Hallo, ich habe mal ein wenig in den schon sehr alten Beiträgen im Forum gestöbert und fand folgendes:
Zu Deiner Anmerkung bzgl. Gutachtenerstellung . Also bei uns war es bisher immer so , dass in der Formulierung stand : Vertrauensarzt oder MDK oder Amtsarzt des Gesundheitsamtes . Wir haben dann unsere Einverständniserklärung schriftlich nur gegeben für den Amztsarzt des Gesundheitsamtes . Ich denke mir , dass die KK rein formal durchsetzen kann , dass ein Gutachten durch einen ihr nahestehenden Dienst erledigt wird ( vgl. Pflegebedürftigkeits-Untersuchung ).
Ist schon aus dem Jahr 2005. Hatte hier schon jemand die Möglichkeit auch ohne MDK, also sprich Amtsärztin begutachten zu lassen. Dies würde mich einmal für meinen eigenen Sohn interessieren und auch für ein anderes Kind, desse Mutter ich gerade bei der Pflegestufe helfe, interessieren.
Danke schon vorab!
Gruß Kerstin _________________ Kerstin (*63) mit Markus(*97), Hydrocephalus mit schwerem Verlauf und Epilepsie und Philipp (*93) 28SSW NEK, jetzt Kurzdarmsyndrom,Nierenproblematik
Ein behindertes Kind ist wie ein krummer Baum - du kannst ihn nicht gerade biegen, aber du kannst ihm helfen, Früchte zu tragen.
Evtl hilft dir dies in der Hinsicht weiter, daß du die Rechtsstelle des von Dir oben verlinkten Zitates finden kannst. Mit der Rechtsquelle wirst du keine Probleme haben, den Amtsarzt einzufordern.
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