Sorry, habe gerade gesehen, die Frage wurde schon gestellt.
Britta _________________ Britta mit Phil 11/2004(hypoton,motorisch und mental verzögert)Autismusspektrumstörung
Abgeschlossene "Helmtherapie"(cranio-orthese) , und Luca 08/99 (hb)
die EU-Vermittlerrichtlinie als weiteres Maß deutscher Bürokratie zu bezeichnen, empfinde ich als sehr gewagt.
Diese dienen einizig und alllein dem Verbraucherschutz.Unsere Kunden,die uns unser " täglich Brot" sichern, haben Ehrlichkeit und bestmögliche Beratung entsprechend ihrer individuellen Lebenssituation verdient.
Mit den den " Wochenend-Ausbildungen" wird es nach meiner Einschätzung bald ein Ende haben. Denk an die Registrierungsnummer,die dem Kúnden beim Erstkontakt vorlegt werden muss.Denk an die Informations- und Beratungspflicht,die dokumentiert werden muss,welche so wohl Kunde als auch Berater unterzeichnen müssen; zum Schutz des Kunden...
Ich finde die EU-Vermittlerrichtlienen klasse und meinetwegen könnten diese noch straffer gehalten werden. Viele haben die Ansicht, dass alle, die ein Problem in der EU-Vermittlerrichtlinien haben, eh schon in der Vergangenheit Probleme mit der korrekten Umsetzung unserer Arbeit hatten.
Was den nebenberuflichen Aussendienst betrifft; auch dieser muss eine Registrierungsnummer haben( bis Anfang 2008),d.h.die Sachkundeprüfung absolviert haben!! Und dafür ist die Gesellschaft verantwirtlich.
Ich denke, dass Vertrauen ist das kostbarste Gut,das wir haben und das SOLLTE JEDEN NOCH SO GROßEN AUFWAND WERT SEIN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
ich bin jetzt zwar nicht gerade ein Versicherungsexperte, aber trotzdem an diesen Dingen interessiert. Mir geht es da vor allem um diese Ausnahme bei der Beratungs und Dokumentationspflicht:
"Der Kunde kann auf die Beratung und die Dokumentation durch eine schriftliche Erklärung verzichten. Der Kunde muss hierbei aber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich ein Verzicht für ihn nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Vermittler einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen."
Wie kommentierst du das denn? Und worin liegt der Sinn dieser Regelung? Welchen Vorteil soll der Verbraucher davon haben, auf die Beratung und Dokumentation verzichten zu können?
LG Michael _________________ Michael für den Liebling der Familie: Lars, geb 04/03 Lumbale Spina bifida mit HC (v-p-Ableitung), Arnold-Chiari-Malformation Typ 2
"Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft und dem Maß unserer Menschlichkeit."
(Martin Luther King)
vom Grundsatz her hast Du selbstverständlich recht. Aber aus meiner Sicht siehst Du dass ein wenig zu blauäugig.
Die Registrierung gilt nach meinen Informationen ausschließlich für selbständige Versicherungvertreter und -makler.
Angestellte sind durch ihre Gesellschaft von der Haftung freigestellt und werden ggf. registriert (sofern das überhaupt notwendig ist) bzw. erhalten die Erlaubnis. Ich muss seit dem 22.05. eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflicht nachweißen und muss bis zum 31.12.2007 registriert sein. Ansonsten habe ich Berufsverbot! Die Übergangsfrist geht bis 01.01.2009 -- für Vertreter, die vor dem 01.07.2000 bereits ununterbrochen in der Versicherungsvermittlung tätig waren. Meine Angestellten sind dann auch durch mich legitimiert. Das heißt, es ist meine Verantwortung, ob meine Mitarbeiter einen entsprechenden sachkundenachweiss haben oder nicht, bzw. über eine eintsprechende Ausbildung verfügen...
Und die Nebenberuflich tätigen haben mit Sicherheit EINEN Legitimierten Vermittler, der sie betreut, der diese Registernummer haben wird oder die entsprechende Freistellung bzw. Zulassung/Erlaubnis -- das ist ja doch das klassische Schneeballsystem. Die Untervertreter arbeiten für einen anderen -- egal ob die eine Ahnung haben oder nicht.
Von der Registrierung ist auch jeder Bankangestellter ausgenommen -- und zeig mir die Bank, wo Du mittlerweile nicht aktiv auf Versicherungsprodukte, speziell Altersvorsorgeprodukte angesprochen wirst. Genauso gilt diese Ausnahme für alle Autoverkäufer. Die verkaufen Dir eine Autoversicherung mit Deinem neuwagen oder Gebrauchten und müssen auch keinen Nachweiß erbringen, ob die eine Ahnung haben oder nicht.
Das wird übrigens auch vom BVK (Bund deutscher Versicherungskaufleute) und der entsprechenden Fachpresse (z.B. Versicherungsmagazin) ähnlich kritisch bewertet.
Ich gebe Dir ausdrücklich Recht, das für das Vertrauen unserer Kundschaft kein Aufwand zu groß sein darf. Und mich stört der Aufwand auch in keinster Weise. Den mache ich eh schon seit Jahren, da ich Gesprächsprotkolle eh schon angelegt habe. Mich stört und ärgert, das dieses Gesetz keine Chancengleichheit bietet. das eben die Strukturvertriebler, Nebenberufler und Möchtegern-Versicherungs-vermittler eben NICHT vom Markt gefegt werden. das unsere Branche sich eben nicht "reinigt", sondern fröhlich weiter macht, Ausnahmen zulässt.
@Michael
Direkt geantworte: eigentlich keinen Vorteil, sondern nur Nachteile.
Allerdings bist Du natürlich auch in der Verantwortung, diese Beratungsprotokolle aufzubewaren. Und da dürfte für viele Kunden auch das "Problem" liegen. Mit der Zeit quellen die Versicherungsordner eh aus allen Nähten, kommen diese Dokumentationen noch dazu... dann hast Du irgendwann eine ganze Schrankwand voll....
nein, das ist natürlich ein Hintertürchen, um die Beweisslastumkehr der Vermittlerrichtlinie zu umgehen. Weisst Du welche Gesellschaft dahintersteckt? kannst die mir auch per PN mitteilen, interessiert mich natürlich... Wir sind es Gott sei Dank nicht...!
Wobei, wenn man die Beratungsdialoge anschaut, so sind da auch bei uns zwei Möglichkeiten gegeben: eine kurze mit fünf Fragen oder die lange mit individueller Texteingabe. Es bleibt letzten Endes dem Vertreter überlassen, welchen Dialog er verwendet. Gesetzeskonform sind beide, die lange Form ist aber wesentlich aufwändiger -- aber aus meiner Sicht auch Kundenfreundlicher und somit letztenendes auch vertrauensbildender.
Es wird sicher auch die Praxis zeigen, wie praktikabel dieses Gesetz sein wird. ich sehe es eher kritisch, nicht weil ich es nun tun muss, sondern weil es für mich zu viele Ausnahmen beinhaltet und gerade aus dem Grund das eigentliche Ziel, die Stärkung der Verbraucher eben nicht erreicht bzw. gewährleistet.
liebe Grüße
VOLKER _________________ 10/1963 (wohnhaft im Kraichgau, der deutschen Toskana)
Fachmann für Versicherungsfragen Und wenn ich wüsste, dass morgen die Welt untergeht, so würde ich heute noch ein Apfelbäumchen pflanzen -- Martin Luther
Hallo Volker!
Ist eine Unfallversicherung für einen 6jährigen mit 100% Schwerbehinderung wirklich überflüssig,weil es ja angeblich nicht schlimmer kommen kann?
Danke für deine Hilfe! Ich brauche Argumente für die Versicherung
(Provinzial).Wir haben haben sie nämlich erst abgeschlossen,als
der Versicherung Maximilians Behinderung bekannt war.Vorher hatten
wir nämlich versucht,eine Zusatzversicherung abzuschließen...
LG Marion _________________ Wenn ihr mich sucht,sucht mich in euren Herzen.Habe ich dort eine Bleibe gefunden,werde ich immer bei euch sein.
(Rainer Maria Rilke)
Vielleicht hilft Dir das erstmal weiter - bis Volker antworten kann,
lieben Gruß - Isolde _________________ „Nicht der Beginn wird belohnt, sondern einzig und allein das Durchhalten“ - Katharina von Siena "Einen Anfang zu machen ist das Geheimnis von weiterkommen" - chin. Weisheit
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