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Der Weg zum Führerschein

 
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Gesa
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BeitragVerfasst am: 24.01.2006, 21:38    Titel: Der Weg zum Führerschein Antworten mit Zitat

Hallo,


ich werde mal versuchen, hier in Kurzform aufzuschreiben, was man beachten muss, wenn man einen Führerschein machen möchte und evt. die Möglichkeit hat, ein Auto finanziert zu bekommen, damit man seine Arbeit erreichen kann.

Anfangen werde ich mit den Finanzierungsmöglichkeiten, weil die als erstes geklärt werden sollten, mache dann weiter mit den Grundlagen für den Führerschein sowie ein paar Tips für Fahrschule und Umbaufirmen etc.


Als allererstes sollte man sich mit der Frage auseinandersetzen, ob man die Möglichkeit hat, vom Staat (oder evt. von anderer Stelle) Zuschüsse zu bekommen.

Jeder, der ein Auto braucht, um damit den Weg zur Arbeit zurückzulegen, und dieses auch nachweisen kann, hat grundsätzlich ein Anrecht auf eine Förderung nach den Richtlinien der Kraftfahrzeughilfeverordnung .

Manchmal kann man auch als Student nachweisen, dass man sein Auto zur Durchführung des Studiums braucht (verschiedene Vorlesungsorte, unterschiedliche Zeiten, Büchereizeiten etc. die nicht geplant werden können) und dann als Ausnahme über das Sozialamt Förderungen beantragen.

Zudem kann bei einer durch andere verschuldete Behinderung die Haftpflichtversicherung des Verursachers, sowie bei einer Behinderung, für die die BG zahlen muss, auch diese als Träger in Frage kommen.

Normalerweise ist es entweder das Arbeitsamt, die BfA oder das Integrationsamt.

Bevor man irgendwelche Schritte unternimmt, für die Kosten entstehen, sollte man immer erst eine Kostenzusage in der Tasche haben, sonst bekommt man diese nicht wieder! Das ist sehr wichtig!




Nun zum Thema, Voraussetzungen für die Zulassung zur Fahrprüfung.

Als erstes ist es wichtig zu klären, ob man mit seiner Behinderung aus medizinischer Sicht Auto fahren darf. Hierzu muss man einen Arzt der Fachrichtung aufsuchen, mit der man aufgrund der Behinderung eh zu tun hat. Dieser muss eine verkehrsmedizinische Zusatzausbildung haben. Suchen kann man diese z.B. über die örtliche Ärztekammer.

Bei dieser Untersuchung geht es lediglich darum, ob der Mensch von seinen Reaktionen und seiner Psyche überhaupt in der Lage sein kann, Auto zu fahren. Es geht nicht darum, ob die körperlichen Fähigkeiten ausreichen, hierzu kann der Arzt höchstens ein Statement abgeben, das aber nicht in das schriftliche Gutachten gehört. Erforderlich ist lediglich ein Attest, dass die Person Auto fahren kann.
Wenn ein Arzt ein Gutachten ausstellt, das negativ ist, oder Dinge enthält, die man nicht die Straßenverkehrsbehörde wissen lassen möchte, dann kann man zu einem anderen Arzt gehen, um ein neues Gutachten erstellen zu lassen.

Gerade bei CPlern, Menschen mit Muskelatrophien sowie MS kommt es leider immer wieder mal vor, dass Ärzte komische Gutachten ausstellen, also nicht gleich entmutigen lassen!




Nachdem man beim Arzt war, könnte man sich theoretisch schon direkt bei einer Fahrschule anmelden und das TÜV Gutachten im Rahmen dieser machen lassen. Ich persönlich würde das überhaupt nicht empfehlen, denn es wäre schon wichtig, genau zu schauen, welche Gliedmaße welche Kräfte hat, damit der Umbau entsprechend angepaßt werden kann.

Von daher empfehle ich vom TÜV Nord den Sachverständigen Herrn Kretschmer, der hat ein Auto, in dem verschiedene Meßeinrichtungen integriert sind, mit dem er feststellen kann, wo man wieviel Kraft hat, und vor allem auch simulieren kann, wie später die Bewegungen bei einigen Umbauten sein können. Dieser schreibt, auf dem medizinischen Gutachten aufbauend, ein technisches Gutachten, das man später auch bei Kostenträgern vorlegen kann.

In diesem Gutachten werden viele Dinge stehen, die sehr wichtig sind, aber ansonsten immer wieder gerne vergessen werden, wie z.B.:

Fremdheizung, um die Frontscheibe im Winter enteisen zu können
Sitz mit seitlicher Stabilisierung, damit man sicher sitzt
Handy mit Freisprecheinrichtung, damit man im Notfall Hilfe holen kann
und noch so einige Dinge mehr.


Dieses Gutachten kann auch während der Fahrschulzeit erstellt werden. Für die Fahrschule ist es nicht relevant, überhaupt ein Gutachten zu haben, denn während der Fahrschulzeit ist für alles, was passiert, der Fahrlehrer verantwortlich. Es empfiehlt sich aber, mindestens das medizinische Gutachten vorher zu machen, damit man nicht umsonst fahren lernt...

Was die Wahl einer Fahrschule angeht: Grundsätzlich darf jede Fahrschule ausbilden, gerade bei kleineren Umbauten wie Handgas ist das überhaupt kein weiteres Problem. Lediglich bei gravierenden Umbauten, wenn besondere technische Einrichtungen auf der Seite des Fahrlehrers zum Tragen kommen, muss dieser bei einem Kollegen einen Eignungstest machen.

Die beiden größten Probleme sind meist, eine Fahrschule zu finden, deren Räume behindertengerecht sind, sowie ein Auto, das entsprechend umgerüstet ist.

Es gibt zwar viele Fahrschulen, die sich im Verband der behindertengerechten Fahrschulen zusammengeschlossen haben, aber ich würde genau hingucken, ob sie für einen gut geeignet sind, oder ob man lieber nach einer anderen Möglichkeit schaut. Ich will keine Fahrschule schlecht machen, aber es gibt auch unter diesen Fahrschulen schwarze Schafe, und das sollte man ganz einfach vorher wissen.

Mehrere Umbaufirmen bieten die Möglichkeit, ein umgebautes Auto für die Fahrschulzeit zu leihen, so dass man sich nicht gleich eines kaufen muss. Wenn ein Kostenträger da ist, so wird dieses normalerweise mit übernommen.


So, ich hoffe, dass ich jetzt nichts wichtiges vergessen habe, wenn ja, immer her mit den Fragen!

Ach ja, und noch eine gute HP zum Thema Behinderung und Mobilität: www.mobil-mit-behinderung.de


Liebe Grüße an alle,


Gesa

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Rollstuhlfahrerin mit unklarer Diagnose, vor vielen Jahren Unfall mit Kopf- und Beinverletzungen, über die Jahre Verschlechterung, seit mittlerweile 11 Jahren Rollifahrerin; Erfahrungen in Rollisport, Rollstuhlversorgung sowie behindertengerechtem Autoumbau, Geigenlehrerin
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Josef
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BeitragVerfasst am: 28.01.2006, 00:32    Titel: Antworten mit Zitat

super posting! Very Happy ich glaube du hast nichts vergessen Wink
der schwierigste teil (gleich nachdem man einen kostenträger gefunden hat) ist, das richtige auto zu finden.
in fast allen fällen ist ein automatikgetriebe nötig. komischerweise sind die in deutschland relativ selten (wenn man nicht grade ne S-klasse nimmt)

ich hatte leider keinen kostenträger... ich hab mich dusselig gesucht bis ich einen gebrauchten kleinwagen mit automatik hatte der für mich benutzbar war.
wenn man nen kostenträger hat, der einen neuwagen bezahlt, dann kann man sich beinahe alles bestellen Very Happy

Mein Auto möchte ich nicht mehr hergeben müssen. Ich kann nur jedem raten, das mit dem führerschein zu versuchen, wenn die möglichkeiten gegeben sind!
Man bekommt dadurch ein unbeschreiblich großes stück freiheit! Very Happy

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Kate
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BeitragVerfasst am: 28.01.2006, 00:47    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zusammen,
@gesa: das ist ein super posting! so war es bei mir auch! (wenn auch mit 100 umwegen)Aber ich möchte etwas zum medizinschen gutachten ergänzen:
Ich lies mir wie von der führerscheinstelle geraten, das gutachten von einem arzt stellen, der mich lange schon betreut. er ist ein orthopäde. dieses gutachtet kostete mich natürlich etwas. Anschließend erfuhr ich jedoch erst, das ich aufgrund des hirnschadens ein medizinisch psychologisches gutachten brauche! das orthopädische hätte ich mir also sparen können.

kannst du etwas dazu sagen, bei welcher art von erkrankung man welches medizinische gutachten brauch? oder ist das grundsätzlich immer eine MPU?
liebe grüße icon_sunny.gif
kate

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Josef
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BeitragVerfasst am: 28.01.2006, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

jetzt wo du's sagst fällt mir da noch was ein:
ich habe auch ein gutachten vom neurologen gebraucht, weil ICP eben eine Hirnschädigung ist. Dieses Gutachten war zwar nicht billig, umfasste aber 5 Seiten Wink
eine MPU habe ich keine gebraucht.

beim nochmaligen durchlesen ist mir nochwas aufgefallen:
das mit der fremdheizung und den anderen "kleinigkeiten"...
darauf habe ich garnicht geachtet, aber wenn ich mir das so überlege, wäre es vorteilhafter, wenn sowas NICHT im gutachten steht. denn alles was da drin steht muss dann auch da sein. man kann sich ja trotzdem eine standheizung gönnen, aber man muss eben nicht Wink

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BeitragVerfasst am: 28.01.2006, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

siehst du jesef das sind die schwierigkeiten, die führerschein regelungen für behinderte ändern sich so schnell... neurologe allein hätte bei mir nich gereicht, mir wurde gesagt MPU ist bei ICP pflicht, der neurologe muss bei einem ICP'ler lediglich per EEG ermitteln, ob anzeichen für anfallsleiden bestehn...(wurde mir gesagt)

ich seh das mit den gutachtern bezüglich heizung genau wie du, josef Wink
lg
kate

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Gesa
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BeitragVerfasst am: 28.01.2006, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


das mit dem Gutachten ist nicht so wild. Es ist in Dingen, wie Standheizung, im Grunde nur relevant, dass Ihr die vordere Scheibe freibekommt. Wie Ihr das letzten Endes macht, ist egal. Es ist nur gut, wenns drinsteht, weils dann für die Kostenträger so aussieht, dass sie es bezahlen müssen Cool Außerdem werdet Ihr ja gefragt, ob und was Ihr wie könnt, und auch, ob Ihr einen Kostenträger habt. Dementsprechend wird das Gutachten auch ausfallen.

Ansonsten muss jeder, der eine körperliche Behinderung hat, zur MPU, damit geklärt wird, dass er mit einem Auto umgehen kann. Die MPU darf nur ein Arzt machen, der eine verkehrsmedizinische Zusatzausbildung hat.

Bei allen Krankheiten, wo das Hirn mit eine Rolle spielt, sollte man zum Neurologen gehen, ansonsten kann man auch zum Orthopäden gehen.


Liebe Grüße

Gesa

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