habe gerade ein wenig im Internet gegoogelt, und bin auf die gesetztesänderung bei Hartz4 ab 01.Juli 2009 gestossen darin steht :
Regelleistungen / Mehrbedarfszuschläge im SGB II ab dem 1. Juli 2009
Regelleistung Quelle SGB II
359,00 RL für allein Stehende 100 % § 20 Abs. 2 SGB II
323,00 RL für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 90 % § 20 Abs. 3 SGB II
215,00 RL für Kinder von 0 bis 5 Jahren 60 % § 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB II
251,00 RL für Kinder von 6 bis 13 Jahren* 70 % § 74 SGB II
287,00 RL für Kinder von 14 bis 17 Jahren 80 % § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB II
287,00 RL für unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / RL für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’er 80 % § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 20 Abs. 2a SGB II
Mehrbedarfe
61,00 Schwangere ab Beginn 13. Woche2 17 % § 21 Abs. 2 SGB II
129,00 Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 oder 2 und mehr Kindern unter 16 J. 36 % § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
43,00 MB für allein Erziehende mit minderjährigen Kindern / pro Kind 12 % / max. 60 % 12 % § 21 Abs. 3 Nr.2 SGB II
61,00 MB für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G 17 % § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II
126,00 MB erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten 35 % § 21 Abs. 4 SGB II
25 – 70 MB kostenaufwendige Ernährung - § 21 Abs. 5 SGB II
Quelle: Harald Thomé
Das Leistungssystem „Grundsicherung für Arbeitssuchende”
Anspruch auf ALG II Leistungen haben:
* Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§7 Abs. 1 Nr 1 SGB II)
* die erwerbsfähig sind (§7 Abs. 1 Nr 2 SGB II), das bedeutet drei Stunden tägliche medizinisch Arbeiten können, die Arbeitsmarktlage ist irrelevant i.S. (§ 8 Abs. 1 SGB II)
* bedürftig sind (§ 7 Abs. 1 Nr 3 SGB II), das bedeutet ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Einkommen und Vermögen sicherstellen können i.S.v. § 9 Abs. 1 SGB II
* und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben (§ 7 Abs 1 Nr. 4 SGB II)
Sozialgeld erhalten
* Personen, die mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst nicht erwerbsfähig sind (§ 28 Abs. 1 SGB II).
Das sind
* unverheiratete, hilfebedürftige Kinder unter 15 Jahren (§§ 7, 28 Abs. 1 SGB II) sowie
* vorübergehend (und nicht dauerhaft) erwerbsunfähige oder erwerbsunfähig deklarierte Partner oder Eltern erwerbsfähiger Kinder
Sozialgeld wird nur gezahlt, wenn mindestens eine „erwerbsfähige” die grundsätzliche Zugehörigkeit zum SGB II auslöst. Dabei ist unerheblich ob diese Person noch minderjährig ist oder dem Arbeitsmarkt wegen Ausbildung oder Schule gar nicht zur Verfügung steht. Anonsnten ist das Existenzminimum über Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sicherzustellen.
Also gibt es die 17% wieder oder wie verstehe ich das _________________ Bianca(*82) mit Manolo(*05) 23SSW, 700gr, Hirnbluten links u. rechts 3 Grades, Entwicklungsverzögert , Lorena(*02) 33 SSW und Sternenkind Steven (*+01)
Baby inside (ET 11/10)
In deiner Aufzählung steht Nix von den 17 %. Lediglich von den 35 % MB für erwerbsfähige Behinderte, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gem. § 33 SGB IX erhalten . _________________ Evi mit Debbie * 95, , GB-Kind mit u.a. Asthma,Allergie,Neuromuskuläre Erkrankung
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
MB für erwerbsunfähige Sozialgeldbezieher mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G
17 %
§ 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II _________________ Bianca(*82) mit Manolo(*05) 23SSW, 700gr, Hirnbluten links u. rechts 3 Grades, Entwicklungsverzögert , Lorena(*02) 33 SSW und Sternenkind Steven (*+01)
Baby inside (ET 11/10)
Personen, die mit Erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst nicht erwerbsfähig sind (§ 28 Abs. 1 SGB II).
Das sind
*
unverheiratete, hilfebedürftige Kinder unter 15 Jahren (§§ 7, 28 Abs. 1 SGB II) _________________ Bianca(*82) mit Manolo(*05) 23SSW, 700gr, Hirnbluten links u. rechts 3 Grades, Entwicklungsverzögert , Lorena(*02) 33 SSW und Sternenkind Steven (*+01)
Baby inside (ET 11/10)
Stimmt, hab vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen. Demnach gibt es den Mehrbedarf, der aber evtl. erst ab einem bestimmten Alter gewährt wird. Bei 17 % vom Regelsatz kann er nicht für alle Altersgruppen 61 € sein. _________________ Evi mit Debbie * 95, , GB-Kind mit u.a. Asthma,Allergie,Neuromuskuläre Erkrankung
Man kann dem Leben nicht mehr Tage geben, aber dem Tag mehr Leben.
nee habe gegoogelt, der würde dann bei 37 euro liegen _________________ Bianca(*82) mit Manolo(*05) 23SSW, 700gr, Hirnbluten links u. rechts 3 Grades, Entwicklungsverzögert , Lorena(*02) 33 SSW und Sternenkind Steven (*+01)
Baby inside (ET 11/10)
gibt es diese?
oder habe ich was falsch? _________________ Bianca(*82) mit Manolo(*05) 23SSW, 700gr, Hirnbluten links u. rechts 3 Grades, Entwicklungsverzögert , Lorena(*02) 33 SSW und Sternenkind Steven (*+01)
Baby inside (ET 11/10)
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