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460 Euro Pflegeleistungsergänzungsgesetz
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Antje34
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 00:57    Titel: 460 Euro Pflegeleistungsergänzungsgesetz Antworten mit Zitat

Hallo,

letztes Jahr in der Begutachtung durch den MDK wurde es abgelehnt, die Alltagskompetenz meines Kindes wäre nicht eingeschränkt.

Ich will es jetzt, obwohl erst nächstes Jahr die nächste Prüfung für die Pflegestufe stattfindet, beantragen.

Warum jetzt? Weil ich der Meinung bin, daß ein Kind mit 5 Jahren erheblich mehr kann wie meine, und die Defizite meiner Tochter auch hauptsächlich im Sozialverhalten liegen.

Hat jemand Erfahrung damit, ob dann nochmal eine komplette Einstufung durch den MDK stattfindet, oder ob nur die Alltagskompetenz geprüft wird?

Weil nochmal 1,5 Stunden MDK muß nicht unbedingt sein...

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Viele Grüße, Antje mit Rachel(12) Mikrodeletion 16p11.2 (28,73-28,95 MB),muskuläre Hypotonie,psychomotor.Entwicklungsstörungen, GE-Reflux,OP 11/10,komplex-fok. Epilepsie seit 04/05, seit 02/07 anfallsfrei, subependymale kortikale Heterotopie am Boden des Trigonums im linken Seitenventrikel=periventrikuläre noduläre Heterotopie(PVNH), und Patrik(9)
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Reiner
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Antje,

bei uns wurde hierzu nach Aktenlage entschieden, und genehmigt.
Das war kurz nach Einführung dieses "Gesetzes"

Das kann natürlich heute und bei anderen Fällen auch anders sein.
-----------------------------------------------------------------------------
Aber wichtig hierbei für alle ist , wer diesen Anspruch auf die 460 Euro seit dem letzten Jahr 2003 hat, und dieser bislang noch nicht in Anspruch genommen wurde, sollte sich diesen Betrag in 2004 übertragen lassen und auch noch in 2004 verbrauchen.

In unserem neuen Gutachten, ist dies nur durch ein Kreuz im Pflegegutachten ersichtlich. Kein besonder Hinweis oder Schriftwechsel.
--------Also nochmal nachsehen---------

Ggf. den Betrag von 2004 dann in 2005 übertragen lassen, um dann in 2005 bei Bedarf gezielt darüber zu verfügen.

Unsere Kasse wollte bei diesem Vorgehen erst nicht mitgehen, aber inzwischen ist auch das geregelt.
-----Also nicht abwimmeln lassen. ------

Gruß

Reiner

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an euch. Was genau ist den das 460€ Pflegeleistungsergänzungsgesetz?
Ich habe nämlich auch eine 100%schwer körper und geistig behinderte 5 jährige Tochter?

Gruß von Andrea
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Antje34
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,
guck mal den Link an, dort ist es genau beschrieben:

http://www.intakt.info/information/.....ungsergaenzungsgesetz.htm

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Antje,

danke für den Hinweis mit dem Link. Habe es mir eben durch gelesen, aber was bedeutet jetzt " Rechnungen für Betreuungsleistungen"?
Unsere Tochter wird die meiste Zeit von mir betreut oder halt in dem Kindergarten, sollte ich oder mein Mann die Betreuung nicht absichern können, so macht das meine Schwiegermutter weil andere fremde Personen mit Sina nicht klar kommen würden. Sina braucht ihre Bezugspersonen, sie nimmt bei fremdeb überhaupt keine Nahrung zu sich und auch sonst reagiert sie auf Fremde Menschen überhaupt nicht.

Gruß Andrea
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Antje34
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andrea,

mit den 460 Euro darf nur ein Pflegedienst oder FED o.ä. jedenfalls jemand anerkanntes bezahlt werden. Das ist der Unterschied zur Verhinderungspflege, wo man auch die Nachbarin oder Freundin mit bezahlen kann.

Wenn Sina überhaupt nicht in fremder Umgebung was mit sich machen lässt, dann braucht ihr jemanden von einem FED bsp. der regelmäßig zu euch heim kommt, um ein Vertrauensverhältnis auf zu bauen, den könnt ihr dann über die 460 E bezahlen.

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*Martina*
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für eure Ausführungen und den Link. Ich habe den Eindruck, das geht nur bei älteren Kindern??!! Und durch Pflegedienste, nicht privat!ß!Die Kriterien sind ja für meine Großen noch wackelig. Trotzdem DANKE, habe die wichtigsten Teile für meine Nachbarn abgeschrieben; deren Mütter/Schwiegermütter haben Alzheimer!!
Liebe Grüße, Martina
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Reiner
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BeitragVerfasst am: 03.11.2004, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

@ Andrea,
ist es hier nicht besonders wichtig jemanden zu haben, der im Notfall aushelfen kann. [Ausser den nächsten Verwanten]

Bekommt ihr Leistungen vom FED ? das wären 10 Std. pro Monat, werden vom Sozialamt finanziert, bis auf 3,50 Euro Eigenanteil pro Stunde.

Evtl. liesse sich so eine langsame Gewöhnung an eine "fremde" Person herstellen, der dann auch über die 460 Euro [ca. 28 h pro Jahr] abgerechnet werden kann.

Auch wir haben lange gebraucht, um diesen Schritt zu gehen, zur Zeit klappt es Super.

Der erste Kontakt zwischen der FED Mitarbeiterin (Heilerziehungspflegerin) und unserer Tochter hat im KIGA stattgefunden, und erst danach bei uns zu Hause.

Gruß

Reiner

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Andrea
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BeitragVerfasst am: 04.11.2004, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

wir bekommen keine Hilfe durch FED. Wie schon gesagt betreue im großen und ganzen ich Sina am Wochenende auch mein Mann und wenn wir nicht können übernimmt die Betreuung die Oma.
Warum wir keine Hilfe von "Fremden" annehmen ist bei uns eine lange Gschichte. Um es mal kurz zu erklären. Sina ist nicht mein leibliches Kind. Ich habe den Vater von Sina geheiratet. Sina hat eine Zwillingsschwester welche nicht annähernd so behindert ist wie Sina. Ihre Schwester hat nur "Spitzfüße" und lebt bei ihrer Mutter. Die Kindesmutter welche sich übrigens als sehr liebevoll und fürsorglich bechreibt hat damals bei ihrem Auszug aus der ehelichen Wohnung dafür gesorgt das die Zwillinge getrennt werden. Die Kindesmutter wollte und will mit ihrer Tochter Sina nicht zutun haben. An seltenen Tagen nur sieht sie ihr Kind. Nicht mal zum Geburstag am 5 Oktober hat sie Sian sehen wollen. Mit Erfolg wie man sieht, die Richterin am Familiengericht hat das damals vor drei Jahren so beschlossen. Mein Mann wollte und will bis heute diese Entscheidung nicht akzeptieren ich im übrigen auch nicht. Aber ein Vater hier in Deutschland hat keine Rechte nur Pflichten. So ist dazu gekommen das ich mich um die 100% schwerst körper und geistig behinderte Sina Tag und Nacht kümmere. Durch diese Geschichte haben wir das Jugendamt im Nacken sitzen die genau warten das wir uns was zu schulden kommen lassen. Auch die Kindesmutter welche sich zwar nicht mehr für Sina interessiert wartet nur daruf das sie uns irgendwo "anschwärtzen" kann. Deshalb wird Sina nur eben von uns betreut.

Gruß Andrea
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Joanna
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BeitragVerfasst am: 05.11.2004, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

@ Reiner

Entschuldige, aber hast du gerade das Pflegeleistungsergänzungsgesetz mit der Verhinderungspflege verwechselt ?

Wenn ich die zusätzlichen Betreuungsleistungen über den FED abrechne (muß ich ja auch) dann kostet jede Stunde 22 Euro. Ein Eigenanteil fällt aber bei uns überhaupt nicht an.

Habe deinen Beitrag also ehrlich gesagt nicht ganz verstanden, wobei ich es natürlich auch wichtig finde, eine außenstehende Hilfsperson zu haben.

Joanna
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