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Wer beantragt die Wiederholungsbegutachtung i.d. PKV?

 
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kati543
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 11:39    Titel: Wer beantragt die Wiederholungsbegutachtung i.d. PKV? Antworten mit Zitat

Hallo,
die Frage steht ja schon oben....
Mein (jüngster) Sohn hat PS1 seit er 2 ist. Im Gutachten damals stand (und auch in der Bewilligung der Pflegekasse), dass die PS bis Januar 2012 genehmigt ist und dann neu begutachtet werden soll. Bisher war ich immer der Meinung, dass es Aufgabe der PV ist, die Wiederholungsbegutachtung in Auftrag zu geben. Nun ist der Januar quasi vorbei und absolut nichts ist gekommen. Ich habe etwas Angst, dass die PV nun einfach die PS streicht - können die das?
Von der Sache her müsste es eher eine Hochstufung geben - aber derzeit liegen wir noch im Kampf mit der Krankenkasse wegen den Therapien.

LG
Katrin

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Katrin (Epilepsie)
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Britta70
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

wenn du das Gefühl hast, dass eine Höherstufung gerechtfertigt ist, melde dich selbst bei der Krankenkasse. Wir haben z. B. schriftlich kurz vor dem dritten Geburtstag die Höherstufung zum 3. Geburtstag beantragt, weil dann ja wieder weniger Zeiten abgezogen werden und somit sich unsere Pflegezeiten erhöht haben. Kurzer Brief und fertig - viel Erfolg!

Britta

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angela
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

keine Angst - die Zahlung des Pflegegeldes wird nicht einfach so eingestellt.
Die Pflegekasse muß sich bei Dir melden, um anzuzeigen das sich der MDK bald bei Dir meldet.
Ich kenne einige, wo da lange nix kam und der Zeitpunkt der im Gutachten steht (bei Dir Jan. 2012) schon ewig überschritten war.
Oder Du beantragst die Höherstufung, wenn Du der Meinung bist es ist jetzt schon erheblich mehr an Pflege vorhanden, so dass die PS 2 gerechtfertigt wäre.

LG - Angela

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kati543
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, so einfach ist das nicht. Wir sind in der PKV...
Und unsere PKV hat seit einem Jahr mal eben alle Therapien für unseren Sohn kurzerhand gestrichen mit der Begründung er sei zu behindert um davon zu profitieren. Nun gab es aber intern in der Kasse einen Wechsel und die erste Therapie (stationäre Esstherapie) haben wir nun doch nach 1 Jahr Kampf genehmigt bekommen also hoffen wir auch noch auf Logo und Ergo. Gleichzeitig wurde allerdings bei ihm auch Autismus diagnostiziert und damit hat er ja auch Anspruch auf Therapieeinheiten im Autismuszentrum - aber so wie ich das schon am Rande mitbekommen habe, zählen die ja nicht mit bei der PS (warum eigentlich)?
Also ehrlich gesagt bin ich ganz froh, dass die Begutachtung noch nicht war/ist. Mal ganz abgesehen davon habe ich mir gerade meinen Fuß gebrochen und muß eh noch operiert werden. Für nervende Gutachter habe ich jetzt keine Zeit. Ich versuche eine Familie am laufen zu halten :-/

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Christiane v.Z.
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kati,

Therapien in welcher Form auch immer zählen nur dann als "Minuten bei der Pflegestufe" wenn sie auf die Dauer von mindestens 6 Monaten durch einen Arzt regelmässig verschrieben worden sind und durch Rezept oder Verordnung von der Krankenkasse zu bezahlen sind.

Hilfen nach §35a durch das Jugendamt ( dazu zählen u.a. Autismustherapiezeiten und Frühförderung durch externe Dienstleister des JA) werden dabei nicht berücksichtigt, weil die Krankenkasse hier keine Kosten übernimmt.

Heißt für uns z.B. das die Autismustherapie die mitunter dreimal die Woche anfällt zu je 90 Minuten nicht angerechnet wird, ebenso wird die Fahrtzeit von 2 x 90 Minuten je Termin und meine Wartezeit (Sohnemann kann ja den Weg nicht alleine bestreiten) nicht angerechnet.
Trotzdem sind wir froh das wir die Therapie haben da sie auf längere Sicht sicher Erfolge bringen wird.

lg Christiane

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Britta70
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

wir sind auch PKV-versichert und die Aussage "zu behindert" würde von unserer Kasse nicht kommen, im Gegenteil, oft wurden schon Dinge auf Kulanz bewilligt, die nicht im Leistungskatalog standen. Die Aussage ist eine Unverschämtheit! Wenn du das noch einmal zu hören bekommst, frag doch einfach mal, ob sie das der Presse auch genauso sagen würden... (ob du an die Öffentlichkeit gehst, würde ich mir dann gut überlegen, ich glaube, dass das auch wieder sehr viel Kraft kostet. Helfen tut es aber sicherlich!). Jedes Kind hat ein Recht auf ein angemessenes Maß an Therapien und (später) auf Beschulung, und das ist gut so.

Viel Kraft und Durchsetzungsvermögen wünscht dir
Britta

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kati543
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Britta,
ja, auf Kulanz bewilligt haben sie auch schon einiges - gerade Hilfsmittel. Aber bei den Therapien scheitert es immer. Klar, bei den Diagnosen werden die Therapien eben nie auslaufen. Und die Kasse rechnet eben, welchen finanziellen Nutzen diese Therapie für die Kasse hat. Also wenn die PS dadurch wegfallen würde, dann würden die das wahrscheinlich sogar ein paar Jahre finanzieren.
Aber diese Diagnosen bedeuten doch für die Kasse eher, dass mal lieber das Sozialamt zahlen soll...

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EmanuelsMama
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BeitragVerfasst am: 30.01.2012, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Kati,

entweder ihr habt nach den tariflichen Leistungen Anspruch auf die verordneten Therapien oder nicht. Wenn ihr laut abgeschlossenem Tarif einen Anspruch daruf habt, kann euch die PKV die Bezahlung nicht verweigern.

Dei Gewährung der Pflegestufe ist davon unabhängig. Wenn du den Eindruck hast, ihr habt zeitlich einen höheren Pfelgeaufwand als derzeit festgestellt, stell selbst Antrag auf Neubeguachtung. Falls nicht, werte einfach ab.

Gruß
Ingrid
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Britta70
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BeitragVerfasst am: 31.01.2012, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Katrin,

ich sehe es so wie Ingrid: wenn der Arzt z. B. Logopädie verordnet und es steht in den Bedingungen, dann muss die Kasse zahlen. Andere Therapien als der Standard Logo, Ergo und Physio, wie z. B. Hippotherapie, sind dagegen oft ausgeschlossen.
Versuch, dich nicht abwimmeln zu lassen.

LG
Britta

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