Verfasst am: 03.02.2007, 11:32 Titel: Fachanwalt für Sozialrecht bei Ärger mit Kassen und Behörden
Brauche ich einen Anwalt? Kein Angst vorm Anwalt!
Ich lese seit einiger Zeit in diesem Forum, insbesondere unter „Rechtliches (Krankenvers., Pflegegeld etc.)“ mit und ich möchte ausdrücklich betonen, das ich sehr beeindruckt bin, welche Informationsfülle hier zur Verfügung gestellt wird. Beim lesen einiger Beiträge habe ich den Eindruck gewonnen, das Einzeln sich trotz dieser umfangreichen Informationen im „Kampf“ mit Kranken- und Pflegekassen etc. verstricken. Ich möchte daher etwas „Werbung“ für meinen Berufsstand machen und – zum Thema des Forums passend – insbesondere auf die im Sozialrecht tätigen Rechtsanwälte hinweisen. Vielleicht kann ich auch ein bißchen die Angst vor dem Gang zum Anwalt nehmen.
Die Funktion eines Anwalt ist durchaus mit der eines Arztes vergleichbar. Ärzte helfen bei der Behandlung von Problemen oder beugen diesen vor. Jeder der mit „Hausmittelchen“ keinen Erfolg erzielt sucht einen Arzt auf. Auch bei rechtlichen Problemen sollte man sich bei Zeiten überlegen, ob man mit den „Hausmittelchen“ wirklich Erfolg erzielt oder ob man sich besser in die Hände eines Profis begibt.
Wie finde ich einen Anwalt? Gut ist es sicher immer, wenn man von Personen, die etwas davon verstehen eine Empfehlung bekommt. Man sollte dann jedoch kritisch hinterfragen, ob die Empfehlung auch paßt. „Wenn der Anwalt den Verkehrsunfall des Schwiegervaters erfolgreich reguliert hat, muß er nicht der richtige für die Auseinandersetzung mit der Pflegekasse sein. Anwälte sind als „Volljuristen“ zwar grundsätzlich Generalisten, aber heute kann niemand mehr auf allen Rechtsgebieten Experte sein. Aus diesem Grund empfehle ich den Gang zum Spezialisten.
Für den Bereich des Sozialrechts, auf den ich mich hier beschränken möchte, empfehle ich zunächst einen Blick auf die Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.
Hier besteht die Möglichkeit nach einen Anwalt in der Nähe zu suchen. Bei Problemen im Sozialrecht empfehle ich die Einstellung „Fachanwalt für Sozialrecht“ zu wählen. Fachanwalt darf sich nur nennen, wer gegenüber seine Rechtsanwaltskammer den Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Erfahrung auf dem entsprechenden Rechtsgebiet erbracht hat. Darüber hinaus besteht eine Fortbildungspflicht, die von der Kammer überprüft wird.
Über die Kosten einer Beratung sollte man offen mit dem Anwalt sprechen. In der Regel wird dieser vor einer Beratung eine Vergütungsvereinbarung schließen. Die Kosten einer weiteren Vertretung richten sich dann in der Regel nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG).
Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, das gerade im Sozialrecht die gesetzlichen Gebühren nicht sehr hoch sind.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht hält jährlich eine Fortbildungsveranstaltung ab, welche ich regelmäßig besuche und bei der ich viele Kollegen kennen lernen durfte. Man kann wohl sagen: „In der Regel beißen diese ihre Mandanten nicht“.
Ich hoffe, das der kleine Beitrag ein bißchen die „Angst2 vor dem Gang zum Anwalt genommen hat, so daß jedenfalls nicht aus diesem Grund auf die Durchsetzung berechtigter Interessen verzichtet wird. _________________ Karsten Beinhorn, Fachanwalt für Sozialrecht
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht
Göttingen, www.beinhorn.de,mail@beinhorn.de
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Pflichtangaben gemäß § 6 Teledienstegesetz: http://www.beinhorn.de/de/imprint.html
Ich habe diesen wichtigen und guten Beitrag mal herausgelöst und hier für alle eingestellt.
Ich kann das nur unterschreiben! Wir haben auch gute Erfahrung damit gemacht, haben durch Zuarbeit mit eigenen Informationen von hier Erfolge erzielt. Es ist weniger stressig, nicht alles alleine machen zu müssen und zu wissen, dass man sich mit den eigenen Aussagen nicht nun völlig ins Aus geschickt hat
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
ich erlebe immer wieder, daß Angst besteht, vor den Kosten, die enststehen können.
Eine Bekannte, die einen Münchner Fachanwalt anschrieb, bekam, kurz vor dem Euro, die Aufforderung erst mal 12000DM Vorschuß zu zahlen.
Klar ist es angenehmer und vielleicht auch sicherer, gleich den kompetenten Anwalt ein zu schalten, aber kaum Jemand hat heute noch die Mittel zur Verfügung.
leider macht man auch immer die Erfahrung, und das hat Herr Beinhorn ja auch geschrieben, das jemand, der Prozeßkostenbeihilfe bekommt, leider nur relativ oberflächlich beraten wird.
O-Ton Herr Beinhorn: Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, das gerade im Sozialrecht die gesetzlichen Gebühren nicht sehr hoch sind.
Offensichtlich werden "solche Fälle" dann auch nicht gerade bevorzugt behandelt. Da kommt es schon mal vor, das man auf einen prozeß schon mal mehr als zwei Jahre warten muß und sich immer noch nichts getan hat. Da kommen dann so ausreden, das Gericht ist nicht zuständig (nach einem Jahr!) und anschließend nach nem halben Jahr, Es sind neue Richter die müssen sich erst mal einlesen.
Man selber hat darauf dann wohl keine handhabe und steht ziemlich dumm da.
Anmeldedatum: 16.11.2006 Beiträge: 16
Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.02.2007, 16:29 Titel: Re: Fachanwalt für Sozialrecht bei Ärger mit Kassen und Behö
Beinhorn hat folgendes geschrieben:
Brauche ich einen Anwalt
H@llo
dazu fallen mir spontan 2-3 Dinge ein:
1. eine mir bekannte Dolmetscherin am LG in Koblenz meinte mal, dass die Anfänger in Juristenkreisen immer die besten seien, weil am beflissensten und interessiertesten, während die "altehrwürdigen" meist berufsgeschunden und wenig(er) interessiert seien
2. Pardon, das meine ich jetzt nicht persönlich, diskriminierend oder abwertend, sondern allgemein: es gibt eine Menge Blindgänger in der Zunft, jedenfalls ist das meine persönliche Erfahrung, die einfach nur eine gewisse Summe X "abschöpfen" und dann ist es denen meist völlig wurscht, wer obsiegt und wer verliert, das "Engagement" reicht genau bis zum Tag der Überweisung, dann erlischt es merklich, in Amerika sind die Honorare errfolgsabhängig, was andere Aktivitäten auslöst
3. die britische Lösung mit Stunden-Honoraren (egal, wie hoch diese auch sein mögen) finde ich persönlich am ehrlichsten und effektivsten, denn oftmals stehen diese ominösen "Pauschalsummen" in keinem Verhältnis zum Aufwand und die sogenannten Streitwerte sind schon lange ein Desaster, was nur die Kosten hochtreibt (vg. Scheidungen usw.)
4. nicht schlecht finde ich auch die Fast-Food-Lösung, wie sie in München und anderenorts schon praktiziert wird, wo man einfach in ein solches "Advo-Büro" (Zusammenschluss von zumeist jungen Anwälten) hereinschneien kann ohne grossartige Terminierung, so ca. 25,- Euro bezahlt und ca. 1/2 Stunde mit einem Anwalt (seiner Wahl...wenigstens optisch) sein Problem diskutieren kann, dieser sagt einmal dann klipp und klar, ob weiteres Agieren vonnöten sei oder ob man prozessieren sollte und mit welchen Erfolgsaussichten, oftmals reicht nämlich schon der Verweis auf eine Gesetzeslage (mit den entsprechenden §§), sodass man selber handlungsfähig würde
5. ich habe 2 gewaltige Anwaltpleiten miterlebt, die mich viel Geld gekostet haben und wo zu guter letzt nur meine eigenen Initiativen und Aktivitäten die Dinge zum Guten wenden konnten
6. stimmt: mit Anwälten, das ist wie mit den Ärzten: man weiss immer erst HINTERHER, wie gut (oder wie mies) einer ist bzw. war
Smile, allein Ihre Interventionen von Zeit zu Zeit auf einer solchen Plattform lassen den Schluss zu, dass diese "Sozialkriege" ein recht einträgliches Geschäft zu sein scheinen, bei dem man nicht viel machen muss (im Sinne von Vorarbeit), da hier Sozialgerichte letztendlich entscheiden. Das zieht sich alles hin und summiert/addiert sich auch meist zu ansehnlichen "Streitwerten".
Viele Probleme und Problemchen liessen sich oftmals in einfachen Beratungen bei Verbraucherzentralen klären.
Umso wertvoller finde ich Diskussions- und Erfahrungsforen wie dieses hier, wo man sich de fakto untereinander hilft und Wissen weitergibt. Kein Wunder, wenn da Leute wie Sie (mit Argwohn?) reinschauen?
Ich wünsche Ihnen dennoch viele, auch neue Klienten, why not?
Leben und leben lassen
Uns allen noch einen schönen Sonntag
und alles Gute für unsere kleine Lieblinge
(und um die geht es ja schliesslich in allererster Linie)
man kann durchaus was tun, wenn man an "so einen" Rechtsanwalt gerät. Man muß sich, genau wie beim Klage erheben ohne Anwalt, nur trauen.
Wenn man lange nix hört, und der RA schiebt die Schuld aufs Gericht, kann man da anrufen und sich erkundigen, wie der Sachstand ist. So.. (bin selber zum SG gegangen und hab gefragt ) hab ich vor 20 J. erfahren, das das Gericht von meinem RA eine Stellungnahme haben wollte, die nur ich abgeben konnte.... die der RA bedauerlicher weise seit 4 Monaten nicht an mich weiter geleitet hatte.... . Nachdem der dan anfing komische Sprüche zu klopfen, hab ich ihm dann den Fall entzogen, mir die Akte im Gericht eingesehen, und konnte so gerade noch verhindern das das Gericht die Sache begraben hat. Danach bin ich ein paar mal in öffentlichen Büchereien, und Universitätsbibliotheken gewesen, hab mich ein wenig schlau gemacht, und war seit dem mehrfach bis vor das Landessozialgericht erfolgreich ohne Anwalt.
Heute, wo man mit 10 Minuten Googeln das selbe findet, wo ich damals Wochen für gebraucht habe, ist das noch viel einfacher. Wenn man einen Antrag an die KK, und den Widerspruch schreiben kann, kann man auch selber eine Klage an das SG schreiben. Im Grunde ist nur die Anschrift der Betreff wesentlich anders.
Zur Not findet man bei einem großen Anzeigenkunden von REHAkids oder halt öffentliche Büchereien, unter dem Stichwort Sozialrecht Sozialgericht Bücher mit Mustertexten, die das ganze recht gut erklären.
Helmut _________________ Vater von Sonja, 22.J. alt, nach einer schweren Erkrankung im Alter von 2 Wochen aber auf dem Stand von 9 - 15 Monaten. ICP, HC, Epi. gehörlos, kaum Verständigung. Schwerstmehrfachbehindert.
12000 DM als Vorschuss in einer sozialrechtlichen Angelegenheit? Was war das für ein Fall? Zulassung eines Arzneimittels? 1200 DM halte ich da eher für realistisch. Natürlich sind auch 600 € viel Geld. Aber die Tätigkeit ist auch ein Beruf. Klar mache ich das auch um Geld zu verdienen. Wenn sich eine Kanzlei nicht wirtschaftlich trägt kann von dort keine kompetente Beratung erfolgen. _________________ Karsten Beinhorn, Fachanwalt für Sozialrecht
Kanzlei für Arbeits- und Sozialrecht
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eigentlich ist es nicht meine Erfahrung, dass Mandanten mit Prozesskostenhilfe (PKH) im Sozialrecht schlechter behandelt werden. Warum auch? Gerade im Verfahren vor den Sozialgerichten verdient der Anwalt mit PKH nicht mehr und nicht weniger als beim rechtschutzversicherten oder selbstzahlenden Mandanten. Im Zivilrecht etc. wo es nach dem Streitwert geht, ist das anders.
Wenn ich schrieb: "Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, das gerade im Sozialrecht die gesetzlichen Gebühren nicht sehr hoch sind." Wollte ich eigentlich dazu ermutigen sich ggf. im Einzelfall über die Kosten zu informieren, bevor man aus Angst vor zu hohen Kosten gar nichts unternimmt.
Zur Verfahrensdauer muss ich sagen, dass eine Prozessdauer von 2 Jahren beim Sozialgericht durchaus möglich ist. Dazu muss nichteinmal der Anwalt langsam sein. Selbst wenn er schnell ist kann er den Prozess nicht unbedingt beschleunigen. _________________ Karsten Beinhorn, Fachanwalt für Sozialrecht
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ich werde mich in diesem Forum nicht damit beschäftigen gegen die Vorurteile über Anwälte anzukämpfen. Das ist mir zu anstrengend.
Ich gehe am Montag wieder in mein Büro und werde versuchen das beste für meine Mandanten zu tun. Der ein wirds glauben, der andere nicht.
Ich will auch nicht bestreiten, das man erfolgreich auch als Laie Sozialgerichtsprozesse führen kann. Ich kenne viele Menschen die es nicht können.
Schön finde ich die Theorie, der Anwalt müßte im Sozialgerichtsverfahren nichts tun, da das Gericht "alles macht". Das erinnert mich an einen Termin aus dem November beim Landessozialgericht Nds.-Bremen. In dem Verfahren wurde der Widerspruch abgelehnt, in I. Instanz hat meine Mandatin verloren und im Berufungsverfahren fragte der Berichterstatter wegen der vermeindlichen Erfolglosigkeit, ob die Berufung nicht zurück genommen werden sollte. Die Mandatin hat übrigens gewonnen. Auch Sozialrichter sind nur Menschen und müssen ihre Aktenberge bearbeiten und da ist es für den Rechtsuchenden schon nicht schlecht, wenn er einen Beistand hat. _________________ Karsten Beinhorn, Fachanwalt für Sozialrecht
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Es muss ja jetzt wohl nicht sein, dass jemand, der sich hier ehrenamtlich helfend betätigt, auf diese Art angegriffen wird.
Niemand hat gesagt, dass es nur mit Anwalt geht und dann immer klappt. Karsten hat auf eine Möglichkeit hingewiesen und wollte Ängste abbauen.
LG
Nellie _________________ Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus --> unsere Vorstellung und --> Bilder von uns
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