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Hat jemand KK-Bewilligung für beides: Rolli UND Rehawagen?

 
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ehem. User
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 21:49    Titel: Hat jemand KK-Bewilligung für beides: Rolli UND Rehawagen? Antworten mit Zitat

Hallo ihr!

Habe eventuell vor, zusätzlich zum E-Fix-Rolli einen Rehawagen für Andi zu beantragen.

Gilt das wieder als "verbotene" Zweitausstattung, wenn man einen Rehawagen zusätzlich zu einem E-Fix Rollstuhl beantragt?

E-Fix = Rollstuhl mit Elektro-Antrieb Zusatzteil, über Joy-Stick steuerbar.

LG

Karin
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karinrossi
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
also ich habe für Rene z. Zt. eine Aktiv-Rolli habe aber jetzt aufgrund seiner langsamen Fahrweise eine E-Rolli beantragt als Zweitversorgung für die Schule (damit er mit seinen schnelleren Freunden mithalten kann und alleine von der Schule zur TG fahren kann). Das soll auch genehmigt werden (lt. Auskunft der KK)Ob du aber eine Rehawagen kreigst ist zweifelhaft, weil sich der E-fix ja auch schieben läßt (oder läßt sich der E-Antrieb nicht abschalten?) Wenn der sich nicht abschalten läßt, mßtest du zumindest eine Aktiv-Rolli kriegen.
Gruß
ebenfalls Karin aber aus Nürnberg

_________________
Karin (1957) + René (31.5.1991) ICP nach Sauerstoffmangel, Baby-BNS, seit 3 Jahren nicht einstellbare Epi, Rolli-Fahrer, Gallenblasen-OP 2003 mit Leber- und Bauspeicheldrüsenentzündung. Begeisterter Play-Station-Spieler und pubertierender Sonnyboy.
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Aschmid
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karin,

wiesoi willst Du denn überhaupt nen Rehabuggy?
Wenn, dann macht doch eher ein Aktiv Rolli Sinn -oder?

Gruß
Andrea

_________________
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ehem. User
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

a) Aktiv-Rolli ist zu klein (Kind ist rausgewachsen) KK weigert sich, Kosten für Wartung zu übernehmen, damit ließe sich ja evtl. noch was machen. Der Rolli ist faltbar und wendig.

b) Neuer Rolli mit E-Fix-Zusatzteil ist vorhanden, aber nicht faltbar, kann nicht im Auto mitgenommen werden, ist für öffentliche VM zu schwer, zu sperrig.

Alternative zu a) wird deshalb gesucht: EVENTUELL Rehawagen.

Deshalb.

Gruß

Karin
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jessie
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

andersherum war es bei uns irgentwie möglich. wir hatten erst einen rehabuggy, dann (allerdings 1,5 jahre später) einen rolli genehmigt bekommen. den buggy haben wir trotzdem behalten. jetzt wird so langsam der rehabuggy zu klein, ob wir dann noch einen bekommen (den zu kleinen natürlich weggeben), weiß ich nicht, aber es war auf jeden fall möglich, 2 gefährte zu haben.

gruß jessie

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"wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
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Lisa Maier
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karin,

was ist denn eigentlich das Problem bei der Zweitversorgung? Wer einen E-Rolli hat braucht nun mal auch einen manuellen Rollstuhl. Kann keine KK der Welt verlangen, daß man im Falle einer Reparatur im Bett bleibt, wir haben schließlich Schulpflicht. Außerdem haben die meisten Rollstuhlfahrer zwei benutzbare Rollis, ich könnte sonst noch nicht mal einen Platten flicken. Was das Instandhalten des Alten betrifft: Wenn die KK so beschränkt ist, dann suche dir ein Sanitätshaus, das sich imstande sieht eine Rechnung für eine fiktive Reparatur am Neuen zu schreiben und den alten Rolli zu reparieren.

Viele Grüße

Lisa
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ehem. User
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BeitragVerfasst am: 06.11.2005, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lisa,

du wirst lachen, aber die KK IST so beschränkt, die Wartung des alten Rollis abzulehen. Und zwar solange, bis die Anwältin des VdK Klage erhoben hat. Diese läuft nun und es kommt hoffentlich bald zu einer Entscheidung.
Das Sanihaus hat bisher die Wartung des alten auf den neuen Rolli ausgewiesen. Nur, das Sani-Haus ist so unzuverlässig geworden, ich habe mind. 5 mal angerufen, sie sollen den alten Rolli wieder mal warten, der fällt bald auseinander.
Und er ist auch sehr klein geworden. Also wird irgendeine neue Zweitversorgung notwendig sein. Da die KK schon per Klage dazugebracht werden muss, den alten Rolli warten zu lassen - dann steht ja wieder der Klageweg an, wenn wir dann wirklich mal einen Rehawagen als Zweitversorgung haben wollen, weil der alte Rolli wirklich zu klein ist.

Aber sehen wir...

LG

Karin
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Petra B
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BeitragVerfasst am: 07.11.2005, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,


bei der Begründung für die Zweitversorgung muss ich Lisa Recht geben.
Wenn der Rolli kaputt ist, muss ein Ersatz vorhanden sein.
Allerdings Karin würde ich an Eurer Stelle einen neuen Aktiv-Rolli beantragen.

Buggy sieht zu sehr nach kleinem Kind aus, das wird Andi nicht mögen.


Wir haben als Zweitversorgung Manuels altes Rolliuntergestell mit der Sitzschale vom Rollfiets. Letztens war der Rolli kaputt, da wären wir ohne aufgeschmissen gewesen. Allerdings bekomme ich den am Tisch nicht nah genug heran und das Füttern ist eine noch größere Qual als sonst.
Demnächst fahren wir mit sämtlichen Gefährten (Rolli mit Sitzschale, Rollfiets und altes Untergestell) zum Sanitätshaus um das zu ändern und alles wird noch einmal durchgecheckt, dass auch alles untereinander austauschbar ist.

Viele Grüße
Petra B
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Lisa Maier
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BeitragVerfasst am: 07.11.2005, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karin,

ich habe mir inzwischen das Teil angeschaut. Würde ich echt nicht nehmen, das Erscheinungsbild betont eine Hillflosigkeit, das tut dem Selbstbewußtsein des Benutzers garantiert nicht gut. Ich wäre nicht bereit dazu, damit auf die Straße zu gehen.

Viele Grüße

Lisa
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