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Beförderungsanspruch Gastantrag u. Kostenübernahme durch JA

 
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dannyblondy98
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 12:43    Titel: Beförderungsanspruch Gastantrag u. Kostenübernahme durch JA Antworten mit Zitat

Hallo Ihr lieben,

gleich habe ich das Elterngespräch wie es mit dem kleinen nach dem SOmmer weitergehen soll. Momentan besucht er ja eine Förderschule, doch die Diagnose und Förderklasse läuft nun aus und sie können ihn nicht mehr richtig fördern. Er soll deshalb auf die Regelschule wechseln. DIe zuständige Sprengelschule kommt aber nicht in Frage ( zu groß mit Mittelschule angegeliedert) und wir haben mit der Förderschule auch eine in der dortigen Nähe bei sich Grundschule mit Kooperationsklasse. Dort wäre er gut aufgehoben, zumal seine derzeitig Leherin dort auch zeitweise unterichtet und der Wechseln dann zumindest ein wenig leichter wre- Veränderungen bringen schmeissen ihn monatelang zurück und haben Angst dass er dann ganz dicht macht und auch wieder stark einnässt in der Schule.

Jetzt stellt sich die Frage inwieweit wir einen Anspruch in dem Fall zur Schulbeförderung haben, denn bei Gastantrag fällt der ja in der Regel weg und ob es auch möglich ist das Jugendamt dann heranzusziehen, Kostenübernahme, organisation mögliche Beförderung.
Ich selbt kann ihn nicht bringen, einmal die Woche auch berufstätig und kein Auto vorhanden. Schule ist gute 10KM entfernt. und bei uns in Bayern über öffentlich auch schwer zu erreichen.

Könnt Ihr mir da helfen, auch an wem ich mich wenden muss.

Er/ Wir bekommt derzeit Unterstüzung durch das JA nach § 35a.

LG Danny

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A. 08/98 (ADHS, Asperger, Depressionen und Angstzustände gemischt,),und
S. 05/03 (Kleinwuchs, Mukovizidose,Reflux,ADHS, v.A AS) aber freundliche Wesen
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ulikojer
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danni,
mein Sohn besucht auch gerade die DFK 2. Daniel wird nach den Osterferien zwei Schnupperwochen an der örtlichen Grundschule absolvieren, falls das nicht klappt, ist er bereits vorgemerkt für den Grundschul A-Zug im Förderzentrum das er bisher besucht. Im A-Zug wird nach normalem Grundschullehrplan unterrichtet, lediglich die Klassengröße ist reduziert auf höchstens 14 Kinder.
Vielleicht gibt es bei Euch auch einen A-Zug/Grundschulklassen mit reduzierter Klassenstärke?

Viele Grüße aus dem Landkreis Altötting
Uli

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Uli mit Daniel 09/02.
Ex-Frühchen 31+2, mehrere Darm-OP im Säuglingsalter nach NEK. Hatte Zwei Stoma, ist aber jetzt putzmunter und rotzfrech!
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ulikojer
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, wegen der Schulbeförderung weiß ich leider auch nicht wirklich Bescheid, wür ich einfach beim JA erfragen.
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Annette Schmidt
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny!

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1243528#1243528

Entsprechend auf Rechtsgrundlage Bayern abändern, die findest Du hier:

http://www.REHAkids.de/phpBB2/viewt.....pic.php?p=1239166#1239166

Liebe Grüße

Annette

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Annette *16.08.67, u.a. chronische Neuroborreliose, chronische Depression, EM-Rentnerin, GdB 50, mit Ulrich, *27.07.92, Asperger-Autismus, GdB 80, H, B, G; er lebt in WG der Mansfeld-Löbbecke-Stiftung in Braunschweig
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Yessica151
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BeitragVerfasst am: 02.02.2012, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny! Uns wurde gesagt, man wende sich an das Schulverwaltungsamt.
Schöne Grüsse Yessica
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dannyblondy98
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BeitragVerfasst am: 06.02.2012, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön Ihr lieben,

da kann ich dann den ANtrag fertig machen sobald wir die Zusage für die Schule haben. Ich muss jetzt erstmal an der Sprengelschule mir noch die Zusage holen, dass wii ihn dort nicht einschulen wollen.

Liebe Grüße
Danny

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Carina28
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BeitragVerfasst am: 02.04.2012, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo dannyblondy98,

liebe Grüße aus Hallein war auf deinem Profil
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Petra Patriarca
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BeitragVerfasst am: 02.04.2012, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Danny,

das FÖZ in Erding hat im Gegensatz zu Dorfen einen Grundschulzweig nach der DFK.
Vielleicht wäre das bustechnisch günstiger zu erreichen und einen Gastschulantrag braucht ihr ja so oder so?

(Mein "Kleiner" wird ja auch mit einem Kleinbus zur Sprachheilschule transportiert und die ist in München.
Bei meinem Großen war es auch nicht so einfach zu klären, wer für die Fahrtkosten zur Schule zuständig ist. Es werden wohl immer nur die Kosten zur nächsten geeigneten Schule übernommen ( übers zuständige LRA). Am Schluß hat bei uns das JA die Kosten übernommen.)

Aber eine andere Frage, hätte bei Euch S. nicht die Möglichkeit weiter mit seinem alten Bus ins FÖZ Dorfen zu fahren und von dort aus zu Fuß in die Schule mit der Kooperationsklasse zu gehen ?

Liebe Grüße Petra
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