Verfasst am: 28.01.2012, 17:16 Titel: Kann oder will nicht laufen?
Also ich bin etwas verunsichert und hoffe das mich hier jemand beruhigen kann.Leo ist ist jetzt fast 18 Monate und wir sollten vom SPZ aus keine Physio mehr machen.
Nun meinte die Ergotherapie,hat selbst ein Sohn mit Autismus,er könnte schon laufen,aber er will nicht und ob er es in absehbarer Zeit tun wird,
kann keiner sagen.
Hat jemand von Euch,ähnliches erlebt,oder eine Idee ,wie man den Wiederstand durchbrechen könnte.Sprache kommt nicht,dafür welche Freude SPRACHVERSTÄNDNIS Auf die Frage"Bade-Bade machen?",krabbelt Leo juchzend ins Bad.
Wenn er nicht bald läuft,sollte ich dann im März beim SPZ-Termin fragen,ob wir,d.h. der Vormund einen SBA beantragen können?
Fröschlein ist echt groß und schwer und ich muß dann nicht immer hinten parken und in seinen Sportwagen passt er im Sommer nicht mehr rein
Vor einiger Zeit habe ich in diesem Forum gestöbert, selbst sehr verzweifelt. Dabei bin ich auf den Satz "Gras wächst auch nicht schneller wenn man dran zieht" gestoßen, der mir sehr geholfen hat.
Tatsache ist, dass die Kinder nur tun, was sie eben tun wollen. Und wenn sie nicht laufen oder reden wollen, dann wollen sie halt nicht. Sie tun es eben erst, wenn sie wollen, basta.
Mein Drejähriger läuft nicht und spricht kaum. Aber das bedeutet nicht, dass er nicht an der Hand ganz gut laufen kann. Und es bedeutet auch nicht, dass er nichts versteht, ganz im Gegenteil!
Einen SBA kann man durchaus beantragen. Wenn man die reservierten Behindertenparkplätze nutzen will, braucht man allerdings die blaue Plakette. Und die gibt es nur mit "aG" (aussergewöhnliche Gehbehinderung) und die wird Kindern unter drei Jahren wohl nicht vergeben.
So schleppe auch ich unseren Dreijährigen mit seinen 15 kg immer noch, weil wir nur "G" (Gehbehinderung) bekommen haben, wenn auch mit 100%.
a) Für die Gewährung von Parkerleichterungen für schwer behinderte Menschen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die Frage zu beurteilen, ob eine außergewöhnliche Gehbehinderung vorliegt. Auch bei Säuglingen und Kleinkindern ist die gutachtliche Beurteilung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung erfor- derlich. Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend. Es ist nicht zu prüfen, ob tatsächlich diesbezügliche behinderungsbedingte Nachteile vorliegen oder behinderungsbedingte Mehraufwendungen entstehen.
Dort steht doch eindeutig das auch Babies aG bekommen können da " Für die Beurteilung sind dieselben Kriterien wie bei Erwachsenen mit gleichen Gesundheitsstörungen maßgebend"""" sind.
Sicherlich schwierig zu beurteilen aber eben nicht unmöglich.
Also beantragen und bei gegensätzlichen Bescheid Widerspruch einlegen.
Jedes gesunde Kind kann eindeutig mit 2 Jahren selbst laufen. (Durchschnitt)
Also jede Abweichung um mehr als 6 Monate ist eine Einschränkung.
lg Arnold _________________ Mama73,
Papa63,
B. 01/07 Frühkindlicher Autismus, Sprachentwicklungsstörung (spricht nicht), Schlafstörungen 100% GBH PS2
D. 01/07 atypischer Autismus und Verdacht auf ADHS. Sprachentwicklungsstörung 100% GBH PS2
Als ich für unser Kind den SBA beantragt habe, war es erst 2 Jahre alt. Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, so einen Ausweis zu beantragen, bis mich jemand vom Fach drauf ansprach.
Als wir dann "100%G" bekamen, hofften wir auf die Möglichkeit, auf Behindertenparkplätzen stehen zu können. Aber da haben wir uns getäuscht. Beim Stöbern im Internet musste ich dann lesen - was mir letztlich auch eine erfahrene Sozialarbeiterin bestätigte - dass man "aG" braucht für die blaue Parkplakette, die der einzige Zugang zu den Behindertenparkplätzen ist. Mit "G" bekommt man eine orange Plakette, die aber nicht für die begehrten Parkplätze reicht.
Stellt man sich ohne die blaue Plakette auf die Parkplätze, kann das 35 Euro kosten.
Die Grenze von "G" zu "aG" scheinen viele Versorgungsämter bei 3 Jahren zu setzen; bis dahin geht man scheinbar davon aus, dass Eltern ihre Kinder "sowieso" im Buggy schieben...
Hallo Gitte,
Erik hat das aG (und damit dann auch die blaue Parkkarte) bekommen, als er 16 Monate alt war (vorher hatte er schon 100%B G H). Wir haben dem Antrag auf das aG ein Schreiben unseres SPZ Arztes beigelegt, in dem stand, dass Erik noch lange nicht laufen wird und es ging auf Anhieb durch.
Einfach versuchen!
Gruß,
Katja _________________ Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
So ein Schreiben haben wir auch beigelgt. Und "G" bekommen. Ich persönlich bin ganz zufrieden damit, weil ich sowieso nie auf die Idee gekommen wäre, einen SBA zu beantragen.
Da ich nie Auto fahre (nur mein Mann), brauche ich persönlich auch keine Behindertenplakette. Ich habe eine blaue Plakette von einer gütigen Seele geschenkt bekommen, die klebt jetzt am Radlhänger, mit ich das Kind transportiere. Da ich nicht auf Autoparkplätzen stehe, sondern mit dem Rad noch viel näher an die gewünschten Ziele ranfahren kann, wird mir auch keiner 35 Euro abknöpfen
Hallo Gitte,
schön, dass du es so siehst! Aber hier lesen ja auch andere mit und für die ist die Info vielleicht schon wichtig, dass auch schon ein Kind unter 3 Jahren das aG bekommen kann!
Ich bin auch nicht ständig mit dem Auto unterwegs (oft auch mit öffentlichen), trotzdem hilft uns die blaue Parkkarte schon, z.B. wir zum Arzt müssen und einen Parkplatz suchen.
Gruß,
Katja _________________ Katja mit Erik (geb. April'08), Frühchen 26. SSW, Hirnblutungen, Hydrocephalus (Shunt-versorgt), an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit (CI-versorgt), psychomotorische Retardierung
Die Info, dass Kinder unter 3 Jahren kein "aG" bekommen, ist durchaus ernst zu nehmen. Ich hab`s von mehreren Seiten gehört und gelesen. Nur mir persönlich war`s dann halt nicht so wichtig, weil ich ja nicht Auto fahre. Aber informiert habe ich mich trotzdem - wir hatten damals noch ein Kind mit anstehender Wirbelsäulen-OP, hätten also durchaus eine blaue Plakette als angenehm empfunden.
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