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PKV zahlt nur 75% KG bei ICP Kind
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Julia03
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 23:53    Titel: PKV zahlt nur 75% KG bei ICP Kind Antworten mit Zitat

Hallo,
unsere private Krankenversicherung zahlt nur 75 % der Krankengymnastik Kosten unserer Tochter.Sie hat eine ICP mit Diplegie und KG ist die wichtigste Therapie, also auch mit den höchsten Kosten verbunden.

Weiss jemand ob die ICP zur Rubrik "Schlaganfall" zählt, dann würde die PVK nämlich 100 % übernehmen.

Es gibt einen Katalog mit schweren Erkrankungen, bei denen die KG Kosten zu 100% übernommen werden, die ICP ist leider nicht aufgelistet, aber "Schlaganfall".

Lieben Gruss,
Julia
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Sandra1209
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia,

unsere PKV ist mitunter auch kniggerig, aber die Physiotherapie zahlen sie schon ganz, bzw. sie bezahlen den Satz, der nach der GOÄ abgerechnet werden könnte. Da unsere KG-Praxis mehr abrechnet, müssen wir immer ein bisschen was draufzahlen, das macht aber keine 25% aus.

Was steht denn auf eurem Rezept?

Bei uns muss immer draufstehen:

"Physiotherapie auf neurophysiologischer Basis bei Sinnesbehinderung"

(ob das mit der Sinnesbehinderung nur wg. der eingeschränkten Sehfähigkeit draufsteht weiß ich nicht genau)

Wg. dem Katalog und ob es zu "Schlaganfall" gehört, kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Gibt es nichts mit "neurologisch"?

LG
Sandra

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Sandra *71
Marlies *3/10, Extremfrühchen, IVH III, PVL, HC mit Shunt, Epilepsie, Dystonie, PEG +1.5.12
Laurin *3/10, der "große" Bruder, verst. kurz nach der Geburt

'Ich wollte Dir so vieles zeigen, ich wollte Dir die Welt zeigen - dabei hast DU sie MIR gezeigt.'
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Julia03
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

das hier ist der Katalog, bei dem 100% KG bezahlt wird.
--------------------------------------------------
Die Erstattung beträgt 75 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.
Sind die aufgeführten Heilmittel in Verbindung mit einer der folgenden
schweren Erkrankungen verordnet worden, werden sie zu
100 % erstattet:
Krebs (bösartige Neubildungen), dialysepflichtiges Nierenversagen,
Multiple Sklerose, rheumatoide Arthritis, Alzheimer Krankheit, Morbus
Parkinson, Verlust von großen Gliedmaßen, Schädelhirntrauma,
Querschnittslähmung, Kinderlähmung, Verbrennungen, Schlaganfall,
Wirbelkörperfraktur, amyotrophe Lateralsklerose, Arthrose im Knie
bzw. der Hüfte, Morbus Bechterew, Mukoviszidose.


Gruss,
Julia
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Sandra1209
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm, kann das sein, dass es ein speziell abgeschlossener Tarif war?

Bei uns steht das nicht so drin. Da steht:

Ambulante Heilbehandlung:
Erstattungsfähig sind
- Kosten für ärztliche Behandlungen
- die von Fachkräften für physikalische Therapie berechneten Vergütungen
- ....

Wurde eure Tochter einfach in den bisherigen Tarif aufgenommen? Bei uns war das so - ging gar nicht anders - soll heißen, unsere Tochter hat den Tarif meines Mannes. Und der war damals so abgeschlossen (scheinbar gab's aber auch keine anderen Tarife. Mein Mann ist PKV mit Beihilfeberechtigung).

Vielleicht bekommst Du morgen noch Auskünfte von anderen Eltern, sorry, dass ich Dir nicht weiterhelfen konnte.

Gruß
Sandra

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Elisabeth97
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia,

zeig doch mal dem verordnenden Arzt die Liste - vielleicht ist ja etwas "Passendes" dabei Confused . Ich könnte mir vorstellen, von den Auswirkungen und der Therapiebedürftigkeit her kommt eine ICP (je nach Ausprägung) einer Querschnittslähmung oder Kinderlähmung sehr nahe. Das würde ich zuerst mit dem Arzt besprechen. Evt. kann er Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass die ICP einer Erkrankung von der Liste gleichzustellen ist.

Viel Erfolg und viele Grüße
Elisabeth
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lisa schrenk
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia,

wenn deine Tochter noch nicht länger als 3 Monate einen SBA hat, kann sie auch in die GKV.

Hier ein Link dazu: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic5643.html

Wenn ihr noch keinen SBA habt, solltet ihr einen beantragen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass z.B. Mutter-Kind-Kuren bei PKVen schwierig bis gar nicht machbar sind. Auch Kinderkrankengeld, wenn du wieder arbeitest, gibt es nicht.

Viele Grüße

Lisa

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Botho (1962), Lisa (1965), Freya (2007)
Sie ist stark entwicklungsverzögert und hat Pseudo Lennox. Sonst ist sie ein liebes, fröhliches Kind, das uns viel Freude macht.
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Julia03
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Lisa,
Sorry, was ist denn ein SBA? Ist das ein schwerbehinderten Ausweis? Heißt das, dass ich, sobald meine Tochter einen SBA hat, drei Monate Zeit habe, um zur GKV zu wechseln? Die Diagnose ICP haben wir schon letztes Jahr im Sommer bekommen. ...
Ich bin z.Zt. in Elternzeit, bin aber gesetzlich versichert. Uns sagte man damals, dass J. nur in die PVK kann, weil sie bei demjenigen mit versichert sein muss, der mehr verdient, das war und ist mein Mann...

Julia
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Sandy01
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ICP......infantile Cerebralparese.....cerebral=Hirn.....Schädel-Hirn-Trauma..... das wäre meine Schlußfolgerung. Bei einer ICP ist immer das Gehirn in einer Art und Weise geschädigt.

LG
Sandy

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Mama (72) schwerhörig,depr. Anpassungsstörung
T. (98) hochgradig schwerhörig u. Gleichgewichtstörungen
K. (01) ICP, Epilepsie, geist. Beh., Microcephalus, Behinderung entstanden durch Geburtsfehler,
Aber sooooooo happy und nicht unterzukriegen....
Unsere Vorstellung: http://www.REHAkids.de/phpBB2/ftopic50737.html
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MiriamP
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Trauma wird in der Medizin eine Gewalteinwirkung bezeichnet, d.h. das Schädel-Hirn-Trauma ist eine Gewalteinwirkung auf den Schädel mit Hirnbeteiligung, wie z.B. bei einem Unfall (also eine Steigerung einer Gehirnerschütterung).

Dieses ist bei einer ICP nicht zwangsläufig gegeben.
Die Frage ist daher, woher die ICP kommt.
Wenn sie durch eine Gehirnblutung entstanden ist, dann wäre die Ursache halt eine Art "Schlaganfall" und kann so auch begründet werden.
Wenn sie durch Sauerstoffmangel (und damit einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff) bedingt ist, dann liegt weder eine Art Schlaganfall noch ein Zustand nach einem Schädel Hirn-Trauma vor.

Grüße,
Miriam

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M. SMA, bds. Taubheit (mit CIs versorgt);
L. urininkontinent;
J. Legasthenie, motorische Probleme
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lisa schrenk
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julia,

ja, SBA ist ein Schwerbehindertenausweis. Sorry, wegen der Abkürzung.
Wenn ihr einen SBA bewilligt bekommt, habt ihr 3 Monate Zeit, das Kind als freiwilliges Mitglied in der GKV zu versichern. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil in den letzten 5 Jahren 3 Jahre pflichtversichert war (siehe mein Link).

Die Auskunft, die ihr bekommen habt, stimmt auch - bei nichtbehinderten Kindern. Leider wussten wir von der Möglichkeit des Wechselns nichts, als Freya ihren SBA bekam. Jetzt ist es zu spät. Aber ich habe mir vorgenommen, möglichst viele andere PKV Versicherte über diese Möglichkeit zu informieren. Von alleine sagt dir das keiner.

Auf jeden Fall solltet ihr einen SBA beantragen. Ihr bekommt dann einen Nachteilsausgleich bei der Steuer. Den SBA kann man übrigens jederzeit wieder zurückgeben.

Liebe Grüße

Lisa

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Botho (1962), Lisa (1965), Freya (2007)
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