Verfasst am: 03.03.2006, 13:01 Titel: Kinderheim - welche Kosten kommen auf uns zu?
Hallo,
wir haben uns entschlossen Valentin in einem Kinderheim für chronisch kranke Kinder anzumelden.
Nun wollen wir den Antrag stellen. Das Sozialamt teilte mir mit, wir müssten alle Vermögensunterlagen mitbringen.
Wir haben in den letzten Jahren einiges zusammen gespart und wollen eigentlich in diesem Jahr ein Häuschen kaufen/bauen. Denn mit Valentin in einer Mietwohnung geht einfach nicht auf Dauer. Selbst wenn er dann irgendwann ins Heim geht, soll er ja auch regelmäßig nach Hause kommen.
Weiß jemand wie vorhandenes Vermögen in die Finanzierung des Heimplatzes mit eingerechnet wird, was kommt da auf uns zu?
LG Gudrun _________________ Valentin 19.06.04 - 15.04.2006, Myopathie,V.a.Carey-Fineman-Ziter-Syndrom, schwerst-mehrfach-behindert, PEG, Hüftluxationen bds., Fußfehlstellungen und Livia *14.11.05, Marlene *16.06.2008, Luise *26.10.2010
Hallo Gudrun,
also, genau weiß ich es leider nicht. Aber ich weiß, daß Euch auf jeden Fall ein Freibetrag zustehen tut. Und es kommt auch viel auf den Einzelfall drauf an. Ich nehme mal an, daß es bei einem behinderten Kind noch einen Sonderbonus gibt.
Zumal ja Euer Valentin, trotz Heim, auch regelmäßig daheim sein wird.
Wie es beim Sozialamt gehandhabt wird, weiß ich nicht, mein Sohn wird nach §35a Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzt vollstationär betreut, Kostenträger ist das Amt für Jugend und Familie.
Aber ich nehme mal an, dass es beim Sozialamt genauso ist.
Wir mussten unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Gerade gestern haben wir den neuen Bescheid bekommen.
so weit ich das Überblicke, wurde das Vermögen nicht berücksichtigt. Das Jugendamt bekommt das Kindergeld udn von der Krankenkasse unabhängig von der Höhe der Pflegestufe 156 Euro Zuschuss zu den Heimkosten.
Der Unterhalt wurde nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Vom Einkommen werden verschiedene Sachen abgezogen, z.B. Beiträge für eine Riester-Rente.
Vom monatlichen Nettoeinkommen wird eine Pauschale von 5 % (mindestens 50, höchstens 150 Euro) für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (Fahrtkosten, Kosten für Arbeitskleidung...)
Danach wird dann der Unterhalt berechnet.
Dem Bedarf steht dann ein sogenannter Bedarfskontrollbetrag gegenüber (frage mich bitte nicht nach Details, ich schreibe vom Bescheid ab und habe selber keine Ahnung).
-------------------------------------------------------------------
Zitat:
Die Heranziehung zu den Kosten erfolgt auf der Grundlage der %93 und 94 des SGB XIII a.F. durch die Erhebung eines Kostenbeitrages. Eltern bzw. Elternteile, die vor Beginn der Jugendhilfemaßnahme mit dem Kind oder Jugendlichen in Haushaltsgemeinschaft zusammen gelebt haben, sind in der Regel in Höhe der ersparten Aufwendungen zu den entstandenen Jugendhilfekosten heranzuziehen.
Dieser besondere Kostenbeitrag wird anhand des Einkommens der Eltern sowie des Alters des des Kindes oder Jugendlichen ermittelt und in der Regel mit 80% des Tabelenbedarfs und unter Brücksichtigung von Kindergeld und Einkommen des Kindes festgesetzt.............
Von dem Nettoeinkommen soll dem erwerbstätigen Unterhaltspflechtigen gegenüber minderjährigen Kindern in der Einkommensgruppe 1 grundsätzlich ein Bedarfskontrollbetrag in Höhe von 840 / 890 Euro verbleiben (warum zwei verschieden Angaben, weiß ich nicht, vielleicht für beide Elternteile).
Dieser Bedarfskontrollbetrag umfasst den notwendigen Eigenbedarf, also Kosten für Miete, strom, Versicherungen, Lebensmittel, Kleidung, GEZ, Handy, Telfon, Kabelgebühren etc. Diese Kosten sind pauschal im Bedarfskontrollbetrag enthalten und können somit grundsätzlich nicht seperat berücksichtigt werden.
Nach Abzug Ihres Bedarfskontrollbetrages vom anrechenbaren Einkommen ergibt sich die sogenannte verteilungsmasse. Diese steht in voller Höhe zur Verfügung, um den Bedarf des Unterhaltsberechtigten zu decken.
Der Bedarf minderjähriger Kinder ergibt sich aus der Düsseldorfer tabelle (entsprechend der einkommensgruppe und des alters)
Wie bereits erwähnt sind grundsätzlich nur 80 % des ermittelten betrages als ersparte Aufwendungen anzunehmen, d.h. grundsätzlich wird vom Tabellen- bzw. Mangelbetrages eine Pauschale von 20 % in Abzug gebracht. Dadurch sollen die Kosten für Besuche, Kontakte, kleine Anschaffungen etc. für das Kind abgedeckt werden.
-------------------------------------------------------------
Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert, wie gesagt, ich habe abgeschrieben.
In unserem Fall heißt das konkret, dass wir bisher 256 Euro Unterhalt gezahlt haben und in Zukunft wegen einer Gesetzesänderung 421 Euro monatlich zahlen müssen und für die letzten 9 Monate außerdem eine Nachzahlung leisten müssen, die zum Glück nicht ganz so hoch ist. Warum die rückwirkende Erhöhung, habe ich nicht kapiert, die Neuberechnung des Einkommens ergab eine niedrigere Summe als bei der ersten Berechnung zugrunde gelgt wurde, weil ich fast drei Monate Krankengeld bezogen habe, wir rückwirkend eine abzugsfähige Riesterrente abgeschlossen haben und meinem Mann das Weihnachtsgeld gestrichen wurde.
Unterm Strich heißt das für uns konkret (da wir auch kein Kindergeld und Pflegegeld Stufe 2 mehr bekommen) monatlich 985 Euro weniger auf dem Konto. Soviel gebe ich im Leben nicht für mein Kind aus und Miete und einen Teil der Nebenkosten muss ich trotzdem zahlen. Meinen Vermieter interessiert es herzlich wenig, dass unser Sohn nicht mehr bei uns lebt, er will sein Geld in voller Höhe sehen.
Wenn unser Sohn ein Wochenende zu Hause verbringen darf oder wir es mit ihm dort in der Elternwohnung, bekommmen wir Lebensmittelgeld, aber 10,40 Euro für die Zeit von Freitagabend bis Sonntag nachmitag sind absolut lächerlich, da kann ich auch auch drauf verzichten.
Im Prinzip könnte ich es mir schenken,arbeiten zu gehen, von meinem Gehalt sehe ich nicht viel. Ich könnte jeden Tag ausschlafen, mir einen netten Tag machen, hätte keinen Arbeitsstress mehr und müsste dafür als Belohnung auch noch wengioer Unterhalt zahlen.
Aber ich arbeite, weil es mir Spaß macht.
Trotzdem ist es frustrierend, dass man dafür, dass man ein schwerbehindertes Kind hat und ihm die optimale Entwicklung ermöglichen will, auch noch kräftig zur Kasse gebeten wird, als wenn man nicht schon genug Problem im Alltag deswegen hätte.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
ich habe das nur am Rande, bei den Kindern meines Freundes mitbekommen.
Die sind im moment in einem normalen Kinderheim, da er in Haft sitzt.
Er bekam irgendwann Bescheid, daß die beiden Plätze zusammen bei etwa 7.000 € liegen. Hätte er Geld, hätte er das also auch zahlen müssen, was ja auch richtig ist, kann die Allgemeinhat ja nichts für seine Dummheit.
Geld hat er natürlich nicht und deswegen wurde das so übernommen. Klar geht auch Kindergeld und Pflegegeld dort hin.
Er fängt jetzt an von dort aus regulär ausserhalb wieder zu arbeiten, wird also auch, was über dem Freibetrag liegt jetzt wohl an Unterhalt ans Jugendamt zahlen müssen.
LG Ela _________________ Ela (Bj.74) mit Marvin (09/97, CP, geistige Behinderung, fehlende Sprache, Epilepsie, Neurodermitis) und Felix (10/01 ADS?, Neurodermitis) und Gordian Andrin 10/09 und Aurelian 8/11
Mir ist gerade aufgefallen, dass ich was Wichtiges vergessen habe, es geht um die Berücksichtigung von selbst genutztem Wohneigentum.
In dem Antrag, den wir ausfüllen mussten, wurde auch nach Krediten gefragt, insofern nehme ich an, dass Ratenzahlungen für Wohneigentum berücksichtigt werden.
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Das Jugendamt bekommt das Kindergeld udn von der Krankenkasse unabhängig von der Höhe der Pflegestufe 156 Euro Zuschuss zu den Heimkosten.
Kleine Korrektur, es sind nicht 156, sondern 256 Euro.
Liebe Grüße
Annette _________________ Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
Du kannst keine Beiträge in dieser Rubrik schreiben. Du kannst auf Beiträge in dieser Rubrik nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in dieser Rubrik nicht löschen. Du kannst an Umfragen in dieser Rubrik nicht mitmachen. Du kannst Dateien in diesem Forum posten Du kannst Dateien in diesem Forum herunterladen