Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Regelsatz für Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter um mindestens 60 % angehoben wird und die Kosten für Wohnraum sich an den Bedürfnissen der Behinderung orientierten.
Begründung:
Im Unterschied zu ALG II ist die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter auf die gesammte Lebenszeit angelegt. Darum entsteht ein Nachteil gegenüber kurzfristig angelegten Sozialleistungen. Um im Alter oder bei Erwerbsminderung zu einer Befriedigung seiner Bedürfnisse zu kommen darf der Gesetzgeber nur Gesetze beschließen die dafür auch geeignet sind. Die bisherige Gesetzgebung reicht bei weitem nicht aus um den meist behinderten Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine ausreichende und an den Lebensumständen orientierte Befriedigung Ihrer Bedürfnisse zu ermöglichen. Deshalb fordere ich der Bundestag möge beschließen,... daß der Regelsatz für Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter um mind. 60% erhöht und die Kosten für Wohnraum sich an den Bedürfnissen der Behinderung orientiert.
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Viele Grüße von Inge
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"Ohne uns hätten sie es leichter gehabt." Bert Brecht
Nach der langen Bearbeitungszeit dachte ich eigentlich, dass dies wohl ein gutes Zeichen sein könnte, aber letztendlich endete auch diese Petition so wie fasst alle anderen auch
Zitat:
Ein Ausspielen von vermuteten unterschiedlichen Ansprüchen der Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gegenüber den Beziehern von ALG II sieht der Petitionsausschuss als nicht sinnvoll und nicht weiterführend an.
Was ist denn das für eine Begründung?
Das ALG II ist die "Grundsicherung für Arbeitssuchende", ist also darauf ausgelegt, dass der Empfänger eines Tages wieder da raus kommt. Das viele das nicht schaffen ist natürlich ein anderes Thema. Die Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht man aber grundsätzlich sein ganzes Leben, da sehe ich einen erhöhten Regelsatz nicht als "auspielen" gegenüber den ALG II Empfängern, sondern als moralisch erforderlich.
Hier zeigt sich wieder, dass für die Herrschaften dort das SGB XII als unwichtig angesehen wird, da für diesen Personenkreis keine so große Lobby besteht wie bei den Hartz IV'lern.
" Der Gesetzgeber hat zudem den Rahmen der Haushaltsausgaben im Auge zu behalten....."
Dennis82 hat folgendes geschrieben:
Hier zeigt sich wieder, dass für die Herrschaften dort das SGB XII als unwichtig angesehen wird, da für diesen Personenkreis keine so große Lobby besteht wie bei den Hartz IV'lern.
Wie kommst du darauf, dass Hartzer eine Lobby haben? Wer soll das sein? Es wird doch aktuell diskutiert, den Zahlbetrag für Hartzer zu kürzen und den regulären Regelsatz nur gegen "Arbeit" zu zahlen.
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
Dann nennen wir es eben so:
Grundsicherungsempfänger werden in der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen wie die Hartz IV'ler, da sie in der Minderheit sind. Und ich kenne persönlich 2 Betreuer und eine Hilfestelle für Arbeitslose, denen ich erst erklären musste, dass es die Sozialhilfe tatsächlich noch gibt. Es geht immer nur um Hartz IV, Hartz IV, Hartz IV...
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