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Widerspruch Abhilfebescheid nun ans Landesversorgungsamt?

 
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Claudia Pawlowski
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BeitragVerfasst am: 17.02.2007, 15:44    Titel: Widerspruch Abhilfebescheid nun ans Landesversorgungsamt? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ist es üblich, dass bei einem Widerspruch des Abhilfebescheids dieser nicht mehr vom Versogungsamt der Stadt bearbeitet wird, sondern vom Landesversorgungsamt?

Hintergrund: im August 2006 haben wir einen Änderungsantrag für Felicitas gestellt (alter SBA 70%, G und H). Im September bekamen wir dann einen neuen SBA mit 80%, G und H. Wir legten Widerspruch ein und bekamen Mitte Januar einen Abhilfebescheid mit einem neuen SBA. Diesmal mit 100%, G, H und B (Gültigkeit seit der ersten Antragstellung im November 2004 und bis Juli 2010). Da das beantragte aG wieder nicht bewilligt wurde und auch keine Begründung der Ablehnung vorlag, schrieben wir nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin wieder einen Widerspruch.

Heute bekamen wir vom Duisburger Versorgungsamt ein Schreiben, dass unser Widerspruch nicht mehr in Duisburg bearbeitet werden könnte und an das Landesversogungsamt nach Münster weitergeleitet wird. Wir waren und sind irritiert.

Kann Münster komplett neu entscheiden, so dass uns die hart erkämpften Änderungen wieder aberkannt werden und wir vielleicht schlechter dastehen, als vor dem ersten Widerspruch??? Oder akzeptiert Münster alle bisher anerkannten Merkzeichen und GdB und kümmert sich nur noch um das aG? (Anmerkung: Ein aG steht auch einem herzkranken Menschen zu, der zu min. 80% eingestuft wurde - steht so in den Betsimmungen)

Hat hier jemand Ahnung und/oder Erfahrung????

LG Claudia

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Felicitas *01.09.2004 - +02.04.2007 (BPES, HLHS)
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UlliB
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BeitragVerfasst am: 17.02.2007, 16:09    Titel: Münster Antworten mit Zitat

Hallo,
so genau kann ich euch da nihct helfen.
ABer. als wir immer wieder in den Widerspruch gegangen sind wegen Maltes Einzelfallhilfe für den KIGa (lief nur über Sozialamt und LVR) haben wir immer betont, dass wir nur Widerspruch gegen die fehlenden Dinge einlegen und deutlich gemacht, dass wir die bisher genehmigten SAchen so annehmen.
Vielleicht hilft euch dass, dass sie euch die anerkannten Dinge nicht wieder aberkennen.
Alles LIebe Ulrike

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"Am leichtesten ist eine Feder,
am schwersten ist eine Last auf der Seele!"

Ulrike, Merle (*3/2002), ein Wirbelwind, Zwillingsbruder Malte
nach Enzephalitis 2005 geistig und körperlich schwer behindert, nicht einstellbare Epilepsie, Button, wahrscheinlich Impfschaden nach FSME-Impfung - unser Kämpfer!!! und Svea (*9/2008) die Minimaus
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Claudia Pawlowski
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BeitragVerfasst am: 17.02.2007, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike!

Danke für Deine Antwort.

In unserem letzten Widerspruch haben wir diesen nur für das aG eingelegt und auch so geschrieben:

Zitat:

mit der Erteilung Ihres Abhilfebescheides sehe ich meinen Widerspruch als Vertreterin meiner Tochter Felicitas, geboren 01.09.2004, gegen Ihren Bescheid (Geschäftszeichen .....) vom 05.09.2006 als nicht erledigt an und nehme ihn nicht zurück.

Begründung

Nichtberücksichtigung Kennzeichen aG:
Leider wurde das Merkzeichen aG, obwohl beantragt, nicht berücksichtigt. Meine Tochter leidet an einem schweren chronischen Herzfehler und einer Sauerstoffunterversorgung (Zyanose) des Blutes (derzeitige Sättigung im Ruhezustand 80%). Daher ist jede Tätigkeit (z. B. das Laufen, Spielen, Essen) mit extremen Anstrengungen für das Herz-Kreislauf-System und einem weiteren Absinken der Sauerstoffsättigung verbunden.

Laut den Bestimmungen zum Merkzeichen aG wird dieses auch im Falle von schweren Herz-/Kreislauferkrankungen gewährt:
Zitat:
„Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
…. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden und Krankheiten der Atmungsorgane anzusehen, sofern die Einschränkung der Herzleistung oder der Lungenfunktion für sich alleine einen GdB von wenigstens 80 bedingt.“ (Quelle: Ratgeber für Schwerbehinderte, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)

Hiermit beantrage ich, den Bescheid aufzuheben und einen neuen Bescheid, welcher einen GdB von 100% mit den Merkzeichen aG, G, H und B beinhaltet, auszufertigen.

mit freundlichen Grüßen


Ein schönes Wochenende!
Claudia

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Monja
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BeitragVerfasst am: 18.02.2007, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ulrike,
Jacquelines Akte liegt nach langen kämpfen auch in der Bezirksstelle Münster.Die haben jetzt einen Gutachter eingeschaltet .Dort waren wir dann auch vor 14 Tagen.Für uns war dieses Gutachten nur ein Vorteil,denn ich konnte selber vorsprechen und alles erklären und auch die körperlichen Defizite zeigen.Der Gutachter verstand das Verhalten des Versorgungsamtes nicht!Nun warten wir auf erneuten Bescheid und je nachdem wie dieser ausfällt werden wir dann klagen.

LG Monja

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Diagnosen:Jacqueline geb.10/97. Gendefekt auf FILAMIN A,periventrikuläre noduläre Heterotopie,Epilepsie, Zöliakie,Laktose, Sorbit u.Fruktoseintoleranz,tertiären Morbus Addison,Aorteninsuffizenz-Aortenektasie,GÖR,EDS,Dysganglionose, Hirnaneurysmen u. mehr

Leon :Kiss,ADHS

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Claudia Pawlowski
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BeitragVerfasst am: 24.02.2007, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich wollte nur kurz mitteilen, dass wir heute bereits Post aus Münster erhalten haben. Unser Widerspruch gegen den Abhilfebescheid wurde nicht anerkannt. Felicitas Herzfehler ist salopp gesagt nicht schwer bzw. passend genug für das Merkzeichen aG. Aber alles andere bleibt.

Unsere größte Sorge, dass der gesamte Vorgang nochmals überprüft wird, und all die hart erkämpfte Merkzeichen G, H und B sowie das GdB von 100% wieder gestrichen werden, hat sich nicht bestätigt.

Ein schönes Wochenende!
Claudia

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Bianca Pietryga
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BeitragVerfasst am: 24.02.2007, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Claudia!

Genau das machen wir auch durch. Wir wollen 'aG', das Amt nicht.
Das Problem ist (hatte mir auch die Sachbearbeiterin bestätigt), dass Kinder durch die Gesetze falle. Die Vorschriften sind für Senioren, versch. Beinamputierte oder Menschen/ Kinder, die gar nicht laufen können.
Jannes ist geistig schwerstbehindert und kann z.B. nicht alleine ins Auto, versteht keinerlei Anweisung und neigt zum Wegrennen. Das 'Nicht alleine ins Auto' steht im Gesetz, bezieht sich aber nur auf körperlich Behinderte.

Jedes Amt legt die Vorschrift anders aus, in Oldenburg sitzen die totalen Erbsenzähler.
Der Sohn meiner Freundin in Pforzheim hat genau das gleiche Syndrom und ist sowohl geistig als auch körperlich fitter. Bei ihr rutschte der Antrag sofort mit genehmigt durch.

Ich habe Montag einen Termin beim Anwalt, weil wir von der höchsten Stelle eine Ablehnung bekommen haben, die nun vor Gericht verwendet werden kann.
Es kann nicht sein, dass so ein Ausweis vom Wohnort abhängig ist.

Viele Grüße!
Bianca.

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Bianca mit Jannes (02/00) Rubinstein-Taybi-Syn., geistig + körperlich (schwer-)behindert;
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siggi11
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BeitragVerfasst am: 24.02.2007, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das Theater mit dem Widerspruch beim SBA kennen wir auch.
Was erhofft Ihr Euch aber von aG für Vorteile ? Mit H habt Ihr doch die wesentlichen Vergünstigungn ?
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Bianca Pietryga
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BeitragVerfasst am: 25.02.2007, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Siggi!

Bei Jannes ist es fast nur der Parkplatz.
Weil er nicht mithilft ist es viel Arbeit ihn ins Auto zu bekommen. Ferner hat unser Sharan Türen wie von einer Scheune. Wenn es auf normalen PP eng ist, gibts Kratzer (bei anderen). Ferner läuft er nicht ruhig an der Hand. Da ist es oft gefährlich, mit ihm über große Parkplätze zu laufen.

Bianca

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Bianca mit Jannes (02/00) Rubinstein-Taybi-Syn., geistig + körperlich (schwer-)behindert;
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Claudia Pawlowski
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BeitragVerfasst am: 25.02.2007, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Siggi!

Ich hätte gerne die Berechtigung auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, damit ich mit Felicitas auf dem Arm nicht so weite Wege zurücklegen muss (manchmal lohnt der Buggy sich nicht). Leider ist es fast immer so, dass auf den KH-Parkplätzen, vor allem auf dem des Herzzentrums, wo wir leider öfters sind, nur noch die Behindertenparkplätze frei sind. Auf einen eigenen Parkplatz vor der Haustüre bin ich nicht sonderlich interessiert, da wir einen eigenen Stellplatz im Hof unseres Wohnhauses (Mietwohnung) haben.

Generell bingen H und B mehr, da gebe ich Dir vollkommen recht (freie Fahrt bei Bus und Bahn, freier Eintritt, Urlaubspauschale für die Begleitperson bei der Steuer absetztbar, höherer Steuerfreibetrag, Pflegepauschale usw.)

LG Claudia

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Felicitas *01.09.2004 - +02.04.2007 (BPES, HLHS)
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