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Rundfunkgebührenbefreiung bei Kennzeichen Rf
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nele73
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BeitragVerfasst am: 01.11.2004, 00:19    Titel: Rundfunkgebührenbefreiung bei Kennzeichen Rf Antworten mit Zitat

Hallo ihr lieben!
Allen denen es so wie mir ging möchte ich hier zu einer penetranten Hartnäckigkeit raten wenn es um euer Geld und Recht geht!
Also: Aenne hat ja nun das Rf in ihrem SB-Ausweis, woraufhin ich uns ganz locker von den GEZ Gebühren befreien wollte!
Denkste! Nicht so einfach mit der GEZ! Die Mitarbeiter werden wohl angewiesen das bei Schwerbehinderten Kindern nicht mehr zu machen Evil or Very Mad
aber ich fragte mich:wozu dann das Zeichen in Aennes Ausweis? Question
Habe dann den Tip bekommen zu meinem zuständigen Sozialamt zu gehen und mich hier befreien zu lassen und siehe da... Gebührenbefreiung für drei Jahre! Wink
Also, lasst euch nicht erzählen das geht nicht! Lieber einmal zum Sozialamt laufen! Das Spart viel Geld was wir ja alle in Therapien für unsere Kinder besser investiert haben! Very Happy
Liebe Grüsse und viel erfolg!
Nele
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Isolde
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BeitragVerfasst am: 01.11.2004, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nele,

sag mal, wie bekommt man an dieses Rf - Befreiungszeichen in den Schwerbehindertenausweis?
Welche Kriterien muss ich denn dafür erfüllen, bzw. das Kind?
Ist das nur für eine besondere Art von Behinderung, oder bei allen Arten ?

Lieben Gruß
Isolde

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nele73
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BeitragVerfasst am: 01.11.2004, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Isolde!
Also ich habe noch einmal in die (Hamburger, ich weis nicht ob das wichtig ist) Erklärung geguckt und dort steht: Der behinderte muss städig gehindert sein an öffentlichen Veranstaltungen jeder Art teilzunehmen". Ausserdem muss der GdB mindestens 80 betragen. Weiter werden behinderungsarten angegeben die die Voraussetzungen erfüllen wie: Schwere bewegungsstörungen, auch durch innere leiden, Dann, und jetzt pass auf: zitat:"Behinderte, die durch ihre Behinderung auf ihre Umgebung unzumutbar abstossend und störend wirken" zitat ende Evil or Very Mad
Wie schön das wir alle so tolerant sind!!!
Desweiteren gilt es noch für seelisch oder geistig behinderte, die vermutlich durch lautes Sprechen, motorische Unruhe oder aggressives Verhalten die Veranstaltung stören Evil or Very Mad und für Behinderte mit dauernd ansteckender Lungentuberkulose.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
Mir kam beim Lesen dieses Gesetzes teilweise die Galle hoch!
Aber das hat ja nichts damit zu tun das du dich jetzt eventuel um das merkzeichen kümmern kannst.
Liebe Grüsse
Nele

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Conny,Bj.73,Olaf,Bj.70 mit
Lea-Marie 10/95
Aenne Malin 11/01, Sehbehindert, Balkenhypoplasie, Epilepsie, schwere Entwicklungsstörung
Henry Roland 04/06, Balkenagenesie, Nierenaplasie rechts, Entwicklungsstörung
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jessie
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BeitragVerfasst am: 02.11.2004, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nele

es ist nicht nur bei den hamburgern so, diesen wortlaut gibts auch in nrw. bei uns lautete die begründung für dieses merkmal:
... liegt eine Entstellung vor, die geeignet ist, auf Mitmenschen abstoßend zu wirken.
habe mich damals wahnsinnig über diesen satz geärgert.

hallo isolde

unter http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt......php?t=690&highlight= haben wir schon mal ziemlich viel zu diesem thema durchgearbeitet, vielleicht hilft dir davon was.

gruß jessie

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"wir können die kinder nach unserem sinne nicht formen. so wie gott sie uns gab, so muß man sie haben und lieben, sie erziehen aufs beste und jeglichen lassen gewähren." (j.w. von Goethe)
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.2004, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nele !
Komm gerade genervt vom Bürgerbüro , an welches mich das Sozialamt verwiesen hat.Wir bekommen trotz Rf keine Befreiung , da unsere Tochter ja in unserem Haushalt wohnt und wir die GEZ Gebühren zahlen.Hat vielleicht jemand noch ne Idee , wie ich das durchboxen kann??? Würde sonst auch zum Anwalt gehen.
Liebe Grüße Anke
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Ella
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BeitragVerfasst am: 17.06.2005, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe gerade ein nettes Schreiben der GEZ erhalten. Da Philip seit kurzem das neben anderen Kennzeichen auch das "RF" im Schwbh- Ausweis stehen hat, hatte ich die Gebührenbefreiung beantragt.

Lest selber:

Frau Eva Z.
13.06.2005
Rundfunkgebühren Teilnehmernummer
Sehr geehrte Frau Z.,
Sie möchten das Teilnehmerkonto auf den Namen Ihrer Tochter/Ihres Sohnes umschreiben, weil diese/r die Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllt.
Es ist unzulässig, wenn Eltern die Geräte des Haushalts (z. B. im Wohnzimmer) auf ihr minderjähriges und behindertes Kind um-und sich selbst abmelden, da nur die Eltern eine verbindliche Benutzungsregelung treffen und/oder die tatsächliche Verfügungs-gewalt über die Geräte ausüben. Eltern erhalten keine Gebühren-befreiung für die gemeinsam zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräte auf Grund der Behinderung ihres Kindes.
Mit diesem Brief erhalten Sie die Daten des Teilnehmerkontos. Bitte prüfen Sie die Daten und nehmen Sie den Auszug zu Ihren Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen GEBUHRENEINZUGSZENTRALE


Nun dürft noch raten, wer wohl hier die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Glotze hat......... Laughing

_________________
Ella, mit Jan (`89)Teilleistungsstörungen/psychische Probleme und Philip (`91)ICP,Tetraspastik
Unsere Vorstellung:http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic1184.html
Galerie:http://www.REHAkids.de/phpBB2/album....._personal.php?user_id=622
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benni
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Beiträge: 5076
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 17.06.2005, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben trotz " RF " die Befreiung auch nicht durch bekommen, ist zwar bei beh. Kindern laut Bayer. RF ab 6 Jahren möglich, laut GEZ gar nicht , aber trotzdem abhängig vom Einkommen.

Gruß Anja

_________________
Anja mit Benjamin 03/97- schwere Mehrfachbehinderung wahrscheinlich durch 6- fach-Impfung, Muskelhypotonie,Wahrnehmungsstörungen/aut. Züge, Epilepsie, Skoliose, Button- Martin 02/92 und Laurin 05/09
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Ines Decker
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Beiträge: 53
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 18.06.2005, 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an Alle,

wir in Sachsen bekommen auch keine Befreiung trotz "RF".Erst wenn Sarah 18 ist kann sie ihre eigenen Geräte befreien lassen vorher geht nichts.
Das einzige ist das man mit "RF" bei der TELEKOM fürs Telefon eine Ermäßigung erhält auch wenn der Anschluß auf die Eltern angemeldet ist.

HG Ines

_________________
Ines u.Detlef mit Sarah 08/88 (ICP) u.Sascha 08/89
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NadineStoerk
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Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 18.06.2005, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
schade das ihr alle so einen Ärger habt.
Ich mag es gar nicht erzählen.

JOschua hat rückwirkend seit Dez. 04 das RF im Ausweis, 100% außerdem steht bei ihm auch eine Schwerhörigkeit von 90%.

Ich habe dann bei der GEZ angerufen, die sagten mir ich solle ihnen eine Kopie des Bescheides schicken und dann tragen sie es ein.

Ich habe ihnen ein schon vorgefertigen Druck zukommen lassen, mit der BItte um Kenntnisnahme.

Wir haben seitdem keine Rechnung mehr bekommen.

Und falls wir nochmal eine erhalten werden, was eigentlich nicht möglich ist, sonst hätten wir schon eine kriegen müssen, dann bezahlen wir diese nicht.
Und dann laß ich es drauf ankommen, und wenn der Gerichtsvollzieher hier vor der Tür steht, dann halte ich ihm die Befreiung unter die Nase. Das lass ich dann drauf ankommen.

Lieben Gruß
Nadine mit Kids

_________________
Liebe Grüße Nadine mit Joschua 29 SSW & Rafael 28 SSW(BNS-Epilepsie)
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Eva D.
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BeitragVerfasst am: 19.06.2005, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nadine,
da machst du mir ja doch Mut. Ich habe kürzlich mit jemandem von der GEZ telefoniert und die Auskunft bekommen, daß wir (Eltern) für die Gebühr aufkommen müssen, da der TV ja nicht auf Hauke angemeldet ist. Ich werde es nun aber doch noch mal schriftlich versuchen, denn aus irgendeinem Grunde steht es ja im Ausweis drin. Werde die Kopie gleich dazulegen.
Viele Grüße
Eva

_________________
Eva (05/75), Eike (12/76) und Sohn Hauke (10/03) mit Hydrocephalus, kompl. Hirnfehlbildung, ICP, Hypotonie, Sehbehinderung, schwer mehrfach behindert, Epilepsie
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