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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 07.12.2011, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roswitha,

aus dem Gesetzestext geht, m.E. hervor, dass es sich um mögliche Aufwendungen pro Kalenderjahr handelt. Im Falle, dass ausschließlich Verwandte etc. bis Grad 2 die Ersatzpflege leisten, belaufen sich diese kalenderjährlichen Aufwendungen auf die Höhe eines monatlichen Pflegegeldes der jeweiligen Stufe.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 07.12.2011, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michael,

in der neuen Fassung Stand 24.10.2011 ist nur im Zusammenhang mit den Höchstbetrag von 1510 Euro von Kalenderjahr die Rede.

Deswegen bin ich unsicher ob sich auch die Höhe bei Verwandten 2. Grades auf das Kalenderjahr bezieht. Embarassed

LG Roswitha

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Roswitha 69, GöGa 74, D. 98, A. 05
D. HB mit ADS (ADS seit Februar 11 lt SPZ nicht mehr), A. seit 12/2010 Diagnose frühkindlicher Autismus
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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 08.12.2011, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roswitha,

im Gesetz ist doch von Aufwendungen pro Kalenderjahr die Rede (§ 39 Satz 3 SGB XI). Das wird zwar in Satz 4 nicht ausdrücklich wiederholt, gilt dort aber m.E. auch. Wenn dem nicht so währe, könnte man ja beliebig viele Verwandte übers Jahr antreten lassen und wenn da Jeder Anspruch bis zur Höhe des Pflegegeldes hätte..... Smile Smile .... übel währe es ja nicht Exclamation Laughing

Ok, im Prinzip hast du recht. Der Wortlaut ist nicht eindeutig.

LG Michael

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Roswitha41
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BeitragVerfasst am: 08.12.2011, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelK hat folgendes geschrieben:
könnte man ja beliebig viele Verwandte übers Jahr antreten lassen und wenn da Jeder Anspruch bis zur Höhe des Pflegegeldes hätte..... Smile


Hallo Michael,

genau Wink

In dem Beitrag einer Userin - den ich leider grad nicht finde - stand genau das drin, sie hat beide Omas "antreten" lassen und konnte für beide jeweils den Verwandtenbetrag abrechnen. Shocked
Bei PS 2 zweimal 430 Euro, gesamt 860 Euro.
Deswegen bin ich ja erst auf die Idee gekommen das zu hinterfragen Wink

Scheint aber ein Ausnahmefall zu sein, denn im Gegenzug berichtet mir meine Freundin das sie bei ihrer Pflegekasse gar keine Verwandten bis zum 2. Grad abrechnen darf Confused

Liebe Grüße
Roswitha

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TimsMama2009
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BeitragVerfasst am: 08.12.2011, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sabine,
DU musst niemanden anmelden! Die 6 guten Nachbarn, Freunde usw. müssten die Einnahmen bei ihrer Steuer angeben - 1510 geteilt durch 6 ergibt = fast nix Laughing

Davon können die noch ihre Fahrtkosten abziehen und schon ist jeder einzelne ziemlich schnell bei Null. Wink

Lieben Gruß
Nicole

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Grüße von Nicole (*72) und Tim (*09), diverse Hirnfehlbildungen und seit Febr. 2010 West-Syndrom (leider seit Mai 2011 nicht mehr anfallsfrei mit auffälligem EEG) - kann nicht sprechen, nicht laufen, nicht sitzen, nicht krabbeln - ABER unser Li-La-Launebär
- Wer Schmetterlinge lachen hört, der weiss wie Wolken schmecken -
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Daniplus
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BeitragVerfasst am: 13.01.2012, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
danke für diese ausführliche Diskussion darüber, ob meine Verhinderungspflegerin jetzt Steuern zahlt oder nicht.
Ich fasse es für mich so zusammen: entsprechende Rechnung ausstellen für die Pflegekasse, Verhinderungspflegerin eine Kopie geben, ihr sagen, dass sie es angeben muss in ihrer Steuererklärung in der entsprechenden Zeile, aber evtl. davon keine Steuern gezahlt werden und in jedem Fall den Stundenlohn so ansetzen, dass es sich für sie lohnt mit oder ohne Steuern.
Danke! Exclamation

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Daniplus (ohne Kalorien) mit Ly (in jeder Hinsicht ein besonderes Kind, geboren 2004)
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