allein nicht mehr klar mit ihm. Wir sind seit Jahren bei der Psychologin beim SPZ mit ihm. Jetzt hat mir die Schulsozialarbeiterin gesagt, ich solle einen Einzelfallhelfer beim Jugendamt beantragen. Die fühlten sich nicht zuständig, schickten mich zum Schulamt. Dort wurde der Antrag abgelehnt. Bin dann wieder zum Jugendamt, weil die Leute beim Förderausschuss gesagt haben, das Jugendamt sei zuständig. Das Jugendamt meint jetzt, ich solle beim Schulamt einen Schulbegleiter beantragen. Der Antrag auf Einzelfallhelfer beim Jugendamt läuft noch, wird aber wohl abgelehnt werden.
Ich bin jetzt völlig durcheinander. Wo habt Ihr denn Euren Schulbegleiter beantragt? Und wo kann ich mich hinwenden, wenn es wieder abgelehnt wird? Der Förderausschuss sprach davon, wenn dies nicht genehmigt wird, würde mein Sohn eine seelische Behinderung erleiden (was auch immer das heissen mag). Ich bin irgendwie total durcheinander. Wer kann mir helfen?

LG Sandra

_________________
Sandra mit 3 Kids, Junge 11/96, Junge 02/01 mit Verhaltensauffälligkeiten und Mädchen 12/08
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KerstinM.
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Anmeldedatum: 17.08.2009
Beiträge: 4433
Wohnort: Erfurt

BeitragVerfasst am: 07.04.2011, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

wir haben zwar andere Baustellen, aber wir haben beim Sozialamt über die Eingliederungshilfe beantragt. Man hat dann vom SA her geprüft ,wer zuständiger Leistungsträger ist.

Vielleicht kannst du es auch im SA beantragen und dort wird man es prüfen und ggf. an den "richtigen" Leistungsträger weiterleiten? Bei Verhaltensauffälligkeiten könnte ich mir auch gut vorstellen, dass das JA zuständig ist.

DAs Problem ist, wie so oft, dass es überall anders gehandthabt wird. Aber das SA und das JA müssten doch wissen, ob sie zuständig sind. Ihr werdet ja nicht die Ersten sein, die eine Schulbegleitung beantragen. Rolling Eyes

Viel Glück!

Gruß Kerstin

_________________
Kerstin (*63) mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
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anitaworks
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Beiträge: 5721
Wohnort: Wipperfürth / NRW

BeitragVerfasst am: 07.04.2011, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sandra,

Du bräuchtest vom SPZ einen Diagnose-Brief, dass es dringend notwendig ist und beantragst das unter § 35 a Eingliederunghilfe beim Jugendamt.

Schau mal hier rein

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1238729#1238729

Liebe Grüße
Anita

_________________
*1968
*1966 Mann
*1996 Sohn Asperger ICD-10 F84.5 hoher IQ
*1998 Tochter Verdacht auf Asperger, Knick-Senk-Füße
*2002 Tochter Verdacht auf Asperger, ADS F90.0 G, hoher IQ, starke Brille wegen Hornhautverkrümmung
*2007 Sohn Verdacht auf Asperger
Hinzufallen ist keine Schande, liegen bleiben aber schon!!
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Vicky
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Beiträge: 278
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 15.04.2011, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
In NRW wird die Hilfe nach § 35 Kinder- und Jugendhilfe bei dem zuständigen Jugendamt beantragt. Dort wird eurer Kind noch einmal begutachtet und festgestellt welche Hilfen und an welchen Orten (Schule) erforderlich ist und sind.
Wie das in Berlin ist, weiss ich nicht.
Berlin ist allerdings das einzige Bundesland das eine Schule f ür Autisten unterhält.

Gruß
Vicky

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Mutter eines Asperger Autisten, geb. 1992, mit Teil-IQ 135 - Folge eines tiefen Geburts-traumas nach Not-Kaiserschnitt.
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