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wie Krankmeldung bei OP vom Kind?
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Henikehenya
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 17:04    Titel: wie Krankmeldung bei OP vom Kind? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Sohn/16 Jahre alt, wird am Mittwoch wegen Krampfadern operiert. Die OP verläuft unter Vollnarkose und er muss 24 Stunden lang unter Aufsicht sein.
Er ist 70% Schwerb. und hat "H" als Sonderzeichen. Ich kann ihn doch ins Krankenhaus begleiten und am Volgetag mit ihm Zuhause bleiben, oder? Wie läuft es ab? Soll ich bei der KK vorher anrufen oder bekomme ich einen Schein in der Klinik?

Danke
LG
Henikehenya
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*Janne*
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Immer wieder ein spannendes Thema (!)

Ich kenne das so, dass wir für einen ungeplanten KH Aufenthalt Sonderurlaubstage (max. 10 im Jahr ) bekommen. Für geplante KH Aufenthalte mussten wir bislang immer regulären Urlaub nehmen- (hat und bislang immer X Urlaubstage pro Jahr gekostet Confused bin gespannt, ob das bei irgendwem hier anders ist... unser Zwerg brauchte bislang auch immer komplette Aufsicht und hat sowohl das H als auch das B im Ausweis. Habe von anderen Regelungen aufgrund des Behindertenstatus bislang noch nichts gehört.- Leider!

Gruß Sonja
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Henikehenya
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sonja,

ich habe inzwischen die KK angerufen und mich erkundigt, sie sagten, dass ich eine Bescheinigung vom Arzt brauche, wo drin steht, dass mein Kind betreut werden muss, diese soll ich an die KK schicken, daraufhin werden sie meinen Arbeitgeber benachrichtigen, dass sie die Kosten übernehmen....Allerdings nur weil ich alleinerziehend bin und keine(n) im Haushalt habe, die/der auf meinen Sohn aufpassen könnte? Na das heißt vielleicht auch Sonderurlaub, hauptsache es zahlt die KK.

LG
Henikehenya
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Maja253
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja ist wirklich ein sehr spannendes Thema.

Nachdem ich mit Fabiano zig mal im KH war, hat mir meine Krankenkasse "aus versehen" mal mitgeteilt :

Wenn man als Begleitperson aus medizinischen Gründen (muß vom KH so bescheinigt werden - wichtig ist das Schlüsselwort "medizinisch", meist steht auf den Bescheinigungen "aus psychologischen" Gründen) mit aufgenommen wurde, gehört der Verdienstausfall zu 100%!!!! zu den Krankenhausbegleitkosten (wie z.B. die Unterbringung und das Essen für die Begleitperson).

Bedeutet in der Praxis : Ich habe mich für eine geplante OP von meinem Arbeitgeber unbezahlt freistellen lassen und die Krankenkasse hat den Verdienstausfall (Bescheinigung vom Arbeitgeber) zu 100% ersetzt.

Vorher hatte ich es auch immer über Urlaub geregelt.

Die andere Variante aber eigentlich nur für ungeplante KH-Aufenthalte, wäre die Kind-Krank-Regelung. 12 Tage im Jahr, aber der Verdienstausfall wird nur zu 70% von der KK ersetzt.

Lieben Gruß,
Maja

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Maja *1971 mit den Zwillis Alessandro und Gianluca *2001(Frühchen, froh und munter Smile ...mit ADS) und Fabiano *2008, auch froh und munter Smile nur mit längerer Geschichte-30. SSW, PVLM, ICB, therapieresistente Epilepsie,PEG, Hemiparese mit Spastik, Hemisphärotomie 04/2011 ,Hydrocephalus mit Shunt versorgt und einige kleinere Baustellen
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*Janne*
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Na, das klingt doch gut!- Wir sind zwar zu zweit, nur haben wir das Problem, dass wir noch ein zweites, schulpflichtiges Kind (7 Jahre) haben, sodass bei uns (bei geplanten OP´s) sogar beide(!) Urlaub nehmen mussen, da eine Person schwerlich 2 Kids an unterschiedlichen Orten versorgen kann ... Gruß Sonja
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unsere Vorstellung: icon_sunny.gif hier

Janne mit Männe, großem Bruder (*04) und Liam (*06) Trisomie 21, ASD II, V.a. intrapulmonale Lymphangiektasien, Gehörlos (CI versorgt seit 2010/11), Button, einiges mehr... und der größte Kämpfer, den wir je kennenlernen durften!
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Maja253
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sonja,

ja- ist bei uns auch so.

Die Zwillinge bleiben auch nicht allein zu Hause Smile

Mein Mann fungiert dann als "Haushaltshilfe" (Verdienstausfall wird von der KK bezahlt - je nach KK aber manchmal nur stundenweise - bei Schule z.B.) oder es wird stundenweise eine externe "Haushaltshilfe" bezahlt.

Lieben Gruß,
Marion

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Henikehenya
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ahso....dann wird es wohl bei uns auch so laufen; Freistellung+100% von der KK.
OP-Tag + Folgetag (natürlich nicht wie vorhin "Volgetag")....mindestens

LG
Henikehenya
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MamaAlexa
gesperrter User
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Also mein Sohn war zwar lange nicht krank oder im Krankenhaus. Aber ich,meine, dass die KK nicht 100 % bezahlt. Ich weiss aber jetzt auch nicht, wieviel es ist. Und dass die KK zählt, hängt nicht davon ab, ob man alleinerziehend ist oder verheiratet. Ich bin verheiratet, bin jedes Mal mit im Krankenhaus gewesen und habe trotzdem mein Geld bekommen.

Gruss
Alexa

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Alexa mit Luca (* 2003); Sprachentwicklungsstörung; ohne Ursache
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Henikehenya
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ja...wenn beide Eltern arbeiten, stimmt...

LG
Henikehenya
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Thea010110
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube das waren 67% bei stationärem Aufenthalt des Kindes. Praktisch wie bei Krankengeld...
Mein AG mußte dann auch immer ein Zettel ausfüllen, wie hoch mein Verdienstausfall war...

LG
Yvonne

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Thea, *01/10, Joubert-Syndrom (Hypoton, Nystagmus, motorische Entwicklungsverzögerung), Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
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