mein Name ist Jenny, ich bin 32 Jahre alt und von Beruf Dipl. Heilpädagogin. Entdeckt habe ich dieses Forum vor ein paar Jahren während meines Studiums.
Nach den Studium habe ich vier Jahre lang als Schulbegleiterin für einen Jungen mit schwerer Mehrfachbehinderung an einer Förderschule gearbeitet und seit 2008 arbeite ich für einen Kölner Verein und koordiniere Kita- und Schulbegleitungen.
Ich berate die Eltern/Kitas/Schulen bei der Antragsstellung, suche passende Fachkräfte und begleite die Maßnahmen dann als Ansprechpartner für die Eltern, Lehrer, Jugendämter und natürlich für unsere Integrationshelfer.
Wer also Fragen zum Thema Kita- und Schulbegleitung hat, darf mich gerne löchern. Ich versuche da gerne zu helfen, bin aber auch nicht allwissend.
Und zum Thema Antragsstellung kann ich wohl am ehesten für Köln/NRW weiterhelfen. Die regionalen Unterschiede sind oft groß und da habe ich auch nicht den kompletten Überblick.
Und zum Thema Antragsstellung kann ich wohl am ehesten für Köln/NRW weiterhelfen. Die regionalen Unterschiede sind oft groß
Dürften sie aber eigentlich nicht sein, denn Eingliederungshilfe ist Bundesrecht, je nach Art der Behinderung, entweder SGB XII § 53,54 oder bei seelischer Behinderung SGB VIII § 35a. Die Sozialgesetzbücher sind in allen Bundesländern gültig. Allerdings ist NRW dafür bekannt, dass dort viele Ämter sehr sperrig sind und man hart für sein Rechte bzw. die des Kindes kämpfen muss.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Und zum Thema Antragsstellung kann ich wohl am ehesten für Köln/NRW weiterhelfen. Die regionalen Unterschiede sind oft groß
Dürften sie aber eigentlich nicht sein, denn Eingliederungshilfe ist Bundesrecht, je nach Art der Behinderung, entweder SGB XII § 53,54 oder bei seelischer Behinderung SGB VIII § 35a. Die Sozialgesetzbücher sind in allen Bundesländern gültig. Allerdings ist NRW dafür bekannt, dass dort viele Ämter sehr sperrig sind und man hart für sein Rechte bzw. die des Kindes kämpfen muss.
Hallo Annette,
die Aussage von mir war vielleicht etwas unklar. Das war nicht auf die Paragraphen bezogen, sondern eher auf die Arbeits- und Vorgehensweisen der einzelnen Sozial- und Jugendämter.
Da gibt es selbst innerhalb von Köln Unterschiede und manchmal hat man das Gefühl, es gibt Unterschiede von Büro zu Büro.
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