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Untätigkeitsklage gegen Versorgungsamt - lohnt sich das ?

 
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Estel
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Anmeldedatum: 22.12.2005
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BeitragVerfasst am: 28.01.2008, 19:55    Titel: Untätigkeitsklage gegen Versorgungsamt - lohnt sich das ? Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe im mai 2006 antrag auf SBA für daniel gestellt. am 12.07.2007 !! kam dann der bescheid über den gdb von 40 %. ich bin sofort in widerspruch gegangen, weil ich eine höherstufung auf gdb 50 % erreichen will wegen des SBA.

immer wieder frage ich telefonisch beim zuständigen versorgungsamt in chemnitz nach, wie weit die mit der bearbeitung sind. vorige woche habe ich wieder mal nachgehakt, da meinte die dame nur: ja, das liegt seit 14.07 2007 !! beim medizinschen dienst. ich werds der bearbeiterin mal sagen, das sie angerufen haben. ich dachte mich tritt ein pferd... wozu haben die denne widerspruchfristen von 14 tagen?!

so langsam reichts mir und ich erwäge was dagegen zu unternehmen. ich werde erst noch mal einen netten brief schreiben, eine frist setzen und mit untätigkeitsklage drohen. lohnt sich der aufwand überhaupt und wer hat mit sowas erfahrung?

lg ines mit raik und daniel

_________________
Raik (* 03.01.2004 - Pflegekind) Cytomegalie, gehörlos, entwickl.-verz., cerebrale Bewegungsstörung, freies Laufen seit 31.07.06 (KG nach Voita), Cochlea Implantat seit 08.08.06

Mika Daniel ( * 03.02.2006 ) Di George Syndrom, wurde am 27.04. 06 am Herz operiert (Truncus arteriosus Typ 1), Reflux
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Kerstin47
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BeitragVerfasst am: 28.01.2008, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Estel, ich würde erstmal eine Beschwerde beimAmtsleiter des Versorgunsamtes einreichen.
Ich habe mir angewöhnt, wenn ich etwas beantragt habe, nach 2 Wochen mal nachzufragen. dann warte ich nochmal eine Woche und dann ruf ich jede woche einmal an. Die können dann deinen Namen nicht mehr hören. Eine scnelle Bearbeitung ist dir gewiß!


LG Kerstin
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Annette Schmidt
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Beiträge: 9982
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BeitragVerfasst am: 28.01.2008, 20:07    Titel: Re: untätigkeitsklage gegen versorgungsamt - lohnt sich das Antworten mit Zitat

Hallo Ines!

Laut Sozialgerichtsgesetz hat man beim Widerspruch bereits nach drei Monaten das Recht, Untätigkeitsklage einzulegen!

Estel hat folgendes geschrieben:

immer wieder frage ich telefonisch beim zuständigen versorgungsamt in chemnitz nach


Sowas würde ich grundsätzlich schriftlich machen!!!!

Zitat:
lohnt sich der aufwand überhaupt und wer hat mit sowas erfahrung?


In der Regel reicht es, Untätigkeitsklage anzukündigen und eine Frist zu setzen, das dauert ungefähr 5 Minuten und ist nun wirklich kein Aufwand.

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....nt%E4tigkeitsklage#436222

Ich habe mich damals nach 10 Monaten beim Amtsleiter schriftlich beschwert, am nächsten Tag war der Fall erledigt.

Liebe Grüße

Annette

_________________
Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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