Verfasst am: 16.08.2009, 23:33 Titel: Windeln über KK -Allianz
Hallo leute habe eine frage
Es sind schon viele fragen und antworten wegen windeln da gewessen aber ich hab auch eine andere .
Wir waren bis ende Juni in der in der BKK Kaufhof und seit dem 1.1 hatten wir eine sondergehmigung wegen den windeln da durften wir weiterhin unsere windeln von der Apotheke holen nun ist unser KK mit KK Allianz zusammen und das geht von heut auf morgen nicht mehr würde gerne wissen was ihr gemacht habt bei solchen fällen bzw. wer ist bei der Allianz versichert .
wir selber haben egal um was es ging nie probleme kommt aber auch drauf an welche geschäftstelle du bist
das einzige was wir nie durchbekommen haben war als lukas 3 wurde und bis er 3 3/4 windeln benötigte noch da bekammen wir keine grund auch gesunde kinder sind manchmal erst mit 4 oder 5 sauber _________________ Lg Melli mit Jonas 12.09.02 Teilleistungsstörungen, Dyslalie, ADHS mit Hochbegabung; Lukas 24.04.05 sprachentwicklungsverzögert, Mikrozytäre Anämie, und etliche Allergien; und Anna Lena 30.04.08 Neurodemitis
Ich habe ein Persönliches Budget für die Windelversorgung angefordert, das wurde nach langem Hin und Her bewilligt. Aber wir bekommen nur 21,42 EUR Pauschale monatlich dafür, das heißt, daß ich ca. 75 EUR selber zahlen muß jeden Monat.
Ich werde die Vereinbarung zum Persönlichen Budget so, wie die Kasse sie vorgelegt hat, nicht unterzeichnen.
Mittlerweile habe ich auch ein Attest, das bestätigt, daß meine Tochter eine bestimmte Windelsorte braucht, mal sehen, wie die Kasse darauf reagiert.
Kannst Du Dich mal erkundigen, wie hoch die Pauschlae pro Monat ist, die es bei Euch gibt (ist Hessen, oder)? Das wäre nett, ich bräuchte dringend Vergleichsbeträge gerade der gleichen Krankenkasse.
Danke und viele Grüße,
Elisabeth _________________ Elisabeth mit Charlotte (*07/97) und Samuel (*04/94)
Seit Jan. 08 hat Charlotte die Diagnose Dravet-Syndrom (molekulargenetisch bestätigt, SCN1A Missense Mutation).
Leider habe ich eine weitere Ablehnung erhalten, obwohl der Arzt ein gutes Attest verfasst hatte. Mir wurde lediglich das Budget für 180 Windeln monatlich zugesagt und ich kann mir jetzt den Anbieter frei wählen, er muss nur anerkannt sein. Vielleicht lassen sich so noch ein paar € einsparen.
Werde aber so schnell nicht aufgeben. Habe noch 4 Wochen für einen weiteren Einspruch. Der MDK hat es ja leider immer noch nicht für nötig gehalten, mal persönlich mit uns in Kontakt zu treten.
Wünsche weiterhin allen viel Erfolg! _________________ Karen (*67) mit Johanna (*93), Anton (*94, schwerstmehrfachbehindert, Temporallappenhypoplasie, Arachnoidalzyste rechts, Seh- und Hörbehinderung, operierte Skoliose, keine Sprache, 01/2010 bis 02/2011 Wohnheim, jetzt zu Hause) und Paulina (*98)
ich verstehe, ehrlich gesagt, überhaupt nicht, wieso man für Windeln ein Budget benötigen soll.
Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, .....
Wieviele Windeln am tag oder im Monat oder im Vierteljahr im Einzelfall erforderlich sind oder welche Windeln im Einzelfall zweckmäßig und erforderlich sind, entscheidet der verordnende Arzt.
Die Krankenkassen haben i.d.R. Vertragspartner für Inkontinenzhilfen und sie können festlegen, dass die Windeln über diesen Partner bezogen werden. Voraussetzung: Der Vertragspartner führt diesen Artikel zum Festpreis, der von der KK zu tragen ist.
Bei uns hat es da noch nie Probleme gegeben. Die Kinderärztin schreibt 6 Windeln pro Tag auf. Damit gehe ich zum Vertragspartner und der liefert nach 2 Wochen etwa 500 Stück für das Quartal. Ohne Aufpreis.
Elisabeth: 41,42€ entsprechen genau 42 Windelhosen Größe 2 zum Festpreis. Wieso nun gerade 42 Stück im Monat kann ich nicht nachvollziehen. Da mußt du den MDK fragen, der da wahrscheinlich ein Gutachten gemacht hat.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Nach § 33 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, .....
ja, schön wäre es!!!!!! Leider gibt es unsere Windel nicht zum Festpreis und die Krankenkasse hat auch keinen Anbieter gefunden, der sie zum Festpreis verkauft. Die Windeln, die die KK mir anbietet, sind eine mittelschwere Katastrophe und ich würde niemals mit einer verordneten Menge von 6 Stück täglich hinkommen, da ich alle halbe Stunde wickeln müsste.
Der Arzt hat ausdrücklich diese Sorte Windeln rezeptiert und eine ausführliche Begründung hierzu geschrieben.
Momentan zahlen wir jeden Monat 50,-€ extra, die tun richtig weh!
MichaelK hat folgendes geschrieben:
Die Kinderärztin schreibt 6 Windeln pro Tag auf. Damit gehe ich zum Vertragspartner und der liefert nach 2 Wochen etwa 500 Stück für das Quartal. Ohne Aufpreis.
Bis vor einem Jahr war das bei uns genauso, nie hatten wir Probleme, immer die notwendige Sorte, immer pünktlich. Mit Einführung der Pauschalen und der Ausschreibung der KK hat sich das leider geändert.
Wahrscheinlich benötigt ihr eine Windel, die innerhalb der Pauschalen liegt, somit hat sich für Euch nichts geändert.
Ich frage mich hier: Soll ich meinem Sohn sagen, dass er nicht mehr so viel pischern darf? ach ja, und bewegen sollte er sich vielleicht auch nicht mehr. _________________ Karen (*67) mit Johanna (*93), Anton (*94, schwerstmehrfachbehindert, Temporallappenhypoplasie, Arachnoidalzyste rechts, Seh- und Hörbehinderung, operierte Skoliose, keine Sprache, 01/2010 bis 02/2011 Wohnheim, jetzt zu Hause) und Paulina (*98)
ja, schön wäre es!!!!!! Leider gibt es unsere Windel nicht zum Festpreis und die Krankenkasse hat auch keinen Anbieter gefunden, der sie zum Festpreis verkauft. ........Der Arzt hat ausdrücklich diese Sorte Windeln rezeptiert und eine ausführliche Begründung hierzu geschrieben.
Hallo Karen,
Wenn ein Versicherter ein Hilfsmittel benötigt und der Festbetrag für eine Beschaffung nicht ausreicht, hat der Patient einen weitergehenden Zahlungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies ist sowohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch des Bundessozialgerichts.
Mit den Blasenkathetern für Lars mach ich das schon jahrelang so. Die Verordnung gebe ich der Krankenkasse und die sorgt dafür, dass die Katheter ins Haus geliefert werden. Ohne Zuzahlung. Vorher hatte ich die gleichen Katheter über unsere Apotheke bekommen. Die Apotheke könnte aber nicht zum Festpreis liefern. Das hatte der Krankenkasse nicht gepasst. Also bin ich mit der Verordnung hin und hab gesagt, ich brauch die Dinger innerhalb von 2 Wochen, sonst bring ich Lars ins Krankenhaus und da wirds richtig teuer für die Krankenkasse. Seitdem sind die Dinger immer pünktlich da und wie die das mit dem Festpreis machen, ist mir sowas von egal
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Verfasst am: 25.08.2009, 10:08 Titel: TK-Windeln, abhängig vom Hüftumfang
Hallo,
habe gerade den Windeltröt entdeckt.
Bei unserer Juli-Bestellung Pampers Gr. 6 sagte mir Fa. Osterheider sie benötigten eine Bestätigung von mir, dass Tobis Hüftumfang geringer als 50 cm sei. Nur dann könnten wir weiterhin Pampers kostenfrei erhalten. Tobis Umfang liegt darunter.
Das habe ich schnell gemailt. 2 Tage später kam die nächste Windelfuhre und eine Genehmigung der TK für 600 Windeln für die nächsten beiden Quartale.
Tobi ist 10 Jahre alt. Wir zahlen also auch weiter nichts zu bei der Techniker Krankenkasse.
Grüße
Anne
Hallo ihr Lieben,
ich bin auch ein Opfer der kkh-Allianz. Bis zu Fusion war ich bei der BKK-Allianz.
Chiara ist sehr schnell Wund und verträgt nicht jede Windel. Ich hatte schon vermutet das sie eine Latexallergie aber dies hat sich nicht bestätigt. Sie ist " nur " empfindlich.Da sie die Woche über in einer Heimeinrichtung ist und ich damit auch keine Kontrolle habe bin ich sicher gegangen und habe mich für eine teure Windel entschieden, bei der Sie aber auch im schlimmsten Fall nicht sofort wund ist. Für diese Windel haben wir bis Jetzt für 450 Stück im Quartal 69,- Euro zugezahlt. Das war für mich noch O:K:
Jetzt ist es so, das wir von einem bestimmten Anbieter abnehmen müssen, der aber diese Windel nicht im Programm hat. Nach vielen Telefonaten wurde mir jetzt mitgeteilt, das man die Einrichtung als Vollstationäre Unterbringung ansieht , damit bekomme ich nur noch eine Pauschale von 38,95 Euro mit der Prämisse,das ich kaufen kann wo ich will, habe aber dadurch eine Zuzahlung von 180,-Euro im Quartal . Da ist doch toll oder. Jetzt kann ich die Windel weiterhin im Internet bestellen muß aber fast das dreifache zuzahlen oder in kauf nehmen, das mein Kind mit einem offenen Hintern im Rolli sitzt
lG Andrea _________________ tochter chiara 07/99 myelinisierungsstörung des großhirns/kleihirnatrophy/einschießende spastiken aber keine geklärte ursache.
Ist ja schon 'ne Weile her, aber die Sache mit der Windelversorgung meiner Tochter ist weiterhin ungeklärt.
Ich habe ein Attest des Arztes eingereicht, darauf wurde nicht reagiert, obwohl ich eine Frist gesetzt hatte. Gleichzeitig wurde mir während der laufenden Frist die Möglichkeit eingeräumt, die Vereinbarung, die die KKH zur Windelversorgung verfaßt hat und die ich nicht unterschrieben hatte, weil sie mir nicht gefiel, selber zu korrigieren. Das tat ich, dann erfolgte erneut nichts, bis ich wieder Druck machte.
Ergebnis: Meine Korrekturen können nicht beachtet werden. Aber: Sie bieten mir "im Rahmen einer Einzelfallentscheidung" an, zukünftig monatlich 37,96 EUR statt 21, 42 EUR zu zahlen. Die 37, 96 EUR sind die "Versorgungspauschale, welche im Rahmen der stationären Versorgung mit Inkontinenzartikeln von der Kasse übernommen" wird.
Interessant, daß es bei stationärer Versorgung mehr Geld für gleiche Windeln braucht, oder? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß in der ambulanten Versorgung eher mehr Windeln gebraucht werden als stationär, weil ich z. B. wenn wir zu einer Therapie gehen, schon mal die Windel vorab wechsele auch wenn es noch nicht unbedingt nötig wäre.
Persöliches Budget habe ich beantragt, weil ich die ganze Rechtslage nur unzureichend kenne (also auch auf den von Dir, Michael, zitierten § erst später gestoßen bin). Allerdings hat das PB einen großen Vorteil : Es muß die individuellen Bedarfe berücksichtigen und die Writschaftlichkeit. Es kann also nicht sein, daß ich letztendlich gezwungen werde, von der Abena GmbH die Tena Flex Windeln zum voll überhöhten Preis abzunehmen weil die KKH in Baden-Württemberg nur diesen Vertragspartner hat, sondern beide Vertragsseiten (die KKH und ich) müssen sich an das Gebot der Wirtschaftlichkeit halten, meine ich. Ob ich das richtig sehe wird letztendlich vermutlich nur über Gericht entschieden werden können.
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