Verfasst am: 04.05.2006, 15:24 Titel: Darf Pflegegeld auf das Einkommen angerechnet werden?
Ich habe heute mit dem Jugendamt telefoniert. Jan geht nach der Schule zur Übermittagbetreuung zur Tagesmutter, da ich arbeite und so früh nicht da bin. Das Jugendamt wollte von mir für die Berechnung ab August 06 u.a. auch belegt haben wieviel Pflegegeld ich für Jan bekomme. Bisher war ich immer der Meinung das Pflegegeld speziell für die Pflege für Jan da ist, also anrechnungsfrei ist, die Sachbearbeiterin sagte mir sie hätte das Pflegegeld für das vergangene Jahr mit als Einkommen angerechnet. Ist das nun richtig oder sollte ich beim nächsten Bescheid Widerspruch einlegen?
Vielleicht weiß ja jemand von Euch genaueres? Die Sachbearbeiterin der Krankenkasse sagte mir nur, dass sie nur weiß, dass das Sozialamt bei Hilfeempfängern das Pflegegeld als Einkommen anrechnen darf.
Tagespflege und Kindergarten sind aber seit 2005 gleichgestellt, bei der Berechnung des Kindergartenbeitrages musste ich kein Pflegegeld mit angeben. _________________ Liebe Grüße
Ulrike
mit Jan Philip (02/99), psychomotorische Entwicklungsstörung, auditive Wahrnehmungsstörung (GdB 80, G, B und H)
Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen
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(5) Die Leistungen der Pflegeversicherung bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen und bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt.
Das Pflegegeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden. Lass dir doch mal vom Jugendamt die gesetzliche Grundlage dafür zeigen. Lass dich nicht vera......
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
ich danke Dir. Einen Widerspruch für die Berechnung des vergangenen Jahres kann ich sicherlich jetzt nicht mehr einlegen, oder? Die Sachbearbeiterin hat mir heute nämlich erst auf meine Nachfrage hin gesagt, dass sie das Pflegegeld als Einkommen mit eingerechnet hat. _________________ Liebe Grüße
Ulrike
mit Jan Philip (02/99), psychomotorische Entwicklungsstörung, auditive Wahrnehmungsstörung (GdB 80, G, B und H)
Hallo Ulrike,
natürlich kannst du das. Ein Verwaltungsakt ist unwirksam, wenn er ungesetzlich ist.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Wir sind Pflegeeltern und das Jugendamt wollte das Pflegegeld auch als Einkommen ansetzen. Der Widerspruch war erfolgreich - Pflegegeld ist kein Einkommen!!!!!!
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