Verfasst am: 08.02.2010, 20:43 Titel: Förderkommision bei sonderp. Förderbedarf einberufen?Wann?
Halllo alle Zusammen,
heute hat mich der zuständige Schulleiter von unserer Grundschule ange-
rufen. Er hat mir angeboten, wenn bei Ben sonderpädagogischer Förder-
bedarf (vermutl. geistige Entwicklung) festgestellt worden ist, eine Förder-
kommision einzuberufen. Er meinte, wenn ich Zweifel an dem festgestellte sonderpädagogischen Förderbedarf habe, kann ich so eine
Kommision einberufen.
Nun die Frage der Förderschule, die Weichen haben wir bereitsgestellt.
Wenn es klappt wird Ben eine Waldorfförderschule besuchen. Hat das
etwa Einfluß auf die Schulwahl? Wird eine Förderkommission nur gestellt,
wenn Zweifel am festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf hat?
Kann mir jemand was dazu sagen?
LG
Andrea _________________ Andrea Bj.1965/ Jan 11/98 KISS(KIDD), AVWS,
LRS,V.a.ADS, hypoton /Ben 01/04 KISS(KIDD) ,hypoton,Hyperakussis, V. a.ADHS, starke Sprachverzögerung,Wahrnehmungsstörungen, V. auf Autismus und mein Superschlitzohr
"WAS NICHT PASST, WIRD PASSEND GEMACHT" (von Peter Thorwarth)
Hallo
Wir haben auch einen Antrag auf Sonderpädagogischer Förderbedarf gestellt ,3 Tage nach dem ich ein Ergebnis habe ,muss ich eine Kommision stellen ,denn es gibt ja 3 Möglichkeiten zB Förderschule ,Förderstunden oder Regelschule .
Wir möchten das Michelle in die Waldorfschule kommt (Wistedt oder Benefeld),
leider haben wir in der Gemeinde eine Förderschule ,die kommt für uns nicht in Frage ,das wird wieder ein Kampf.
Wir brauchen die Kommision denn dort wird auch der weitere Weg besprochen mit dem Lehrer ,dem Gutachter von der Förderschule wir als Eltern und unsere Ergotherapeuten
Bei der ersten Überprüfung brauchten wir keine Kommision ,da einwandfrei feststand Michelle bleibt in der Grundschule.
die Förderkommission wird sich die von euch ausgesuchte Waldorfförderschule ansehen, um sich ein Bild davon zu machen, ob sie den Förderbedarf Deines Sohnes abdecken kann. Du wirst also wahrscheinlich "nichts zu befürchten haben", wenn er dort einen Platz bekommt. Bei meinem Sohn war das auch so. Er besucht eine integrative evangelische Schule und die Kommission hat sich diese Schule angeschaut, um zu sehen, ob sie auch barrierefrei ist (mein Sohn ist Rolli-Fahrer). Danach hat sie diese Schule als möglichen Förderort festgestellt. Diese Feststellung brauchst Du, damit Dein Sohn die gewünschte Walddorfförderschule überhaupt besuchen darf. Ich habe aber noch nie gehört, dass es dabei Probleme gibt.
Hallo, also zuerst einmal finde ich es toll, dass ein Grundschulrektor daran denkt, eine Förderkommission einzuberufen. Normalerweise wollen die das nämlich nicht, weil es für sie Mehrarbeit ist.
Eine Förderkommission ist immer sinnvoll, Du behälst bis zum Ende das Mitspracherecht darüber, wo Dein Kind hinkommt. Das ist das Eine. Dann hast Du ja schon mehrfach über Ben geschrieben, auch darüber, dass bei ihm Autismus vermutet und verworfen wurde. Wenn Du keine Förderkommission einberufst kann es Dir passieren, dass das Thema Autismus plötzlich wieder auf den Tisch kommt und alle Gutachten, die Du einbringst, verworfen werden. Solche "Tester" gibt es nämlich auch. Als Mitglied der Förderkommission kannst Du dann eher sagen, dass Dein Kind bitte nicht von diesem Sonderschullehrer weiter getestet wird.
Ist uns passiert und zwar genau so. LG Ilse
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