Verfasst am: 30.01.2012, 12:03 Titel: Welche Schule für meinen Sohn? GU/ RS/KB? Hilfe! NRW
Hallo,
mein Sohn wird im Sommer eingeschult - die große Frage ist immer noch WO???
Er besucht seit 2Jahren den HP-Kindergarten und ist Taxi- Kind, dadurch hat er kaum Kontakt zu gleichaltrigen Kindern hier am Wohnort.
Er hat entwicklungsverzögerungen in der Grob- und Feinmotorik und (visuelle) Wahrnehmungsstörungen.
Ich habe nun sein "Gutachten" vom SPZ vorliegen. Die Empfehlung für ihn: Regelschule mit einer möglichst kleinen Klassenstärke. Die Schulamtsärztin hat zunächst bei der Untersuchung zu einer GU Schule plädiert, als die Untersuchung mit ihm abgeschlossen war wurde er nach nebenan in das Spielzimmer geschickt , damit wir nocheinmal Zeit zum Gespräch hatten.
An unserer Dorfschule wird GU bis heute NICHT angeboten, die Klassenstärke ist 29!!! Kinder. Die nächste GU Schule ist jedoch 10KM entfernt und er muss im vollgestopften Bus mit den Schülern der weiterführenden Schulen fahren. Klassenstärke nur ca. 23 Kinder. Praktisch also unmöglich, ich müßte ihn also täglich fahren und wieder abholen. Bin alleinerziehend mit dreien, die täglichen Fahrkosten und auch den Zeitaufwand kann ich mir kaum erlauben.
Außerdem gibt es eine Körperbehindertenschule, auch 10 km entfernt, eventuell gibt es dort eine Klasse für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen. Der Nachteil der letzten beiden Schulen: Kein Kontakt mit den Kindern aus dem Ort und tägliche Fahrerei für ihn.
Aufjedenfall hat die Amtsärztin bei unserem ausführlichen Gespräch gesehen, dass er sich wunderbar alleine beschäftigen konnte, nicht über Tische u. Bänke gegangen ist und hat ihm die Empfehlung Regelschule gegeben.
Nun habe ich der örtlichen Regelschule noch keine Unterschrift zum AOSF gegeben mit Hinweis auf die (bis vor 2 Tagen) noch offenstehenden Ergebnisse zum SPZ-"Gutachten".
Außerdem fühle ich mich so langsam von der Schule unter Druck gesetzt, Lehrer die dort unterrichten kommen auf mich zu und sagen:" Ja was machen wir denn nun mit Ihm, es geht doch um das Wohl des Kindes. Er geht doch unter usw."
Ich muss sagen diese Schule hat bisher alle schwierigen Kinder abgeschoben, wenn sie die GU Kinder der letzten Jahre behalten hätten, hätten sie schon längst einen festen Sonderpädagogen für den GU Unterricht.
Ich bin sowas von verunsichert, was nun "das Beste" für ihn ist!!!! Soll ich meine Unterschrift zum Verfahren nun geben oder abwarten bis die Schule es im Sommer nach der Einschulung selbst eröffnen kann??? Warum weigert sich diese Schule so, Gu Kinder aufzunehmen und warum sind die Klassen soooo Groß??? Ich ärgere mich so sehr über diese SCH... Schulpolitik!!! Er ist ein tolles intelligentes Kind und ich weiss nun gar nicht mehr weiter welche Richtung für ihn nun die Richtige ist, ich weiss nicht in welche Richtung ich kämpfen soll! Es ist ein Jammer! Warum kann ich keine Schule für ihn MALEN???
ich kenne diese Sorgen. Meine Tochter besucht jetzt in der 2. Klasse eine integrative Schule. Mich schreckte bei einer KB-Schule der Weg (25 km) und die sozialen Auswirkungen. Gut, es kommen auch jetzt wenig Kinder zum Spielen, aber meine Tochter besucht teilweise den offenen Ganztag und hat dort den Kontakt mit anderen Kindern.
Wie sieht es bei euch mit einem Integrationshelfer aus? Dann wäre zumindest das Argument, dass dein Sohn "untergeht" bei einer großen Klasse schon mal vom Tisch.
Hast du dir die KB-Schule schon angesehen? Bei uns sind dort sehr viele "schwere" Behinderungen. Die Frage ist, ob er dort richtig aufgehoben ist.
Ich bin froh, dass meine Tochter die integrative Schule besucht. Sie hat tolle Fortschritte gemacht und fühlt sich wohl. Die Klassenstärke beträgt mittlerweile 25 Kinder. Allerdings hat sie eine I-Kraft, die ihr auch bei den Aufgaben "hilft" (darauf achtet, dass die richtigen Sachen gemacht werden, dass überhaupt gearbeitet wird usw.). Das AOSF-Verfahren wurde bei uns durchgeführt und zwar noch vor der Einschulung.
Die Schule war sich auch nicht sicher, ob es klappt mit meiner Tochter. Aber schlimmstenfalls hätten wir halt mitten im Jahr die Schule gewechselt. Es ist doch zumindest ein Versuch wert.
Zu GU-Schule:
Hast du denn keinen Anspruch auf Taxibeförderung bei der Gu-Schule?
jedes behinderte Kind hat ein Recht auf Beförderung, die seiner Behinderung am besten zuträglich ist.
Du mußt dein Kind nicht selbst fahren und wenn er jetzt schon Taxi-Beförderung hat, warum sollte er dann mit 50 anderen in einem Bus fahren können?
Die Schule in die er kommt hat einen Fahrdienst zu ermöglichen (oder der Schulträger) wenn dein Kind behindert ist.
Schau mal in das Schulgesetz deines Land-Kreises was dort über schülerbeförderung steht.
lg Arnold _________________ Mama73,
Papa63,
B. 01/07 Frühkindlicher Autismus, Sprachentwicklungsstörung (spricht nicht), Schlafstörungen 100% GBH PS2
D. 01/07 atypischer Autismus und Verdacht auf ADHS. Sprachentwicklungsstörung 100% GBH PS2
Hallo Bastian,
danke für deinen Tipp mit der Beförderung. Die Schulamtsärztin sagte mir nur: "Sie wissen, dass ihr Kind eine Busfahrkarte bekommt??" Auch der Schulleiter der nächsten GU-Schule sprach nur von einer Fahrkarte und klagte darüber, dass GU Schüler aus unserem Ort , die auf seiner Schule untergebracht sind, nur eine Busfahrkarte von der Stadt bekommen. In der Praxis, so klagte er, sei dies ein Unding für die Knirpse.
Aber ich werd mal "nachbohren".
LG Sonja _________________ Sohn, Mai 2006, Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik und andere Entwicklungsstörungen, Auffälligkeiten der Aufmerksamkeitssteuerung in Anforderungssituationen
deine Rechte (die Rechte des Kindes) stehen im Schulgesetz deines Landes, auch wenn deine Stadt meint sie brauchen es nicht zu bezahlen, zeig Ihnen das du lesen kannst und das Sie es bezahlen müssen wenn es anders geregelt werden muß.
Dein KiA oder das SPZ kann auch ein Attest für die Beförderung (Art) ausstellen.
Wäre ja ein Unding einen z.b. Frühkindlichen Autisten mit 50-60 anderen Schülern in einen engen Bus zur Schule zu schicken.
Der ist noch nicht mal da und schon so gestresst das man ihn gleich wieder abholen kann.
Also Beförderung ist immer anhand der Behinderung festzulegen, einen z.b. Rollifahrer zwingt ja auch keiner in einen solchen Schülerbus mit zu fahren.
lg Arnold _________________ Mama73,
Papa63,
B. 01/07 Frühkindlicher Autismus, Sprachentwicklungsstörung (spricht nicht), Schlafstörungen 100% GBH PS2
D. 01/07 atypischer Autismus und Verdacht auf ADHS. Sprachentwicklungsstörung 100% GBH PS2
Hallo Ute, es ist schön zu hören, dass es bei euch klappt !!
Die KB-Schule konnte ich mir bisher nicht ansehen. Ich habe jedoch letztes Jahr an einem Infoabend der Schule teilgenommen, einen Tag der offenen Tür o.Ä. wurde bisher nicht angeboten.
In 2 Wochen findet jedoch das erste Mal eine Infoveranstaltung am Vormittag mit einem "offenen Klassenzimmer" statt und dort ist wohl viel Zeit und Platz für Fragen. Die Veranstaltung im letzten Jahr hat bei mir den Eindruck hinterlassen, dass dort sehr viele sehr kranke Kinder sind, denn es wurde ausführlich auf die Pflege usw. eingegangen. Also kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass diese Schule etwas für ihn ist.
Über einen Integrationshelfer für meinen Sohn habe ich mir bis zum Herbst auch Gedanken gemacht, jedoch hat mir dann die Schulleitung der Regelschule gesagt, dass dies wohl nur etwas für Körperbehinderte Schüler sei, um diesen beim An- und Auskleiden zu helfen. Seitdem bin ich von diesem Gedanken komplett abgekommen. Ach ja, hab dann außerdem noch gehört, dass sie kaum noch bewilligt werden, weil zu teuer.
LG, Sonja _________________ Sohn, Mai 2006, Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik und andere Entwicklungsstörungen, Auffälligkeiten der Aufmerksamkeitssteuerung in Anforderungssituationen
Hallo Bastian,
werde mir heute Abend - wenn Kids im Bett sind- nochmal das Schul bzw. Beförderungsgesetz raussuchen. Der Schrecken der Busfahrt zur Schule hat in unserem Fall jedoch mehr mit dem zarten Alter von gerade Mal 6 Jahren zu tun.
LG Sonja _________________ Sohn, Mai 2006, Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik und andere Entwicklungsstörungen, Auffälligkeiten der Aufmerksamkeitssteuerung in Anforderungssituationen
in Deiner Signatur habe ich gerade gelesen "Auffälligkeiten der Aufmerksamkeitssteuerung in Anforderungssituationen" - Busfahren ist eine "Anforderungssituation" und somit nicht nur auf's Alter beschränken
Liebe Grüße - Sonja _________________ Auf unbestimmte Zeit abwesend!
Danke Sonja - ein super Hinweis! _________________ Sohn, Mai 2006, Umschriebene Entwicklungsstörung der Fein- und Graphomotorik und andere Entwicklungsstörungen, Auffälligkeiten der Aufmerksamkeitssteuerung in Anforderungssituationen
Dass Problem haben wir auch mit Alina ,wir haben jetzt am 24. 2 die schuleignsunetruchung , und wir wissen auch noch nicht wohin , GEu schlagen sie zwar vor, aber wenn sie voll sind, sollen wir auch 25 km, fahren weil dass ist die Verbundschule , man hat uns auch gesagt ,aber soweit sind wir ja noch nicht ,dann in Wierspruch zu gehen .
Lg
Sandra _________________ Sandra( 79) McD seid Geburt , Carsten ( 76) gesund, Alina Sofie ( 06) der PH Wert bei der Geburt 7,18 . Hyptohn links , Spreisenkfuss . Entwicklungsverzögert , Sprache ist auch verzögert, Feinmotorik , Ausdauer Konzentration und Wahrnehmung ist nicht da. Iq 66. GB 50%. Jetzt schon eine Lernschwäche festgestellt .
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