728x90_katalog
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder.

  Partner-Links:  

amazon.de www.ernstings-family.de JAKO-O ... ausgewählte Kindersachen! Kinderbutt ...was Kinder mögen! Babybutt Tchibo - Jede Woche eine neue Welt
SuchenSchnellsuche:  

Chat-RaumSmalltalk-Chat  
Chat-RaumThemen-Chat (28.5.-31.5. Pfingstpause)

Gerichtsverhandlung wegen Medikament
Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.)
Vorheriges Thema anzeigen :: Dieses Thema einem Freund schicken :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
*Martina*
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.07.2004
Beiträge: 4298

BeitragVerfasst am: 27.07.2004, 14:22    Titel: Gerichtsverhandlung wegen Medikament Antworten mit Zitat

Hallo, vielleicht könnt ihr mir mal eure Meinungen mitteilen!
Also: Jakob stand im Verdacht eine angeborene Stoffwechselerkrankung zu haben. Überschüssiges Ammoniak hätte sein Gehirn weiter schädigen können. Er bekam daraufhin von einem Heidelberger Uni-Arzt ein Rezept über Ammonaps, einem sehr seltenen Medikament. Dieses war ausgestellt über 100 Briefchen à 200mg. Die Apotheke hat dies bestellt und uns die Briefchen gegeben. Sie haben uns daraufhingewiesen, dass es sich um ein sehr teures Medikament handelt (440 Euro pro Rezept, für etwa 20 Tage). Ich muss nun erwähnen, dass wir privatversichert sind und den jeweiligen Betrag immer sofort bar bezahlt haben. Nach ein paar Monaten (und einigen weiteren Rezepten) konnte das Medikament abgesetzt werden, weil nun keine höheren Werte mehr vorlagen. ABER: Die Apotheke teilte uns mit, dass sie die Arznei in einem 266g-Topf abnehmen musste und verlangte von uns nun den Differenzbetrag von 2000 Euro. Shocked Oder ich solle mir das Ammonaps von meinem KA verschreiben lassen und sie würden dann das Medi vernichten... Unser KA hat aber nur den Kopf geschüttelt.. (hat er auch Recht). Nachdem wir eine Rechnung über die 2000 Euro bekommen hatten (mit dem Vermerk, wir könnten das Medikament abholen - ist aber verschreibungspflichtig!!!!!) und diese nicht bezahlt haben, stehen wir jetzt vor Gericht.
Jetz frage ich mich nur:wie wäre das mit Gesetzlichversicherten? Kann sich dann die Apotheke weigern eine Arznei, die lebenswichtig ist, herauszugeben? Muss man als Privatversicherter immer Angst haben, wenn dem Kind etwas passiert, dass man dann eine große Summe noch an die Apotheke zu zahlen hat???
Vielleicht drehen sich meine Gedanken auch immer im Kreis, oder kapiere ich den Sachverhalt nicht?!?!
Im übrigen wurde das Medikament nach Körpergewicht verschrieben - im Laufe der Jahre wäre es also das Geschäft schlechthin gewesen...
Und für Rechtsanwälte unter uns: wir haben niemals gesagt, dass wir den ganzen Topf abnehmen - und das hätten wir wohl auch nicht gekonnt, weil es eben verschreibungspflichtig ist.
Nunja, mit Gerichts- und Rechtsanwaltskosten geht es nun auf die 3000 Euro zu - kein großes Problem für eine fünfköpfige Familie mit einem Einkommen. Sad
Nun ja, im September ist der große Tag, warten wir es ab.

Alles Liebe
Martina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

Nach oben
conni
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 21.03.2004
Beiträge: 1070
Wohnort: Schwäbisch Gmünd/Baden Württemberg

BeitragVerfasst am: 27.07.2004, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martina,

ist ja ein starkes Stück. Das hätte der Apotheker euch ja wohl gleich zu Anfang mitteilen können. Wobei ich eigentlich nicht glauben kann, daß es bei einem Medikament eine Mindestabnahme gibt. Ich würde mich mal bei einem anderen Apotheker erkundigen, wie das bei diesem Medikament ist. Nur um zu wissen, ob euer Apotheker euch nicht angeschwindelt hat.
Trotzdem wünsche ich euch viel Glück!!!

LG Conni

_________________
Theresa (12/00), unbalancierter Gen-Defekt von 5 Chromosomen, Entwicklungsstand von ca. 3 Mon. und einigen sonstigen "Strickfehlern"
Seit †19.01.2006 ein Sternenkind
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Thomas
Site Admin
Site Admin


Anmeldedatum: 20.03.2004
Beiträge: 6148
Wohnort: Menden-Lendringsen

BeitragVerfasst am: 27.07.2004, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martina,

das ist ja ein starkes Stück von dem Apotheker!
Noch mal, damit ich es richtig verstehe:
Ihr seit mit einem Rezept über 100 Briefchen à 200mg Ammonaps in eine Apotheke gegangen und habt dieses dort abgebenen. Der Apotheker hat daraufhin das Medikament bestellt und euch die verschriebene Menge gegen Bezahlung von 440 EUR ausgehändigt. Ebenso lief es bei diversen Folgerezepten.
Soweit richtig?

Wie begründet der Apotheker denn aus diesem alltäglichen Vorgang, dass ihr nun die verbliebene Restmenge des Medikaments bezahlen sollt Question
Das ist sein unternehmerisches Risiko, wenn er einen Rest über behält Exclamation

Also ich würde mir an eurer Stelle überhaupt keine sorgen machen. Wenn es sich wie oben beschrieben abgespielt hat, seit ihr keine Abnahmeverpflichtung eingegangen und müsst natürlich auch nicht zahlen.

Schönen Gruß
Thomas

_________________
Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Thomas
Site Admin
Site Admin


Anmeldedatum: 20.03.2004
Beiträge: 6148
Wohnort: Menden-Lendringsen

BeitragVerfasst am: 27.07.2004, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Noch was würde mich interessieren.
Hat er euch den normalen Verkaufspreis für die Restmenge in Rechnung gestellt oder seinen Einkaufspreis?

Hat zwar mit der Sache nichts zu tun, interessier mich einfach mal.


Thomas

_________________
Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
*Martina*
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.07.2004
Beiträge: 4298

BeitragVerfasst am: 27.07.2004, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Thomas, ja, du hast es ganz genau so verstanden, wie es war. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich so verhält, wenn man eine sebstgemixte Salbe verschrieben bekommt. Dann muss ich ja schließlich auch nicht 1kg Lanolin abnehmen, wenn ich die Salbe nicht mehr brauche.
Zum Preis: Das ist auch sehr interessant: Uns wurde auch angeboten, wenn wir sofort zahlen, den Rest des Selbstkostenpreises zu übernehmen (wären 900 Euro gewesen). Nun ja die Rechnung war halt einfach doppelt so hoch. Bei DOC MORRIS habe ich nachgeschaut, da kostet das Medikament 1800 Euro. Die Apotheke hat also bei genannter Menge einen Verdienst von mindestens 30%!! Ohne Großeinkäuferrabatt o.ä.
Ich hatte der Apothekerin vorgeschlagen sich an die UniKlinik Heidelberg zu wenden, denn dort werden sehr viele Stoffwechselkinder behandelt. Ihr Vorschlag daraufhin: Der Prof. schreibt Rezept, ich soll es einreichen, die Krankenkasse bezahlt, Apotheke kriegt das Geld und der Prof. das Medikament. Die Doofen wären wir gewesen: nämlich Versicherungsbetrug und Rausschmiss aus der Krankenkasse. Nachdem wir nämlich nach Jakobs Erkrankung nicht SOFORT der Krankenkasse gemeldet hatten, ist der Kleine blitzschnell seine Krankenhaustagegeldversicherung losgeworden!!

Voller Wut und Empörung
Martina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thomas
Site Admin
Site Admin


Anmeldedatum: 20.03.2004
Beiträge: 6148
Wohnort: Menden-Lendringsen

BeitragVerfasst am: 27.07.2004, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martina,

was sagt denn eigentlich eure Krankenversicherung zu dem Vorgang?
Die sollten doch auch ein Interesse daran haben, wenn ein Apotheker derartige "Vorschläge" zum Schaden der Versicherung macht...

Schönen Gruß
Thomas

_________________
Unsere Vorstellung? -> hier klicken
Jan-Paul (10/01), schwer mehrfachbehindert ohne Diagnose, Tim-Henrik (03/05), Lea-Kristin (01/11)
REHAkids - Das Forum für besondere Kinder
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
*Martina*
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.07.2004
Beiträge: 4298

BeitragVerfasst am: 15.09.2004, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
so nun haben wir den anstrengenden Teile der Woche hinter uns: Einschulung der Mittleren (mit vielen Tränen meinerseits) und heute hatten wir die Gerichtsverhandlung. Ich war schon seit mehreren Tage ultranervös und habe gezittert auf Teufel komm raus. Nun ja, das Ergebnis kann ich noch nicht sagen: das Urteil wird erst am 29.09. gesprochen. Aber nach meinem Gefühl lief es nicht schlecht für uns...
Drückt uns die Daumen, es geht um für uns wirklich sehr viel Geld, das ich lieber in unsere Drei anlegen möchte!!!
Unser Anwalt (der im med. Sektor sehr große Erfahrung hat), sagte uns aber auch, dass es im med. und pflegerischen Bereich zunehmend eine "Mafia" gibt, die abrechnet, was nicht sein darf und das dann bei Aufdeckung als "Fehler" betitelt, dass doppelt Leistungen abgerechnet werden, weil sich keiner mit diesen komischen Ziffern auskennt etc. Auch die Richterin hat sich gewundert (!!), dass der Arzt nicht ein Rezept für ein Medikament ausstelle, obwohl es unser Kleiner nicht mehr braucht, weil dann das Problem aus der Welt geschafft sei....
Tut mir Leid, aber haben die alle kein Unrechtsbewusstsein mehr??? Mich wundert es nicht mehr, dass die KK immer weniger genehmigen, wenn manche alle möglichen Lücken nutzen....
Na ja, wenigstens bin ich jetzt wieder ruhiger..und auch Jakob, dem die Unruhe mächtig auf den Geist gegangen ist und dafür die vergangenen Nächte laut protestiert hat!! Rolling Eyes
Alles Liebe, Martina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.2004, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Tach auch....
Bin Apotheker und kenne solche Probleme.
Fakt ist: -Substanz kostet tatsächlich 1730€ incl MwSt für 266g.
-Der Apotheker ist gesetzlich verpflichtet, ein Rezept unver-
züglich zu beliefern
-Es gibt kein günstigeres Ersatzpräparat.
- Der Apotheker hätte rein rechtlich schon bei der ersten Rezeptur den vollen Preis, d.h. Gesamtsubstanz + Abfüllkosten + Kapsel oder Behältnissen verlangen können die weiterverwendung eines Anbruchs, der unter einem Markennamen läuft ist nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Art des Umgangs mit Anbrüchen ist Teil des deutschen Arzneibuchs, sie dient im übrigen auch dem Verbraucherschutz.
Häufig verwendete Grundlagen haben andere Regeln. Dort dürfen und müssen nur Mengen in Rechnung gestellt werden, die tatsächlich verbraucht werden.

Offensichtlich war die Kommunikation zwischen Apotheker und Patient nicht besonders, geschweige denn Rückfrage beim verschreibenden Arzt.

Ich selbst habe in einem ähnlichen Fall mit den Spezialärzten selbst Kontakt aufgenommen, und habe das teure Medikamet über den Arzt ,
allerdings auch gegen Rezept an einen anderen Patient geliefert.
Diese Vorgehensweise ist aber rechtliche Grauzone, in Deutschland gilt ja noch APotheken- und Ärztewahlfreiheit.

Bin gespannt auf Urteilsspruch.

Grüße Markus
Nach oben
Christoph
Moderator
Moderator


Anmeldedatum: 29.06.2004
Beiträge: 2821
Wohnort: Frechen

BeitragVerfasst am: 30.09.2004, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Martina,

ich hoffe, ihr bekommt Recht, denn euer Fehler war das ganze ja mit Sicherheit nicht.

Hallo Markus,

vielleicht sollte man Apotheker verpflichten, in solchen Fällen die Kunden über die rechtlichen Fallstricke schriftlich aufzuklären. Wie sollen "einfache" Nutzer einer Apothekerdienstleistung von diesen Fallstricken je erfahren, bevor es zu spät ist?
Dass es Möglichkeiten gibt, hier im Graubereich Lösungen zu finden, ist ja erfreulich, aber wie Martina erfahren musste, nicht selbstverständlich.

Gruß

Christoph

_________________
Jonas, 28.04.2002 - 29.11.2006, David, 12.05.2004 und Mia, 12.09.2007
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden







Verfasst am:     Titel: Anzeige

www.tchibo.de
Nach oben
*Martina*
REHAkids Urgestein
REHAkids Urgestein


Anmeldedatum: 25.07.2004
Beiträge: 4298

BeitragVerfasst am: 30.09.2004, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph, lieb von dir. Ich sitze wie auf Kohlen. Crying or Very sad Gestern wurde zwar das Urteil gesprochen, der Sachbearbeiter konnte mir aber bis heute früh noch nichts sagen, weil die Unterlagen noch nicht bei ihm waren.
Bei der Verhandlung hat mir auch die Apothekerin leid getan. Natürlich hat sie auch ein Anrecht auf ihr Geld und ich vermute, dass sie einfach vergessen hat, mir zu sagen, dass sie die ganze Dose abnehmen muss.. Sonst wäre ich zum KA und hätte mir ein Rezept für die Restmenge geben lassen.
Später rufe ich nochmal an beim Amtsgericht an, ich halte euch auf dem Laufenden..
Liebe Grüße,
Martina
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    REHAkids Foren-Übersicht -> Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.) Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Dieses Thema einem Freund schicken

Gehe zu Seite 1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 1 von 4

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben.
Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen.
Du kannst Dateien in diesem Forum posten
Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen


Seite erstellt in 0.18 Sekunden
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
subGreen style by ktauber