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Wetterschutz für Reha-Buggy (Genehmigung, Klage, Urteil)
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bettina k.
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 12:50    Titel: Wetterschutz für Reha-Buggy (Genehmigung, Klage, Urteil) Antworten mit Zitat

hallo ,

gestern haben wir nun endlich den ersehnten rehabuggy geliefert bekommen.es ist nicht der ,den wir beantragt haben (lisa) sondern ein neues model (clip),aber er fährt sich ganz gut und wir sollen ihn erstmal ausprobieren.wir wollen ja hauptsächlich draußen mit dem rehabuggy fahren und da wir ja hier nicht in afrika oer australien sind,wo es fast nie regnet,brauchen wir unbedingt einen regenschutz für das teil.das ist aber vom gutachter oder der kk nicht genehmigt worden.warum verstehe ich auch nicht.das würde uns 218 € kosten,wenn wir den selber bezahlen müssten.
wie gehe ich am besten vor um doch noch so einen regenschutz genehmigt zu bekommen?
hat jemand nen guten tip??

liebe grüße ..bettina

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Bettina & Maik mit Jannick(07/91) normal , Eric (05/01) Entwicklungsretardierung unklarer Genese , Hypothonie sowie Verdacht auf AD(H)S und frühkindlichen Autismus & Naya Helena (12/03) fruhkindlicher Autismus,Idiopatische frühkindliche Grand mal - Epilepsie, Makrocephalus sowie ebenfalls eine Entwicklungsretardierung
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MarenRuth
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bettina,

wir sind in einer Kasse, die uns in allem unheimlich freundlich entgegenkommt (SBK). Aber bei diesem Punkt hatten wir keine Chance. Das ist etwas was andere Eltern mit gesunden Kinder ja auch brauchen und auch zahlen müssen. Das Argument, dass bei einem Rehabuggy der Regenschutz allein soviel kostet wie ein komplett neuer Kinderwagen mit extraausstattung, greift dabei leider nicht.

Sorry, dass ich dir keine positive Antwort geben kann.

Liebe Grüße
Maren

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Maren und Felix (05/02) Mukolipidose Typ II, entwicklungsverzögert, kleinwüchsig, extrem weitsichtig, muskuläre Hypotonie, schwere Lungenbelastung, Tracheostoma, Heimbeatmung, PEG und Mila (09/04) gesund
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Sabine
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bettina,

zur Info: unser Regenschutz ist schon nach einem Jahr an einer Seite kaputt gegangen und lässt sich nicht mehr reparieren. Sad Wenn du also jetzt die Genehmigung durchbekommen solltest, kann es dir passieren, dass du in ein oder zwei Jahren wieder einen neuen ordern musst. Das Plastikding ist nicht sonderlich stabil und sieht für Außenstehende so aus als könnte man es für 19,95 bei Tchibo bekommen - kein Witz! Shocked

Lieben Gruß
Sabine

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Nicole&Kevin
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bettina,

soviel ich weiß zählt ein Regenschutz nicht zu den Hilfsmitteln der Krankenkasse. Man hat eher bei einem Sonnenverdeck die Chance dies genehmigt zu bekommen, denn dies war damals bei uns so, denn die Kasse brauchte hierfür eine Begründung von der Kinderäztin und so klappte es dann auch.


Liebe Grüße

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conni
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bettina,

unser Kombi-Dach Sonne/Regendach mußten wir auch selbst bezahlen. Argument der KK war: Mit einem so kranken Kind braucht man bei schlechtem Wetter ja nicht rausgehen.Ha Ha.....

Wir haben es eben selbst bezahlt.

LG Conni

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Doreen mit Friederike
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, kann man denn nicht die handelsüblichen Rossmannteile o.andere benutzen, oder passen die nicht? Shocked
LG
Doreen

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Charlotte, 16.08.2000, ehem. Frühchen 31.SSW und Friederike, 15.07.2004. extrem. Frühgeb. in der 24.SSW (720g., 33 cm), nach Hirnmittellinienzyste HC, shuntversorgt , entwicklungsverz., sehbehindert, Minderwuchs, Balkenagenesie
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Eva D.
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bettina,
mein Sohn Hauke hat auch einen Rehabuggy (JazzEasys von Thomashilfen). Wir haben ein ganz übliches Regencape von Baby Walz gekauft, das genau darüber passt. Ich glaub es hat 12 Euro gekostet und es läßt sich ziemlich klein falten was ich sehr praktisch finde! Das "Dach" für den Buggy haben wir auch dort gekauft, allerdings war das ein riesen Glück da sie noch ein altes auf Lager hatten dass zufällig genau die richtigen Maße hatte!
Ich würde mal in einem Babymarkt fragen!
Liebe Grüße
Eva

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Eva (05/75), Eike (12/76) und Sohn Hauke (10/03) mit Hydrocephalus, kompl. Hirnfehlbildung, ICP, Hypotonie, Sehbehinderung, schwer mehrfach behindert, Epilepsie
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Nellie
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bettina,

wir haben Widerspruch eingereicht, der ist abgelehnt worden, dann haben wir es an den Anwalt übergeben und werden klagen. Unser Anwalt hat sich drüber gefreut, dass wir ihm ein Urteil mitbringen konnten http://www.behinderte-kinder.de/ges.....esetze/urwinterschutz.htm
Bei uns ist es nicht möglich, ein billiges anzubringen, es passt halt einfach nicht!
Viel Erfolg!

Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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Zuletzt bearbeitet von Nellie am 08.11.2007, 23:11, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: 10.02.2006, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Nellie, wow, gut das du das Urteil reingestellt hast. Wird sicherlich viele begeistern und werden viele gebrauchen können.
LG
Doreen

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Nellie
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BeitragVerfasst am: 06.07.2006, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Wir haben es geschafft! Im Widerspruchsverfahren haben wir das Sonnendach mit Regenschutz für unseren Kimba Rehabuggy genehmigt bekommen. Den Widerspruch haben wir im NOVEMBER eingelegt! In der Begründung steht, dass es zwar ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ist, aber es ein Zubehör zu einem Spezialbuggy ist, der aufgrund der Behinderung notwendig ist. Dazu wurde recherchiert, dass handelsübliche Buggys ein Faltdach dabei haben, aber meist ein anklemmbarer Schirm für ca. 10-15 Euro und eine Regenfolie für 10-12 Euro gebraucht werden. Deshalb wurde ein Eigenanteil von 20 Euro festgelegt.
Man muss es einfach durchziehen! Damit es alle bekommen und diese lästigen Ablehnungen weniger werden, hier unser Vorgehen:

  • Beantragung Ende Oktober 2005
  • Ablehnung Anfang November 2005
  • Widerspruch eine Woche später
    Zitat:
    Widerspruch gegen Ablehnung der Kostenübernahme für ein Sonnendach und einen Regenschutz bei vorhandenem Reha Buggy

    Versichertennummer: XXXXXXXX (Name des Kindes)
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit lege ich gegen Ihren Ablehnungsbescheid gegen die Übernahme der Kosten vom XX.XX.2005 für ein Sonnendach und einen Regenschutz bei vorhandenem Reha Buggy für meine Tochter XXXX (*XX.XX.XXXX) Widerspruch ein.
    Ihre Begründung für die Ablehnung lautete „Die Anschaffung des Sonnen- und Regenschutzes sind übliche Gegenstände des alltäglichen Lebens, die von Eltern angeschafft werden müssen.“ Allein dieser Aussage widerspreche ich nicht, jedoch geht es hier um ein Dach zu einem Reha-Buggy Kimba Cross, an den man kein handelsübliches Dach anbringen kann. Wir haben in einem Fachhandel für Kinderwagen, Autokindersitze, usw. kein passendes Dach erwerben können, da die Vorrichtungen nicht passen. Eine einfache Folie oder ein Regencape kommen in unserem Fall auch nicht in Frage, da unsere Tochter eine Trachealkanüle hat und sich auch nicht gezielt bewegen kann. Eine Folie ohne ein Dach liegt ja dann direkt auf dem Kind auf, wodurch beim Einatmen durch die Trachealkanüle ständig die Gefahr des Erstickens entstehen würde. Bei einem Regencape wäre die Trachealkanüle entweder unter dem Cape und damit nicht für das Absaugen zugänglich oder außerhalb des Capes wie das Gesicht und dann direkt dem Regen ausgesetzt und könnte wieder unserer Tochter gefährlich werden. Die Dächer für handelsübliche Kinderwagen kosten 30-50 €, das Dach für den Reha-Buggy aber ca. 270 €, der ärztlich verordnet und wegen der schweren Behinderung benötigt wird. Deshalb lege ich Widerspruch ein, da die Mehrkosten durch ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel entstehen.
    Der Antrag auf die Kostenübernahme für das Dach wurde in der Rehabilitationskur gestellt. Die Begründung der Therapeutin dafür liegt anbei.

    Mit freundlichen Grüßen

    (Da muss man halt die spezifischen Probleme des Kindes anbringen: Epilepsie durch Lichteinfall, Spastik durch Gegenwind oder sowas)
  • Ende November 2005: Eingangsbestätigung Widerspruch
  • Anfang Dezember 2005: Wiederholte Ablehnung --> Anwalt (über Prozesskostenbeihilfe)
  • Brief des Anwalts an die KK, in dem er sich auf das Urteil des Sozialgerichts vom [http://www.behinderte-kinder.de/gesetze/urschlupfsack.htm]23.06.2005 AZ S18 K R 537/02[/url] beruft. Er hat sich nicht groß inhaltlich geäußert, da ich ja schon alles geschrieben hatte.
  • Ende Dezember 2005: Mitteilung der KK, dass es an den Widerspruchsausschuss geht
  • Mitte Juni 2006: Nachfrage, wie es aussieht, schriftlich
  • Ende Juni 2006: Beschwerde an Abteilungsleiter wegen Ausbleiben einer Antwort
  • Anfang Juli 2006: Genehmigung!


Bitte NACHMACHEN! Nur wenn es viele durchziehen, wird es gängige Praxis werden. Das gleiche gilt auch für den Fußsack. Den hatten wir allerdings von Anfang an genehmigt bekommen. Das oben genannte Urteil bezieht sich aber auf Dach und Fußsack, kann also gut für beides verwendet werden.
Wir hätten sicher zwischendrin bereits eine Untätigkeitsklage erheben können, hatten aber zuviel um die Ohren.

LG und viel Erfolg!
Nellie

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Linn *2004, Intensivkind mit schwerster Mehrfachbehinderung durch eine Gehirnfehlbildung namens pontocerebelläre Hypoplasie Typ 2a (PCH 2a), Sondenkind mit Button, Epilepsie, Tracheostoma, nachts beatmet, schwere Wahrnehmungsstörung und ein zauberhafter roter Lockenkopf mit festem Willen und Ann *06/09, fröhliche Minimaus
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