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Steuern für Verhinderungspflege?
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Ramona
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BeitragVerfasst am: 20.02.2006, 14:57    Titel: Steuern für Verhinderungspflege? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,
meine Frage ist folgende:
wenn ich die Vehinderungspflege in Anspruch nehme..... bzw. meine Freundin Leonie pflegt.... wird Ihr das in irgendeiner Form angerechnet oder steuerlich abgezogen???????? Ich meine meiner Freundin...... denn Rest habe ich verstanden, aber nur die Frage ist offen.
Die Frage ist ganz wichtig. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Danke im vorraus.
LG

_________________
einen ganz lieben Gruß von
Ramona(73),Andreas(69),Tatjana(2.99),Louisa Antonia(5.07) und Leonie Tamina 2.4.2003 mit Spina Bifida, Hydrocephalus,ACM 2, Epilephsie und nun auch noch eine PEG.
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 20.02.2006, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ramona,

um da sicher zu gehen - hast Du einen Steuerberater?
Der kann Dir ganz genau sagen - ob Steuern angerechnet werden.

Ich sage aus dem Bauch heraus - Nein.
Denn ich habe mal irgendwo geschrieben, dass meine Lena vom FED etwas über 1.800 Euro im Jahr verdienen darf.
Die Verhinderungspflege beträgt 1.430 Euro im Jahr - also unter diesem Betrag.
Insofern glaube ich nicht, dass es angerechnet wird.

Wie gesagt - der Steuerberater kann Dir / Euch am zuverlässigsten diese Auskunft geben; ich kann nur sagen - wahrscheinlich nicht.

Es wird auch deshalb nicht als Einkommen gewertet, weil es ja kein gewerbliches Einkommen ist. Würde Deine Freundin mehrere solche Jobs machen, dann schaut die Sache anders aus.

Also noch ein zweiter Grund für ein Nein ......
Es ist wie ein Babysitting zu vergleichen, nur dass pro Stunde mehr gezahlt wird.
Und dieses handelt sich um Gefälligkeiten und muss meines Erachtens bei gelegentlicher Gefälligkeit nicht versteuert werden, ist kein regelmäßiges Einkommen.

Lieben Gruß - Isolde

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NadineStoerk
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BeitragVerfasst am: 20.02.2006, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

NEIN es wird ihr nicht angerechnet.

Verhinderungspflege fällt unter den Status der AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG und ist nicht steuerlich anrechenbar

Meine Nachbarin hat Joschua gepflegt, als ich im Krankenhaus war und hier wurde das Geld nicht auf Erziehungsgeld oder das Einkommen angerechnet.

Lieben Gruß
Nadine

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Liebe Grüße Nadine mit Joschua 29 SSW & Rafael 28 SSW(BNS-Epilepsie)
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Nata
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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,
steht es in irgendeinem Gesetzbuch drin, dass die Einamen aus der Verhinderungspflege nicht versteuert werden müssen? Könnte jemand diesbezüglich einen konkreten Hinweis geben? Ist für uns auch grad aktuell. Smile

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Natalja mit Anastassia 8/97, einer Leseratte und Anton 1/03, Zwerchfellhernie, perinatale cerebrale Schädigung, Hydrocephalus et vacuo, mehrfach behindert aber ein Sonnenschein
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Nicole&Kevin
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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

normalerweise wird dies nicht angerechnet, da es eine Leistung ist, die deinem Kind von der Kasse aus zusteht.

Gruß

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Nicole & Kevin , Mitochondriale Myopathie, Komplex 1 Mangel, Epilepsie und Encephalopathie
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Nata
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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicole,
ich meine nicht mich, sondern denjenigen, der die Pflege für Geld leistet. Ich habe schon mehrmals gehört, dass dieses Geld nicht versteuert werden muss, egal vie viel man sonst verdient, aber noch nie ein Link auf ein Gesetz gesehen. Ich bin geneigt zu glauben, dass es auch so ist, nur wäre es nicht schlecht, wenn ich meiner weniger gutgläubigen Freundin, die auf Anton aufpasst, etwas Handfestes zeigen könnte, damit sie keine Angst vor bösen Überraschungen mehr hat.
LG,
Natalja

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MichaelK
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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Natalja,
im Einkommensteuergesetz § 3 steht dazu folgendes:

Steuerfrei sind:

1.
a)

Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,

.....................................................................................

36.
Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Abs. 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden.
..........

Demnach sind die Leistungen nur für den Pflegebedürftigen selbst und für dessen Angehörige steuerfrei. Leider kann ich dich insofern nicht beruhigen, bin aber kein ausgewiesener Steuerexperte.

LG Michael

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Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
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Nicole&Kevin
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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nata,

hab das schon verstanden. Aber gute Frage, woher du dies für deine Freundin schriftlich her bekommst.

Als ich mich damals mal bei der Kasse erkundigte, sagte man mir leider auch nur, daß es eine Kassenleistung ist, die aber nicht's mit dem Finanzamt zu tuhen hat, da es ja auf Kevin läuft. Wollt mich damals auch schriftlich absichern, aber die Kasse konnte mir da auch nicht's schriftliches zu geben.

Wir lassen den Betrag aber auch immer über uns Auszahlen, da wir das Geld vorstrecken. Die Kasse braucht halt nur einen Namen, der halt in dieser Zeit betreut hat.

Hast du mal bei der Lebenshilfe gefragt, ob man dies irgendwo in schriftlicher Form erhalten kann? Vielleicht der Bundesverband für Körper und Mehrfachbehinderte?


Liebe Grüße

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Isolde
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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Aaaaaallllssssooooooo,

ich habe nun folgendes gemacht - meinen Pflegedienst angerufen, die BiB eV. in München und mich wird heute mittag oder morgen früh die entsprechende Dame zurück rufen, und DIE müsste es ja verbindlich wissen, wie es ausschaut, denn die wird sicher diese Frage immer wieder auch gestellt bekommen.

Also noch ein bisschen Geduld - ich werde sicher morgen mehr dazu schreiben können, oder heute mittag noch.

Lieben Gruß - Isolde

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BeitragVerfasst am: 22.02.2006, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde,
da sind wir mal gespannt wie die Flitzebögen, Isolde.

Edit 23.Februar 16:50:

Isolde wir warten immer noch!!

LG Michael

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