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Frage zum Antrag bei Pflegekasse

 
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Heidi S.
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Anmeldedatum: 11.08.2006
Beiträge: 358
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BeitragVerfasst am: 12.11.2009, 22:21    Titel: Frage zum Antrag bei Pflegekasse Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben nun den SBA für unsere Tochter J. beantragt. Heute kam die Eingangsbestätigung mit einer Bemerkung, die ich nicht verstehe. Dort steht:

"Sie haben die Feststellung der gesundheitlichen Vorraussetzungen für das Merkzeichen "H" beantragt. Ob dieses Merkzeichen festgestellt werden kann, wird die weitere Überprüfung ergeben.
Um sicherzustellen, dass einer für Sie tätigen Pflegekraft mögliche Leistungen nach dem Pflege-Versicherungsgesetz rechtzeitig gewährt werden können, empfehle ich Ihnen, umgehend - soweit noch nicht geschehen - einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse zu stellen, weil Leistungen frühestens ab Antragsmonat gewährt werden."

Heisst das, dass wir Pflegegeld beantragen sollen?
Und wenn wir es nicht tun, bekommen wir dann kein "H"?

Bevor ich die Dame vom Amt befrage, möchte ich mich lieber hier erst einmal schlau machen.

Liebe Grüße,
Heidi.

_________________
Heidi mit
Adoptivsohn D. (11/03), FAS, Bindungsstörung, Wahrnehmungsstörungen, und
Pflegetochter J. (03/05) FAS, entwicklungsverzögert, Absencen, visuelle Wahrnehmungsstörung
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Steffi30
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Beiträge: 582

BeitragVerfasst am: 12.11.2009, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das hört sich ja wirklich seltsam an... Wir haben den SBA beim Versorgungsamt beantragt. Alle Unterlagen dazu gelegt und "ohne Diagnose" (sie hatte zum Zeitpunkt als Diagnose "globale Entwicklungsverzögerung ohne Diagnose") 60% mit Merkzeichen H bekommen. Widerspruch auf B u. G wurden abgelehnt.

Nun haben wir eine Diagnose (frühk. Autismus). Nun hat sie 80% mit H bekommen. Im Moment läuft der Widerspruch auf 100% u. H B G.

Pflegegeld haben wir erst vor 2 Mon. gestellt. Ist nun auch durch u. sie hat die Pflegestufe I bekommen.

Würde auf jedenfall mal bei der Dame vom Amt nachfragen!

Viele Grüße
Steffi

_________________
Tochter (07/2004), AVWS
Tochter (08/2005), Autismus-Spektrum-Störung (F84.1), ADHS (F90.0), Neurofibromatose Typ 1 -NF1- (Q85.0)

Auch aus Steinen, die dir in den Weg gelegt werden, kannst du etwas Schönes bauen.
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IngeH
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Anmeldedatum: 20.11.2007
Beiträge: 2606

BeitragVerfasst am: 13.11.2009, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
generell haben Pflegestufe und SBA nichts miteinander zu tun. Du bekommst alle Merkzeichen völlig unabhängig von der Pflegestufe, der Beantragung usw.

Ich würde es als einen allgemeinen generellen Rat verstehen, der Hinweis, daß Pflegegeld erst ab Antrag und nicht rückwirkend bezahlt wird.

Was den Satz mit der Überprüfung angeht, da wird das Amt die verschiedenen Ärzte und KH anschreiben und Unterlagen anfordern, ob Merkzeichen H von den Anforderungen erfüllt ist. Du kanns es beschleunigen und die Arztberichte schon itschicken oder jetzt nachschicken.

Liebe Grüße

_________________
Liebe Grüße von Inge
mein besonderes Kind wurde 05.97 geboren und hat eine beinbetonte Tetraspastik ist ein Läufer aber hat keine Lautsprache, er hat noch 3 ebenso wunderbare jüngere Geschwister, die beiden Jüngsten mit AVWS
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jenny75
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BeitragVerfasst am: 13.11.2009, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

hallo heidi

kann mich nur den vorrednern anschließen.
ich finde es sogar positiv, das sie dich darauf hinweisen.
ich habe auch den SBA beantragt vor 5 monaten-(bei mir stand kein hinweis) und jetzt habe ich zusätzlich die pflegestufe beantragt.

beides hat nichts miteinander zu tun und ist völlig unabhängig. im antrag für die pflegestufe muß man nur angeben was im SBA steht.(soweit vorhanden)

liebe grüße jenny

_________________
Sohn geb 98 gesund und unsere Prinzessin Lily- Marleen tief im Herzen , sie hatte Morbus Pompe, infantile Form Die seltene erblich bedingte Stoffwechselkrankheit macht sich überwiegend in der Muskulatur bemerkbar.Toni, geb. 03.02.2011- gesund

http://hexe001.jimdo.com/
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Kati_S
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Beiträge: 477
Wohnort: bei Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.11.2009, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heidi,

du hast ein hilfsbereites Amt, was für den SBA zuständig ist. Sie sind der Meinung, wenn du H beantragst, ist evtl. auch eine Pflegestufe möglich und weisen dich darauf hin, die bald zu beantragen, falls du es noch nicht getan hast, weil Pflegegeld frühestens ab Antrag gezahlt wird.

Mit der Bewilligung des SBA hat das nichts zu tun, es ist wirklich nur ein Hinweis.

(Ich bekam damals einen Brief, ich hätte H beantragt, vermutlich würden uns auch B und G zustehen und ob ich den Antrag entsprechend erweitern wolle. Wollte ich und nun haben wir 90% G,B,H )

LG Kati

_________________
Saskia (* 09/2005) hat myoklonisch-astatische Epilepsie (Doose-Syndrom) Auch Lennox-Gastaut-Syndrom oder Dravet-Syndrom stehen immer mal als Verdacht im Raum.
Derzeitige Medikamente: Orfiril 150 - 0 - 300 mg, Diacomit 500 - 0 - 500 mg, Rivotril 0 - 0 - 0,25 mg - Trotzdem täglich Anfälle Crying or Very sad
Ketogene Diät 07-11/2008 und seit 10/2011
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