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Widerspruch zurückgewiesen!

 
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Andrea
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BeitragVerfasst am: 24.03.2005, 21:50    Titel: Widerspruch zurückgewiesen! Antworten mit Zitat

Guten Abend,


wie sich einige sicher erinnern können haben wir im August 2004 Widerspruch eingelegt weil der Reha Buggy von der Firma Otto Bock für Sina ohne Sonnen und Regendach genehmigt wurde.

Heute bekam ich Post von der AOK, der Widerspruch wurde als unbegründet zurück gewiesen

Begründung in Kurzfassung.

Sina hat keine Deformationen im Gesicht oder am Kopf.
Sina soll bei Regen ein Regencape tragen und bei starker Sonne eine große Mütze mit Schirm und eine Sonnenbrille aufsetzen.

Meine Frage ist jetzt lohnt es sich noch Klage beim Sozialgericht einzureichen?

LG Andrea
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jessie
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BeitragVerfasst am: 24.03.2005, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es ist leider tatsächlich so, das ein regenverdeck bzw. sonnenverdeck zum sonderzubehör gehört, welches von der kk rechtlich nicht übernommen werden muß, aber kann.

ist es allerdings so, daß eine starke deformation von kopf oder gesicht vorliegt, kann man diese dächer quasi "zweckemfremdden" und dienen zur "versteckmöglichkeit, also schutz vor gaffer". dieses wäre dann mal wieder die sog. einzelfallentscheidung.auch ist es so, daß man bei starken kopfdeformierungen nämlcih einfach keine mützen mehr bekommt, und capes passen auch nicht über den kopf (wir bekommen seit unserem 1. lebensjahr keine passende kopfbekleidung mehr)

ob es jetzt sinn macht, zu klagen weiß ich nicht, ich würde es wahrscheinlich nicht tun. weil es halt leider so ist, das diese verdecke als sonderzubehör gelten, und halt lediglich vor witterung schützen, und für dieses muß halt jeder (auch gesunde) selber sorgen. die kk kommt meistens mit diesem argument, und soweit ich weiß, auch immer erfolgreich. irgentwo gab es da schon mal ein urteil. es sei denn, du kannst wirklich die medizinische notwendigkeit nachweisen, aber da kann ich dir leider keinen tip geben, welche argumente dafür ziehen würden.

gruß jessie

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 24.03.2005, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

so sehe ich es auch wie Jessie - wenn es zum Sonderzubehör gehört (ich weiß es nicht genau), dann hat es tatsächlich wenig Sinn, dagegen zu klagen.

Schade, dass Ihr es nicht genehmigt bekamt,
und nun selber besorgen müsst - ich denke, dieses Zubehör kostet schon eine Stange Geld.

Am besten kann Dir aber hier der RA Philipp Koch sagen, ob es sich lohnt.
Frag ihn doch mal über die PN, oder vielleicht liest er das hier heute abend noch.

Trotzdem ein schönes Osterfest,
auch wenns jetzt keinen so großen Grund zum Jubeln gibt.

Lieben Gruß - Isolde

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